Drucksache Nr. 2307/2010:
Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord
zur Entscheidung zu Antragspunkt 1 und
zur Anhörung zu den Antragspunkten 2 und 3
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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2307/2010
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 695, 1. Änderung - Grüne Mitte Hainholz -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 695, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dieser Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Stadtteilparks mit integrierten sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Es wird auf die Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" verwiesen. Ferner wurden bereits in der Drucksache Nr. 2815/2009 (Neuanlage der öffentlichen Grünanlage "Grüne Mitte Hainholz - Park der Generationen" mit einem öffentlichen Spielplatz in Hannover-Hainholz) die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen der Gesamtplanung für die öffentliche Grünanlage dargelegt.

Begründung des Antrages


Der Rat hat am 07.07.2005 den Städtebaulichen Rahmenplan Hainholz (DS 0326/2005 N1) als Sanierungsziel beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Planung war die Entwicklung einer zentralen öffentlichen Grünfläche. Mit der Eröffnung des Naturbades Hainholz ist seit Mai 2008 der erste Baustein der „Grünen Mitte Hainholz“ fertig gestellt.

Der zentrale Bereich von Hainholz wird aber noch immer von der Brache der ehemaligen Niedersachsenringtrasse geprägt. Aus diesem Grunde werden westlich der Voltmerstraße die städtebaulichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums geschaffen. Östlich der Voltmerstraße ist die „Grüne Mitte Hainholz“ mit sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen geplant.

Die „Grüne Mitte Hainholz“ soll eine qualitätvolle Ergänzung zum neuen Hainhölzer Markt werden und gleichzeitig einen „grünen“ Kontrapunkt dazu setzen. Die „Grüne Mitte Hainholz“ wird von einer übergeordneten stadtteilverbindenden Fuß- und Radwegeverbindung in Ost-West-Richtung durchquert und soll nicht nur eine Lücke in dieser Wegeverbindung schließen, sondern auch ein attraktiver vernetzter Grünbereich mit hoher Aufenthaltsqualität sein, wobei für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Alice-Salomon-Schule als Kultur- und Bildungszentrum, die Spiel- und Aufenthaltsflächen, die Gestaltung der wichtigen Rad- und Fußwegeverbindung Julius-Trip-Weg, die Vorflächen des Hainhölzer Bades usw. ein tragfähiges gemeinsames Konzept entwickelt wurde.

Die Fläche der geplanten Grünen Mitte, die von der Voltmerstraße im Westen, der Bömelburgstraße im Süden, dem Naturbad im Osten und der Fichteschule im Norden begrenzt wird, ist größer als der hier behandelte 1. Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 695. Der vorliegende Änderungsbereich umfasst nur diejenigen Flächen, bei denen die planungsrechtlichen Festsetzungen der Realisierung einer öffentlichen Grünfläche widersprechen. Hierzu hat der Verwaltungsausschuss am 29.01.2009 die Aufstellung der Bebauungsplanänderung beschlossen. Für die übrigen Flächen der zentralen öffentlichen Grünfläche in Hainholz wird der Beteiligungsprozess im Rahmen des Sanierungsgebietes Soziale Stadt Hainholz durchgeführt.

Dem integrativen Ansatz folgend ist in einem mehrstufigen Verfahren im Spätsommer 2008 ein Anforderungsprofil erarbeitet worden. Unter Beteiligung der wichtigsten Nutzergruppen aus dem Stadtteil sind mit Hilfe einer externen Moderation die Bedürfnisse an diese Fläche dokumentiert worden. Darauf aufbauend wurde im Oktober 2008 in einem Planungsworkshop vor Ort mit mehreren Landschaftsarchitekturbüros ein Rahmenkonzept für die „Grüne Mitte Hainholz“ erarbeitet. Eine Bewertungskommisssion mit Vertretern aus dem Stadtteil, der Politik, der Verwaltung sowie Experten aus der Landschaftsplanung hat aus den Arbeiten einen Entwurf als Grundlage zur weiteren Bearbeitung empfohlen.


Die Änderung des Bebauungsplans dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung und ohne förmlichen Umweltbericht. Die Bebauungsplanänderung erfasst eine Fläche von ca. 11.750 m². Zusammen mit den übrigen Flächen, die sich außerhalb der Bebauungsplanänderung befinden, umfasst der Bereich der geplanten "Grünen Mitte" eine Gesamtfläche von ca. 35.000 m². Eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² im Sinne von § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nicht erreichbar, da es sich beim überwiegenden Anteil der Flächen um Grünflächen handelt. Die anderen gesetzlichen Voraussetzungen nach § 13 a BauGB liegen ebenfalls vor.

Da die Einbindung der Bevölkerung ein zentrale Anliegen bei der Entwicklung des Parks ist, wurde dem Planungsprozess ein umfangreiches Beteiligungsverfahren in der Bevölkerung vorgeschaltet. (s. Drks.Nr. 2815/2009). Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird daher von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 08.11.2010