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Schulliegenschaft Fuhsestraße, Umsetzung IT Stadtverteiler
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO - Umsetzung IT Stadtverteiler aus dem Gebäude der Grundschule Fuhsestraße (als vorgezogener Bauabschnitt aus der Gesamtmaßnahme Neubau Ganztagsgrundschule)
sowie
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 930.000 € und dem unverzüglichen Baubeginn
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19, 18 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21101554 Investitionsmaßnahme 11109973 | GS Fuhsestraße, Neubau Inhousenetze |
| Einzahlungen | Auszahlungen |
|---|
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| | Baumaßnahmen |
€930,000.00 |
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| Saldo Investitionstätigkeit |
(€930,000.00) |
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Teilergebnishaushalt 19, 18 und 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 11109 Produkt 21102 | Gebäudemanagement OE 18 Informations- und Kommunikationssysteme Grundschulen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
|---|
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€11,200.00 |
| Abschreibungen |
€27,900.00 |
| Zinsen o.ä. (TH 99) |
€14,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€53,100.00) |
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Anmerkung:
Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt. (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) 1,2 % von 930.000 € = 11.200 €
Abschreibungen
3 % von 930.000 € = 27.900 €
Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 930.000 € = 14.000 €
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen im TH 19 in Höhe von 37.170 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte indirekt zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen im TH 18 in Höhe von 15.930 € führen durch die interne Leistungsverrechnung indirekt zu erhöhten Aufwendungen in sämtlichen Produkten des Haushaltes.
Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement und im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Personal und Organisation stehen für die Investitionsmaßnahme 21101554 GS Fuhsestraße, Auslagerung IT Stadtverteiler, in den Folgejahren Mittel in genannter Höhe zur Verfügung.
Begründung des Antrages
Allgemeines
Die räumlichen Kapazitäten der Grundschule Fuhsestraße sind seit mehreren Jahren überlastet. Das Bestandsgebäude kann nicht saniert und erweitert werden. Ein neues Schulgebäude für die zukünftig 4,5-zügig zu führende Schule ist dringend erforderlich.
Im Bestandsgebäude befindet sich ein wichtiger Knotenpunkt des Kabelnetzes der LHH: der IT-Stadtverteiler Stöcken.
Für die Umsetzung des Neubaus in Bauabschnitten mit Abbruch von Gebäudeteilen ist eine Auslagerung des im Gebäudetrakt KSD/Trakt 1 befindlichen Stadtverteilers und Umsetzung an einen anderen Standort erforderlich.
Diese Maßnahme muss vorgezogen werden, da der Stadtverteiler ohne Unterbrechung in Betrieb bleiben muss.
Schulentwicklung
Bei der Grundschule Fuhsestraße handelt es sich um eine offene Ganztagsschule im Stadtteil Leinhausen. Im abgelaufenen Schuljahr 2020/21 besuchten insgesamt 271 Kinder in 14 Klassen diese Schule, davon 14 Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. Aufgrund der steigenden Anzahl der Schüler*innen im Einzugsgebiet, wird die Grundschule Fuhsestraße langfristig für die Grundschulversorgung im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken benötigt.
Baubeschreibung
Das neue Funktionshaus wird als rechteckiger Körper von ca. 60 m² Grundfläche mit einer dunklen Holzfassade und Gründach unmittelbar an der Grundstücksgrenze geplant.
Das Haus soll möglichst nicht in Erscheinung treten und darf sich max. 1,0 m über die Fuhsestraße erheben.
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Maßnahmenbeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Barrierefreiheit
Gemäß der Vorgabe des Nutzers befindet sich kein dauerhafter Arbeitsplatz im Gebäude; die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie greifen daher nicht. Es handelt sich lediglich um ein Technikhaus und keine bauliche Anlage nach § 49 Abs. 2 NBauO. Es sind demnach keine barrierefreien Maßnahmen notwendig und vorgesehen.
Terminplanung
Die Ausführung soll beginnend ab Oktober 2022 bis voraussichtlich Juni 2023 erfolgen.
Die organisatorischen Details während der Baumaßnahmen werden mit der Schulleitung eng abgestimmt.
19 .1
Hannover / Oct 26, 2021