Drucksache Nr. 2298/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die HANNOVERANER zu KfZ-Zulassungen
in der Ratssitzung am 29.10.2020, TOP 3.7.

Inhalt der Drucksache:

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2298/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Die HANNOVERANER zu KfZ-Zulassungen
in der Ratssitzung am 29.10.2020, TOP 3.7.

Laut Pressemeldung vom 27.07.2020 (HAZ) kommt es in der KfZ-Zulassungsstelle Hannover immer wieder zu Bevorzugungen von Antragstellern, die sich bestimmter Dienstleistungsfirmen bedienen, die damit werben, dass sie die Zulassung bei der Zulassungsstelle deutlich schneller zustande bringen (in bis zu 3 Tagen), als sonstige Antragsteller es schaffen.

Dadurch kommt es zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung vor allem privater Antragsteller, die zum Teil wochenlang auf ihre KfZ-Zulassung warten müssen.

In der Presse wurde kolportiert, dass Mitarbeiter der Zulassungsstelle sich vor oder nach Dienstbeginn mit den gesammelten Anträgen der Zulassungsdienste befassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Findet eine solche Bearbeitung gesammelter Anträge von entsprechenden Dienstleistungsfirmen vor und nach der Dienstzeit der Zulassungsstelle tatsächlich statt?

2. a) Falls nein: Wie erklärt sich die Verwaltung die Existenz sogenannter Zulassungsdienste, die mit deutlich verkürzter Zulassungsfrist werben? b) Falls ja: Wie steht die Verwaltung dazu im Sinne der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Bürger?

3. Sind die Tätigkeiten der Zulassungsstellen-Mitarbeiter, die ihren Sonderservice außerhalb der Dienstzeiten sicher nicht kostenlos leisten, vereinbar mit deren Dienstpflichten?

Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Findet eine solche Bearbeitung gesammelter Anträge von entsprechenden Dienstleistungsfirmen vor und nach der Dienstzeit der Zulassungsstelle tatsächlich statt?


Die Bearbeitung von Vorgängen von Zulassungsdiensten und anderer Großkunden ist eine reguläre Aufgabe der Zulassungsbehörde und erfolgt damit zwingend innerhalb der Dienstzeit. Die Bearbeitung dieser Vorgänge erfolgt jedoch weit überwiegend außerhalb der Öffnungszeiten bzw. der für Privatkunden vorgesehenen Terminzeiten.


Frage 2. a) Falls nein: Wie erklärt sich die Verwaltung die Existenz sogenannter Zulassungsdienste, die mit deutlich verkürzter Zulassungsfrist werben?

./.

Frage 2. b) Falls ja: Wie steht die Verwaltung dazu im Sinne der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Bürger?


Zulassungsdienste übernehmen gegen eine zusätzliche Gebühr die Abwicklung von Kraftfahrzeugzulassungen. Bei dem weit überwiegenden Teil der Kunden dieser Zulassungsdienste handelt es sich um gewerbliche Autohändler. Die Zulassungsdienste bereiten die Zulassungen vor, füllen die entsprechenden Vordrucke aus, stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und lassen das Kennzeichen anfertigen. Die Übergabe der Vorgänge durch die Zulassungsdienste erfolgt im Regelfall gesammelt vor der Öffnungszeit der Zulassungsbehörde. Auch die Abholung erfolgt meist gesammelt am Nachmittag und ist damit ein Effizienzgewinn der auch den Privatkunden zu Gute kommt.

Durch die vorbereiteten Anträge und dadurch, dass die Gebühren für die einzelnen Vorgänge im Rahmen einer Sammelrechnung gezahlt werden, ist die Bearbeitungszeit dieser Anträge durch die Zulassungsbehörde wesentlich kürzer als im direkten Kundenkontakt.

Das Verfahren solcher Zulassungsdienste, aber auch große Autohändler oder andere Behörden, parallel bzw. getrennt von den Vorgängen der Privatkunden zu bearbeiten hat sich, nicht nur in Hannover sondern bundesweit, in den Zulassungsbehörden etabliert. Wesentlicher Vorteil ist, dass Vorgänge von Zulassungsdiensten zeitlich flexibler bearbeitet werden können. Beispielsweise entsteht keine zeitliche Lücke in der Sachbearbeitung, wenn ein Privatkunde nicht zum vereinbarten Termin erscheint, weil in dieser Zeit dann Vorgänge der Zulassungsdienste bearbeitet werden.

Auch bei personellen Engpässen beispielsweise durch Krankheit werden die Vorgänge der Zulassungsdienste teilweise erst am Folgetag bearbeitet. Das ist mit Privatkunden, die einen Termin vereinbart haben, nicht möglich.

Eine Einbindung der Zulassungsdienste in die normale Terminvergabe macht keinen Sinn. Im Unterschied zu einem Privatkunden können Zulassungsdienste mittel- und langfristig, also über den Zeitraum mehrere Monate, die Zulassung einer bestimmten Anzahl an Fahrzeugen täglich prognostizieren. Dementsprechend würden Zulassungsdienste diese Termine auch mit einer langen Vorlaufzeit buchen. Dadurch würden den Privatkunden weder mehr noch frühere Termine im Vergleich zur heutigen Situation zur Verfügung stehen. Für Privatkunden, die in der Regel eine kurzfristige Zulassung benötigen, hätte ein solches Verfahren deshalb keine Auswirkungen. Die effiziente Beantragung durch die Zulassungsdienste und die Bearbeitungsprozesse in der Zulassungsbehörde führen daher zu optimierten Abläufen für eine hohe Anzahl an Vorgängen.


Frage 3: Sind die Tätigkeiten der Zulassungsstellen-Mitarbeiter, die ihren Sonderservice außerhalb der Dienstzeiten sicher nicht kostenlos leisten, vereinbar mit deren Dienstpflichten?

Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, erbringen die Mitarbeiter*innen der Zulassungsstelle diese Dienstleistungen innerhalb ihrer Dienstzeiten. Die Stadtverwaltung kann daher keine Ansätze für einen Verstoß gegen Dienstpflichten erkennen.