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Als moderne attraktive Arbeitgeberin zielt die LHH weiterhin auf die Möglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Frauen und Männer sowie Personen weiterer Geschlechter gleichermaßen zu erleichtern. Die Gleichstellung der Geschlechter, aber auch der Abbau von Unterrepräsentanzen in ihren jeweiligen Zusammenhängen soll berücksichtigt werden können.
In jedem Kalenderjahr werden daher vom gesamtstädtischen Personalkostenansatz 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget (Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung – FGG) eingestellt, um daraus entsprechend der festgelegten Vergabekriterien (Beschlussdrucksache 0013/2018) geschlechtergleichstellende Maßnahmen finanzieren zu können.
Über die Verteilung der Gelder entscheidet die Vergabekommission, bestehend aus der Gleichstellungsbeauftragten, einer Vertretung des Gesamtpersonalrates, einer Vertretung der LSBTIQ Beauftragten sowie einer Vertretung aus dem Bereich Personal und Organisation. Eine jährliche Berichterstattung über die Verwendung dieses Budgets erfolgt durch den Bereich Personal und Organisation im Folgejahr.
Zu Beginn jeden Jahres wird die Ausgabenentwicklung durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Es werden Schwerpunkte der Finanzierung ausgemacht und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen. Auch die unterschiedliche Inanspruchnahme der Vergabekriterien, die seit dem 01.07.2018 gültig sind, wird aufmerksam verfolgt.
Für Maßnahmen, die aus dem Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollen, muss vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall beantragt und begründet werden.
Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung dieser Mittel ist im Regelfall das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung. Bereits während der Förderperiode müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten planen, wie sie die Kosten der Maßnahmen nach Ablauf der Förderzeit in ihrem eigenen Budget unterbringen.
Der Eigenanteil wird nach Abstimmung mit dem Gleichstellungsausschuss wegen des hohen Arbeitsaufkommens, das mit der Erhebung verbunden ist, nicht mehr errechnet. In Anlehnung an die vorherigen Jahre kann der Anteil am gesamtstädtischen Personalkostenansatz auf ca. 2,7 % geschätzt werden. Das entspricht einem geschätzten Betrag von 17,1 Mio €. Ein Hauptteil dieser im normalen Personalkostenansatz enthaltenen Mittel wird für Vertretungszeiten verwendet.
1. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2023
Im Jahr 2023 stellte die Vergabekommission fest, dass das zentrale Budget für Geschlechtergleichstellung in Höhe von 1,1 Mio. € erstmals überschritten wurde. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, war eine zusätzliche Summe von 40.647 € notwendig.
Diese Entwicklung verdeutlicht den zunehmenden Bedarf an Fördermitteln für geschlechtergleichstellende Maßnahmen und unterstreicht die Bedeutung dieser Initiativen für die Gleichstellung der Geschlechter innerhalb unserer Stadtverwaltung.
Die Vergabekommission wird daher eine gründliche Analyse der Ausgabenentwicklung und der Inanspruchnahme der Fördermittel durchführen. Ziel ist es, zukünftige Bedarfe präziser einschätzen zu können und gegebenenfalls Anpassungen an den Vergabekriterien sowie dem Budget vorzunehmen, um die Effektivität unserer Gleichstellungsmaßnahmen weiterhin zu gewährleisten.
Im Berichtsjahr kam die Vergabekommission an acht Terminen zusammen, um über die eingereichten Anträge zu entscheiden. Im Juni wurde zudem eine FGG-Informationsveranstaltung für die Personalstellen durchgeführt. Während dieser Veranstaltung wurden sämtliche Kriterien des Katalogs detailliert erläutert und anhand von Beispielen veranschaulicht. Zudem hatten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen direkt an die Kommission zu stellen.
Der
Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbare Organisationseinheiten im Jahr 2023 Zahlungen bewilligt bekamen.
Wie bereits in den Vorjahren, lässt sich auch im Berichtsjahr feststellen, dass einige Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat erhielten, z. B. der Fachbereich Jugend und Familie mit 406.596 € bei einem Frauenanteil von 79,2 %. Damit hat der Fachbereich Jugend und Familie 60.000 € mehr Mittel aus dem Fördertopf abgerufen als im Vorjahr und ist nun seit vier Jahren der Bereich, mit der größten Inanspruchnahme der Fördermittel.
