Anfrage Nr. 2314/2015:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Aufzügen der LHH

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Aufzügen der LHH

Zum 01. Juni 2015 hat der Bundesgesetzgeber die Betriebssicherheitsverordnung V geändert. Damit gelten auch neue Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Aufzügen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie viele Aufzüge sind im Besitz der Landeshauptstadt Hannover in eigenen und angemieteten Gebäuden?
2. Hat die Landeshauptstadt Hannover die notwendige und zwingend vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung durchgeführt? Wenn nein, weshalb nicht?
3. Hat die Landeshauptstadt Hannover sämtliche Aufzüge auf den aktuellen Stand der Technik umgerüstet? Wenn nicht, wann ist mit dem Abschluss der Umrüstungsmaßnahmen zu rechnen?

Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende