Informationen:
Beratungsverlauf:
- 24.05.2012: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen
- 24.05.2012: Ratsversammlung: Gegen 4 Stimmen beschlossen.
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung |
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Für den Kontakt zwischen der Hörerschaft und den Dozenten hat der Direktor in geeigneter Weise zu sorgen. |
Alt bzw. gestrichen | Neu: |
1.1 Die Honorare für die an der Volkshochschule (VHS) Hannover nebenberuflich tätigen Kursleiter/innen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden vom Direktor der Volkshochschule nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushalts- planes festgesetzt. Abweichungen in Einzelfällen von den in dieser Honorarordnung genannten Spannen sind nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters möglich. 1.2 Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen. Für die Vorbereitung nicht durchgeführter Veranstaltungen wird kein Honorar gezahlt. Ausfallende Unterrichtsstunden sind dem Direktor der Volkshochschule anzuzeigen und nachzuholen. Wird die Unterrichtsstunde nicht nachgeholt, erfolgt für die ausgefallene Unterrichtsstunde keine Honorierung. 1.4 Im Falle der Absetzung von Kursen und Veranstaltungen hat die/der Dozentin/Dozent Anspruch auf Zahlung des anteiligen Honorars für die durchgeführten Stunden. 3.6 Zahlen dritte Stellen für bestimmte Kurse und Maßnahmen höhere Honorare als in dieser Honorarordnung ausgewiesen sind, dann können abweichende Honorare bis zur Höhe der Deckungssumme gezahlt werden. Die Zahlung dieses erhöhten Honorars ist vom Direktor der Volkshochschule in jedem Einzelfall durch Aktenvermerk zu genehmigen. 3.7 Werden aus pädagogischen Gründen mehrere Dozentinnen/Dozenten am Unterricht beteiligt, erhält jeder das volle Honorar des jeweiligen Fachbereichs. Die Mehrfachbesetzungen sollten ein Drittel des Gesamtvorhabens nicht überschreiten und müssen vom Direktor der Volkshochschule genehmigt werden. 3.8 Für Einzelveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 490,00 €. Die Höhe des Honorars ist in jedem Einzelfall vom Direktor der Volkshochschule zu genehmigen. 3.9 Zusammenhängende (Block-)Veranstaltungen mit Referenten, Diskussionen und Übungen werden mit bis zu 490,00 € honoriert. Diese Veranstaltungen sind in jedem Einzelfall vom Direktor der Volkshochschule, der auch die Höhe des Honorars bestimmt, zu genehmigen. 3.10 -Die Dozentinnen und Dozenten der Abteilungen „Zweiter Bildungsweg“ und „Deutsch als Fremdsprache“ erhalten auf Antrag bei Vorlage der entsprechenden Nachweise, dass ihre Einkünfte oberhalb der geltenden Freibetragsgrenze für die Rentenversicherung liegen, grundsätzlich ein Honorar von 25,60 € je Unterrichtsstunde 4.1 Über die Höhe des Honorars entscheidet der Direktor der Volkshochschule auf Grund des von der Pädagogischen Abteilungsleiterin bzw. des Pädagogischen Abteilungsleiters zu begründenden Vorschlags . 4.2 Für Studienleiter/innen im Rahmen des Zweiten Bildungsweges und anderer vergleichbarer langfristiger Maßnahmen, denen die Bildungsberatung und die Verantwortung der Erfüllung der Lehrpläne obliegt, kann eine monatliche Pauschale bis zu 260,00 € gezahlt werden. Über die von der Pädagogischen Abteilungsleiterin bzw. des Pädagogischen Abteilungsleiters vorzuschlagende Höhe der Monatspauschale entscheidet der Direktor der Volkshochschule. 4.3 - Im Rahmen des Zweiten Bildungsweges und für vergleichbare Vorhaben kann an Vertrauenslehrer/innen monatlich eine Vergütung bis zu 50,00 € gewährt werden. Die Höhe der Vergütung setzt der Direktor der Volkshochschule durch Aktenvermerk fest. 4.4 - An Dozentinnen und Dozenten, die im Rahmen des Zweiten Bildungsweges oder vergleichbarer Vorhaben als Prüfer/innen an Abschlussprüfungen beteiligt sind, kann der Direktor der Volkshochschule eine Vergütung genehmigen, die das für Kurse entsprechende Stundenhonorar im Rahmen der Ziff. 3.1 bis 3.3 nicht überschreiten darf. Die Höhe des jeweiligen Satzes hat der Direktor durch Aktenvermerk zu genehmigen. 