Der Fachbereich Kultur hat mit 303.515 € den zweithöchsten Betrag aus dem Budget abgerufen, der Frauenanteil liegt bei 64 %. Ebenfalls zu erwähnen ist der Fachbereich Soziales mit einem Frauenanteil von 63,5 % und einem Budgetverbrauch von 89.541 €.
Fachbereiche mit einer geringeren Anzahl von weiblichen Beschäftigten führten ebenfalls Maßnahmen durch, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise im Berichtsjahr für den Fachbereich Personal und Organisation (48 % Frauenanteil) 48.813 € und für den Fachbereich Schule (56% Frauenanteil) 62.536 € bewilligt.
2. Überblick geförderte Maßnahmen
In der
Anlage 2 werden die Jahre 2015 bis 2023 gegenübergestellt, um zu verdeutlichen, wie sich die Gewichtung bei ausgewählten Kriterien in den letzten Jahren entwickelte. Dabei wurden Kriterien ausgewählt, die erkennbare Dynamiken aufweisen.
Ein Anstieg bei den Ausgaben ist bspw. bei den Kriterien Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2), Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2) sowie beim Kriterium strukturelle Maßnahmen (5.2) zu verzeichnen.
Ein Rückgang der Ausgaben erfolgte hingegen bei den Kriterien vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4), persönliche berufliche Weiterentwicklung (3.1) und Erprobung in neuen Aufgabengebieten (5.1).
Weitere Ausführungen dazu sind unter
Punkt 2.1 aufgeführt.
2.1 Entwicklung der Abfrage zu den einzelnen Vergabekriterien
Die Auflistung der
Anlage 3 zeigt die Inanspruchnahme zu den einzelnen Kriterien, aufgeschlüsselt nach Fachbereichen, Ämtern und Betrieben. Nachfolgend einige Hervorhebungen zu ausgewählten Kriterien:
Aufteilung einer Stelle (1.1)
Mit einer Ausschöpfung von 166.055 € (ca. 30.000 € mehr als im Vorjahr) befindet sich das Kriterium wieder auf deinem Stand, der dem Mittelwert der Ausschöpfungen der letzten acht Jahre entspricht.
Der Fachbereich Soziales hat mit einer Summe von 63.465 € drei teilzeitbegründete Arbeitszeitüberschneidungen von Mitarbeitenden gefördert. Der restliche Teil der Summe floss an die Fachbereiche Personal und Organisation, Schule, Planen und Stadtentwickeln, Kultur, Herrenhäuser Gärten sowie an das Büro des Oberbürgermeisters.
Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten (1.2)
Nach einem Rückgang der Ausschöpfung auf insgesamt 73.319 € im Jahr 2022 erreicht dieses Kriterium im Jahr 2023 ein Allzeithoch. Mit einer Summe von 141.073 € wurde noch nie so viel für dieses Kriterium bereitgestellt. Der Fachbereich Kultur erhielt 2023 mit 121.389 € den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten, verteilt auf zehn Maßnahmen.
Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich Öffentliche Ordnung, welcher einen Antrag für insgesamt 10.196 € für Stellenteilungen bewilligt bekommen hat, sowie die Fachbereiche Personal und Planen und Stadtentwicklung.
Dieses Vergabekriterium benötigt neben dem geschlechtsspezifischen Grund immer auch einen sachlichen Grund, bei dem das Ende der Mehrarbeit absehbar ist, weshalb die Förderdauer auf drei Jahre beschränkt ist. Ein Beispiel hierfür war aus dem Fachbereich Kultur die Brandschutzsanierungen und die damit verbundenen Umlagerungen der Exponate, sowie die Planung eines Outdoor-Workshops im KZ Außenlager Ahlem des Zeit-Zentrum Zivilcourage.
Vorzeitige Rückkehr aus der Eltern- und Pflegezeit (1.4)
Nachdem das Kriterium im Vorjahr einen deutlichen Anstieg verzeichnete, erfuhr es im Berichtsjahr wieder einen Rückgang. Der Rückgang für dieses Kriterium beläuft sich auf ca. 50.000 € bei einer Gesamtsumme von 100.366 €.
Den größten Anteil hat auch in diesem Jahr wieder der Fachbereich Schule mit 36.929 € für drei Maßnahmen in Anspruch genommen. Durch die bewilligten Maßnahmen wurde den Beschäftigten ein flexibler und ihren privaten Umständen angepasster Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.
