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Einziehung einer Teilfläche der Turmstraße
Antrag,
der Einziehung einer Teilfläche der Straße "Turmstraße", wie in der Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Hainhölzer Kirchengemeinde plant den Neubau einer Kindertagesstätte und eines Gemeindehauses. Grundlage für die Planung ist der Siegerentwurf eines Wettbewerbs, den die Kirchengemeinde in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2010 ausgelobt hat.
Zur Realisierung ist der Erwerb städtischer Flächen, die derzeit noch als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet sind, notwendig.
Die Einziehung ist möglich, da die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen keine Verkehrsbedeutung haben und die Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch weiterhin gesichert ist.
66.11
Hannover / 15.10.2015