4.5 - Für die Durchführung von Leistungsprüfungen in den schreibtechnischen Fächern wird für jede Prüfungsteilnehmerin bzw. jeden Prüfungsteilnehmer eine Vergütung bis zu 3,10 € gezahlt. Die Höhe des jeweiligen Satzes hat der Direktor der Volkshochschule durch Aktenvermerk zu genehmigen. 4.6 - Für Aufsichten und die Mitarbeit bei Einschreibungen kann für die Zeitstunde eine Vergütung bis zu 18,50 € gezahlt werden. Die Höhe der Vergütung hat der Direktor der Volkshochschule durch Aktenvermerk zu genehmigen. 4.7 - Die Teilnahme an Fachkonferenzen wird honoriert bis zur Höhe des für den jeweiligen Fachbereich geltenden Honorars. Die Honorierung darf je Konferenz eine Doppelstunde nicht überschreiten und ist in jedem Fall von Direktor der Volkshochschule durch Aktenvermerk zu genehmigen. 5. Ausarbeitung von Unterrichtsmaterial 5. Für die Entwicklung und für die Ausarbeitung von Unterrichtsmaterial im Auftrage der Volkshochschule Hannover kann ein Honorar bis zu 385,00 € gezahlt werden. Den Auftrag und die Höhe des jeweiligen Satzes hat der Direktor durch Aktenvermerk zu genehmigen. 6. Nebenleistungen 6. Für Nebenleistungen im Rahmen von Einzelveranstaltungen, Kursen und Seminaren (z.B. Musikbegleitung, Vergütung für Modelle in Zeichenkursen, Filmvorführung) können Sonderzahlungen bis zu 60,00 € gezahlt werden. Die Höhe des jeweiligen Satzes hat der Direktor der Volkshochschule durch Aktenvermerk zu genehmigen. 7. Inkrafttreten 7. Diese Honorarordnung tritt mit Wirkung des Herbstsemester 2006 in Kraft. | 1.1 Die Honorare für die an der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule (VHS) Hannover nebenberuflich tätigen Kursleiter/innen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen werden von der Bereichsleitung der Volkshochschule nach Maßgabe dieser Honorarordnung im Rahmen des Haushaltsplanes festgesetzt. Abweichungen in Einzelfällen von den in dieser Honorarordnung genannten Spannen sind nur mit Genehmigung des Oberbürgermeisters möglich. 1.2 Honoriert werden nur schriftlich vereinbarte und tatsächlich erbrachte Leistungen. Für die Vorbereitung nicht durchgeführter Veranstaltungen wird kein Honorar gezahlt. 1.3 Ausfallende Unterrichtsstunden sind der Leitung der VHS anzuzeigen und nachzuholen. Wird die Unterrichtsstunde nicht nachgeholt, erfolgt für die ausgefallene Unterrichtsstunde keine Honorierung. 1.4 Im Falle der Absetzung von Kursen und Veranstaltungen hat die Kursleitung Anspruch auf Zahlung des anteiligen Honorars für die durchgeführten Stunden. 3.6 Folgende Ausnahmen müssen von der Bereichsleitung der VHS genehmigt werden: · Zahlen dritte Stellen für bestimmte Kurse und Maßnahmen höhere Honorare als in dieser Honorarordnung ausgewiesen sind, dann können abweichende Honorare bis zur Höhe der Deckungssumme gezahlt werden. · Werden aus pädagogischen Gründen mehrere Kursleitungen am Unterricht beteiligt, erhält jeder das volle Honorar des jeweiligen Programmbereichs. Die Mehrfachbesetzungen sollten ein Drittel des Gesamtvorhabens nicht überschreiten. · Für Einzelveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 490,00 €. Zusammenhängende (Block-)Veranstaltungen mit Referenten, Diskussionen und Übungen werden mit bis zu 490,00 € honoriert. 3.7 - Die Kursleiterinnen und Kursleiter des Programmbereiches „Deutsch als Fremdsprache“ erhalten auf Antrag bei Vorlage der entsprechenden Nachweise, dass ihre Einkünfte oberhalb der geltenden Freibetragsgrenze für die Rentenversicherung liegen, grundsätzlich ein Honorar von 25,60 € je Unterrichtsstunde. 4.2 Für Studienleiterinnen und Studienleiter langfristiger Maßnahmen, denen die Bildungsberatung und die Verantwortung der Erfüllung der Lehrpläne obliegt, kann eine monatliche Pauschale bis zu 260,00 € gezahlt werden - Für Studienleiterinnen und Studienleiter langfristiger Maßnahmen, denen die Bildungsberatung und die Verantwortung der Erfüllung der Lehrpläne obliegt, kann eine monatliche Pauschale bis zu 260,00 € gezahlt werden. 