Beschäftigung während der Elternzeit (2.1.1)
Das Kriterium erreichte mit einem insgesamt ähnlichen hohen Wert wie im Jahr 2022 eine Summe von 352.053 € und bleibt damit auch in diesem Berichtsjahr das Kriterium mit dem größten Anteil an der Gesamtsumme der Fördermittel.
Der Fachbereich Jugend und Familie hat mit 303.278 € (verteilt auf 19 Maßnahmen) den größten Anteil an der Gesamtsumme zur Beschäftigung während der Elternzeit. Die restlichen Kosten verteilen sich hauptsächlich auf den Fachbereich öffentliche Ordnung (27.621 €), den Fachbereich Soziales (11.901 €) und den Fachbereich Schule (9.253 €). Die Wochenstundenzahl für die bewilligten Maßnahmen reichen von acht Stunden bis zu den maximal möglichen 30 Stunden.
Mit dieser Maßnahme wurde, wie schon beim Kriterium zuvor, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gefördert sowie ein flexibler Wiedereinstieg in die berufliche Tätigkeit ermöglicht.
Personalersatz für längere Krankheitszeiten (3.2)
Auch in diesem Berichtsjahr ist die Inanspruchnahme dieses Kriteriums weiter gestiegen. Mit einer Gesamtsumme von 102.841 € wurde der höchste Wert der letzten fünf Jahre erreicht.
Der größte Teil der Mittel, 82.395 €, ging 2023 an den Fachbereich Kultur, wodurch zwei Personalausfälle kompensiert werden konnten. Weitere 18.200 € wurden vom Fachbereich Senioren und 2.246 € vom Fachbereich Jugend und Familie abgerufen. Der Fachbereich Senioren konnte damit den Personalausfall von 31 erkrankten Mitarbeiter*innen abdecken.
Wie bereits beim Kriterium „Persönliche berufliche Weiterentwicklung“ (3.1) zielt auch dieses Kriterium speziell auf die Förderung von Frauen ab, was sich in den bewilligten Anträgen deutlich widerspiegelt.
Strukturelle Maßnahmen (5.2)
Mit einer Gesamtsumme von 109.930 € erreichte die Abfrage nach diesem Kriterium ein bislang nie dagewesenes Niveau. Der Großteil der Mittel, 84.030 €, wurde dem Fachbereich Jugend und Familie zugewiesen, während 25.000 € an das Referat für Frauen und Gleichstellung flossen.
Mit den 25.000 € aus den Fördermitteln führte das Referat für Frauen und Gleichstellung eine umfassende Evaluation der Arbeit der LHH durch, um deren Beitrag zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung von Frauen, Männern und Menschen anderer Geschlechter zu analysieren. Ziel der Evaluation war es, bestehende Leerstellen und Bedarfe im Bereich Gleichstellung zu identifizieren und Maßnahmen zu entwickeln, um diese zu schließen und zu erfüllen. Dabei wurden insbesondere die strukturellen Gegebenheiten der LHH sowie das Wissen und die Kompetenzen der Mitarbeiter*innen in den Fokus gerückt.
Besonderes (5.3)
Hier werden Maßnahmen aufgeführt, die von der Kommission für förderfähig gehalten werden, jedoch im Kriterienkatalog nicht eindeutig zu verorten sind. In 2023 beläuft sich die Auslastung zu diesem Kriterium auf eine Gesamtsumme von 125.256 € - dieser Betrag setzt sich für das Berichtsjahr folgendermaßen zusammen:
Fachbereich und Maßnahme | Ausgaben |
Rechnungsprüfungsamt:
Vertretung einer Mitarbeiterin im Angestelltenlehrgang. | 26.787 € |
Personal und Organisation:
Vertretung einer Mitarbeiterin im Angestelltenlehrgang. | 19.902 € |
Feuerwehr:
Unterstützung für ca. 2 Jahre für eine Frau innerhalb der Laufbahngruppe 2 bis zum Einsatz auf eine freiwerdende Planstelle in 2023. | 27.464 € |
Senioren:
Finanzierung eines Eltern-Kind-Raums. | 3.500 € |
Hannover Congress Centrum:
Vertretung einer Mitarbeiterin, die bereits vor Beginn der Schutzfrist der Schwangerschaft mehrfach krankheitsbeding ausgefallen ist. Ein zusätzlicher Personalersatz war früher notwendig. | 6.994 € |
Planen und Stadtentwickeln:
Förderung einer Mitarbeiterin, die aus gesundheitlichen Gründen ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr wahrnehmen kann. | 36.975 € |
Kultur:
Förderung einer Studentin des Bachelors Soziale Arbeit die nach Ihrem Anerkennungspraktikum noch bei den Vorbereitungen für 50 Veranstaltung unterstützen soll. Diese gruppe von Student*innen werden nicht, so wie Auszubildende, nach Ausbildungsende übernommen. | 3.634 € |
Gesamtsumme | 125.256 € |
2.2 Abgelehnte Anträge
Im Berichtsjahr konnte in insgesamt vier Fällen keine Bewilligung erfolgen.
