Anfrage Nr. 2298/2020:
Anfrage der Fraktion Die HANNOVERANER zu KfZ-Zulassungen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die HANNOVERANER zu KfZ-Zulassungen

Laut Pressemeldung vom 27.07.2020 (HAZ) kommt es in der KfZ-Zulassungsstelle Hannover immer wieder zu Bevorzugungen von Antragstellern, die sich bestimmter Dienstleistungsfirmen bedienen, die damit werben, dass sie die Zulassung bei der Zulassungsstelle deutlich schneller zustande bringen (in bis zu 3 Tagen), als sonstige Antragsteller es schaffen.

Dadurch kommt es zu einer inakzeptablen Ungleichbehandlung vor allem privater Antragsteller, die zum Teil wochenlang auf ihre KfZ-Zulassung warten müssen.

In der Presse wurde kolportiert, dass Mitarbeiter der Zulassungsstelle sich vor oder nach Dienstbeginn mit den gesammelten Anträgen der Zulassungsdienste befassen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Findet eine solche Bearbeitung gesammelter Anträge von entsprechenden Dienstleistungsfirmen vor und nach der Dienstzeit der Zulassungsstelle tatsächlich statt?

2. a) Falls nein: Wie erklärt sich die Verwaltung die Existenz sogenannter Zulassungsdienste, die mit deutlich verkürzter Zulassungsfrist werben? b) Falls ja: Wie steht die Verwaltung dazu im Sinne der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Bürger?

3. Sind die Tätigkeiten der Zulassungsstellen-Mitarbeiter, die ihren Sonderservice außerhalb der Dienstzeiten sicher nicht kostenlos leisten, vereinbar mit deren Dienstpflichten?

Gerhard Wruck
Stellv. Fraktionsvorsitzender