4.3 - An Kursleiterinnen und Kursleiter, die als Prüferinnen und Prüfer an Abschlussprüfungen beteiligt sind, kann eine Vergütung gezahlt werden, die das für Kurse entsprechende Stundenhonorar im Rahmen der Ziff. 3.1 bis 3.3 nicht überschreiten darf. 4.4 - Für die Durchführung von Leistungsprüfungen in den schreibtechnischen Fächern wird für jede Prüfungsteilnehmerin bzw. jeden Prüfungsteilnehmer eine Vergütung bis zu 3,10 € gezahlt. 4.5 - Für Aufsichten und die Mitarbeit bei der Beratung kann für die Zeitstunde eine Vergütung bis zu 18,50 € gezahlt werden. 4.6 - Die Teilnahme an Fachkonferenzen wird honoriert bis zur Höhe des für den jeweiligen Fachbereich geltenden Honorars. Die Honorierung darf je Konferenz eine Doppelstunde nicht überschreiten. 4.7 - Alle vorgenannten Vergütungen sind der Bereichsleitung der VHS aufgrund eines begründeten Vorschlags der Programmbereichsleitung zur Genehmigung vorzulegen. 5. Ausarbeitung von Unterrichtsmaterial 5. Für die Entwicklung und für die Ausarbeitung von Unterrichtsmaterial im Auftrage der VHS kann ein Honorar bis zu 385,00 € gezahlt werden. Den Auftrag und die Höhe des jeweiligen Satzes hat die Bereichsleitung der VHS durch Aktenvermerk zu genehmigen. 6. Nebenleistungen 6. Für Nebenleistungen im Rahmen von Einzelveranstaltungen, Kursen und Seminaren (z.B. Musikbegleitung, Vergütung für Modelle in Zeichenkursen, Filmvorführung) können Sonderzahlungen bis zu 60,00 € gezahlt werden. Die Höhe des jeweiligen Satzes hat die Bereichsleitung der VHS durch Aktenvermerk zu genehmigen. 7. Inkrafttreten 7. Diese Honorarordnung tritt mit Wirkung zum 01.02.2012 in Kraft. |
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Die Volkshochschule der LHH 1.111 Das Kursentgelt beträgt mindestens 2,05 € je Unterrichtsstunde für Sprachkurse oberhalb des Zertifikats, für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Zertifikatskurse, für Kurse in denen Spezialwissen für handwerkliche und kaufmännische Berufe vermittelt wird, für EDV-Kurse. 1.2 Mindestentgelt Das Mindestentgelt ist nicht ermäßigungsfähig. Zuschläge 3.1 - Für die Nutzung von technischen Einrichtungen, Geräten und Fachräumen sowie anderen zusätzlichen Leistungen werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelte Zuschläge je Teilnehmerin und Teilnehmer und je Unterrichtsstunde erhoben. Für Arbeitsmaterial, das von der Volkshochschule zur Verfügung gestellt wird, werden Zuschläge erhoben, welche die Selbstkosten nicht unterschreiten dürfen. Ermäßigungen - Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige während der Ableistung der Wehrdienstzeit, Zivildienstleistende, Praktikantinnen und Praktikanten 50% Vollständig gestrichen wurden die Punkte 5 Durchführung der Kurse, 6 Zahlungsweise, 7 Kündigungen. Diese wurden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. | Die Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule der Landeshauptstadt Hannover 1.1 Das Kursentgelt beträgt mindestens 2,05 € je Unterrichtsstunde für Sprachkurse oberhalb GER B1, für mathematische, naturwissenschaftliche und technische Zertifikatskurse, für Kurse in denen Spezialwissen für handwerkliche und kaufmännische Berufe vermittelt wird, für EDV-Kurse. 2.1: Mindestentgelt Die Regelungen unter 1.5 und 1.6 bleiben davon unberührt. Zuschläge 3.1 - Für die Nutzung von technischen Einrichtungen, Geräten und Fachräumen, Arbeitsmaterial, das von der Volkshochschule zur Verfügung gestellt wird, sowie anderen zusätzlichen Leistungen werden Zuschläge je Teilnehmerin und Teilnehmer und je Unterrichtsstunde erhoben. Ermäßigungen - Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten 50% Ermäßigungen - Ehrenamtscard 50% Ermäßigungen - Hannover-Aktiv-Pass 100% |