Den Anträgen konnte nicht entsprochen werden, weil weder ein geschlechterfördernder Aspekt, noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gemäß den übrigen Vergabekriterien erkannt werden konnte. Alle Fälle stellten sich als rein personalwirtschaftlich begründet dar.
2.3 Geschlechterspezifische Betrachtung der Antragslage
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 112 Anträge auf Fördermittel für Geschlechtergleichstellung eingereicht. Davon konnten in 11 Fällen auch Männer von den Fördermitteln profitieren.
Bei den bewilligten Anträgen für Männer entfielen vier auf das Kriterium „Aufteilung einer Stelle“ (1.1), drei auf „Besonderes“ (5.3) und jeweils ein Antrag auf die Kriterien „Arbeitszeiterhöhung bei Teilzeitbeschäftigten“ (1.2), „Beschäftigung von Mitarbeiter*innen während der Elternzeit“ (2.1.1), „Personalersatz für längere Krankheitszeiten“ (3.2) sowie „Strukturelle Maßnahmen“ (5.2).
Der Fachbereich Senioren verzeichnete mit fünf geförderten Mitarbeitern den größten Anteil, gefolgt vom Fachbereich Kultur mit drei geförderten Mitarbeitern. Die übrigen Anträge stammten aus den Fachbereichen Personal und Organisation, Hannover Congress Centrum, Schule sowie Jugend und Familie.
Für Frauen wurden im Berichtsjahr insgesamt 101 Anträge bewilligt.
2.4 Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets in den letzten Jahren
In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Gesamtausschöpfung des FGG-Budgets seit 2013 dargestellt mit den jeweiligen Beträgen in Euro.
2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
1.093.919 | 951.783 | 864.673 | 775.459 | 1.099.859 | 1.074.555 | 932.219 | 928.073 | 1.073.304 | 1.058.857 | 1.140.647 |
3. Ausblick auf die Arbeit der FGG-Kommission
Die Vergabekommission wird in den kommenden Jahren mehrere wichtige Maßnahmen ergreifen, um die Effizienz und Transparenz der Fördermittelvergabe weiter zu verbessern. Aktuell ist der Etat der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung nahezu vollständig ausgeschöpft, was die Notwendigkeit einer genauen Analyse der Fördermittelverwendung und -bedarfe unterstreicht.
Ein zentrales Vorhaben wir die umfassende Analyse der Anträge der letzten Jahre hinsichtlich Inhalte und Entscheidungen. Im Rahmen dieser Evaluierung wird auch eine detaillierte Analyse der bisherigen Fördermittelverwendung und der künftigen Bedarfe durchgeführt. Ziel ist es, Optimierungspotenziale zu identifizieren und die Vergabekriterien sowie die Prozessabläufe zu verbessern. Langfristig soll dies die Effektivität der Fördermittelvergabe steigern und sicherstellen, dass die verschiedenen Organisationseinheiten passgenau unterstützt werden.
Darüber hinaus wird die Digitalisierung des Antragsverfahrens vorangetrieben.
Ziel ist es, den aktuell papierbasierten Prozess schrittweise zu digitalisieren. Dies umfasst die elektronische Einreichung von Anträgen sowie die digitale Bearbeitung und Entscheidung über Bewilligungen oder Ablehnungen. Durch diese Maßnahmen soll der Aufwand für die Antragstellenden erheblich vereinfacht werden, was zu einer schnelleren und unkomplizierteren Antragstellung führt. Gleichzeitig wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Nachverfolgbarkeit der Anträge verbessert.
Mit diesen Maßnahmen strebt die Vergabekommission an, die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadtverwaltung weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung zu gewährleisten.
Der Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und Selbstbestimmung der Geschlechter.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.