Antrag Nr. 2303/2020:
Antrag der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2303/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 04.11.2020: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: getrennte Abstimmung: Pkt. 1: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Pkt. 2: 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 12.11.2020: Verwaltungsausschuss: getrennte Abstimmung: Pkt. 1: 4 Stimmen dafür, 6 Stimme dagegen, 0 Enthaltung Pkt. 2: 3 Stimmen dafür, 7 Stimme dagegen, 0 Enthaltung
  • 26.11.2020: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung: Punkt 1) mit 18 Stimmen dafür, 37 Stimmen dagegen abgelehnt, Punkt 2) mit 14 Stimmen dafür, 38 Stimmen dagegen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der CDU-Fraktion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1879 „Wohn- und Geschäftshaus Hildesheimer Straße 114“ mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan (VEP), Stand 24.04.2020

Antrag, zu beschließen:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert im laufenden Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass die Zufahrt zur Tiefgarage und der gesamte Anlieferverkehr nur über die Hildesheimer Straße erfolgen soll.

  2. Die Verwaltung wird aufgefordert im laufenden Bebauungsplanverfahren sicherzustellen, dass die momentan als Teil des Bauvorhabens vorgesehene Schaffung eines Kiosks an der Ecke Siemensstraße / Mozartstraße entfällt.

Begründung


1. Die bisher vorgesehene Zufahrt und Anlieferung über die Mozartstraße stellt eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Anwohner und eine erhebliche Gefahrenquelle für ältere Personen, Kinder und sonstige Fußgänger dar. Die Struktur der Wohnstraße und ihre Größe lassen kein erhöhtes Verkehrsaufkommen bzw. eine Anlieferung mit großen LKWs zu.
Der Verkehrsfluss auf der Hildesheimer Straße wird durch die geforderte Zufahrt nicht beeinträchtigt, weil die Anlieferung in verkehrsarmen Zeiten erfolgt und z.B. die in der Nähe gelegene Stadtteilgarage Südstadt ihre Einfahrt auch an der Hildesheimer Straße hat. Die Hildesheimer Straße ist im Übrigen an der Stelle in stadtauswärtiger Richtung zweispurig, so dass der Verkehr auf der fahrbahninneren Spur reibungslos weiterlaufen kann.


2. In Anbetracht der langen Öffnungszeiten (bis 20:00h bzw. 21h) des ALDI-Marktes an der Stelle bedarf es daneben zur Nahversorgung keines Extrakiosks. Am Altenbekener Damm und der Geibelstraße nahe der Hildesheimer Straße sowie an der Alten Döhrener Straße / Ecke Geibelstraße gibt es in der Nähe bereits Kioske. Anwohner befürchten zudem Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung durch einen Kiosk an der Ecke.

Jens Seidel

Fraktionsvorsitzender