Drucksache Nr. 2297/2025:
Neubau der Geh- und Radwegbrücke über die Leine am Strandleben

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2297/2025
2 (nur online)
 

Neubau der Geh- und Radwegbrücke über die Leine am Strandleben

Antrag,

der Mittelfreigabe von 2.000.000,- € und dem Baubeginn zum Neubau der Geh- und Radwegbrücke am Strandleben, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG i.V.m. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen:

Investitionsmaßnahme: 54101173
Bezeichnung: Gemeindestraßen /
Geh- u. Radwegbrücke am Strandleben

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2026 bis 2027 durch Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer behindertengerechten Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral gewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101173
Gemeindestraßen; Geh- u. Radwegbrücke über die Leine am Strandleben
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
   
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €2,000,000.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€2,000,000.00)

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
   
   
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €26,666.66
Zinsen o.ä. (TH 99) €30,000.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€56,666.66)
Außerordentliche Erträge €0.00
   
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
  
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00

Begründung des Antrages

Anlass für einen Brückenneubau

Die Verwaltung schlägt vor, am Nordufer der Ihme/Leine in Verlängerung des Emma-Frede-Weges eine dauerhafte Geh- und Radwegbrücke über die Mühlenleine zu errichten (siehe Anlage 1). Die neue Brücke stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz entlang der Ihme und Leine dar.

Die neue Brückenverbindung ermöglicht auf der Ostseite der Ihme eine kürzere Wegestrecke. Die Streckenführung ist geradliniger und weniger gewunden als der heute erforderliche Umweg über die Abschnitte Wediggenufer und Hänischbrücke. Dadurch ist zu erwarten, dass die stark belastete Justus-Garten-Brücke zumindest teilweise vom Radverkehr entlastet werden kann, da die Verbindung zwischen Linden und Nordstadt auf der Ostseite der Ihme gestärkt wird.

Mit dem Neubau einer Brücke über die Mühlenleine am Strandleben ergeben sich folgende Verbesserungen im Radwegenetz und Synergieeffekte zu weiteren Brückenprojekten:


• Eine Brücke am Strandleben entlastet dauerhaft die 3,50 m breite Justus-Garten-Brücke, da der Fuß- und Radverkehr zukünftig auch alternativ über die neue Brücke und die Dornröschenbrücke geführt werden kann. Daneben führt die neue Brücke zu einer verbessernden Anbindung des nördlichen Leineufers an das bestehende Wegenetz. Eine Verbreiterung der Justus-Garten-Brücke könnte mittelfristig, falls erforderlich, unter Vollsperrung mit einer Umleitung über die Dornröschenbrücke und die neue Brücke am Strandleben erfolgen.
• Der Julius-Trip-Ring stellt eine Radweg-Querverbindung für die sternförmig ausgelegten Velorouten dar. Durch die neue Brücke am Strandleben wird der Julius-Trip-Ring optimiert, sodass ein doppeltes Queren der Leine über die Justus-Garten-Brücke und die Dornröschenbrücke entfallen kann (vgl. Anlage 1). Mit der Brücke am Strandleben und der bereits optimierten Querung am Wehr Herrenhausen wird zusätzlich eine durchgängige und damit komfortable Verbindung vom Maschsee zur Wasserstadt Limmer geschaffen.
• Mit einer Fertigstellung im Frühjahr 2027 kann diese Brücke zeitweise für den Ersatzneubau der Dornröschenbrücke Umleitungswege verkürzen.
• Für die mittelfristig erforderliche Ertüchtigung der Justus-Garten-Brücke und den Ersatzneubau der Hänischbrücke (Brücke im Zuge der Wilhelmshavener Straße) wäre jeweils eine Behelfsbrücke über die Leine bzw. Mühlenleine erforderlich. Diese können durch den Neubau einer dauerhaften Brücke am Strandleben entfallen. Die daraus resultierenden entfallenen Kosten für die Behelfsbrücken belaufen sich schätzungsweise auf 1,4 Mio. € (brutto).
• Die neue Wegeverbindung soll Teil des beleuchteten Wegenetzes werden, das ganzjährig und insbesondere an den Wochenenden sportlichen Aktivitäten dienen wird und zum Joggen und Spazierengehen, zum Skaten oder als Teil von Radstrecken intensiv genutzt werden kann.
Es wird ein Neubau des Brückenbauwerks mit Baubeginn im Jahr 2026 geplant, sodass die Verbindung ab Frühjahr 2027 zur Verfügung steht.

Beschreibung des Vorhabens


Lage
Der Neubau der Leinebrücke wird in Verlängerung des Emma-Frede-Weges östlich des Strandlebens über den Hauptstrom der Mühlenleine oberhalb des hundertjährigen Hochwasserereignisses geplant. Die anschließende Vorlandbrücke schließt an den Geh- und Radweg zwischen Bremer Damm und der Leine/Ihme an.

Konstruktion
Aufgrund der sehr schwierigen Zugangsmöglichkeiten zur Baustelle und der Berücksichtigung von minimalen Eingriffen in Flora, Fauna und auch den Hochwasserabfluss der Mühlenleine ist hier der Einhub von im Werk vorgefertigten Überbauten die wirtschaftlich sinnvollste Bauweise. Der Einhub kann aufgrund des umfangreichen Baumbewuchses im Brückenbereich und der Nichtzugänglichkeit des nördlichen Brückenufers (Höhenbegrenzung der Bremer Damm Brücke) über die Freifläche des angrenzenden Rudervereines „Angaria“ erfolgen.
Der Entwurf sieht ein geschweißtes 2-feldriges Fachwerktrog-Brückentragwerk in Aluminiumbauweise mit einer Auflagerung auf tiefgegründeten massiven Unterbauten vor. Am rechten Leineufer ist ein Mittelpfeiler vorgesehen (vgl. Anlage 2).
Die Aluminiumbauweise ist hier besonders für den verschatteten, wassernahen Standort geeignet. Sie bietet zusätzlich einen geringen Unterhaltungsaufwand, ein geringes Einhubgewicht sowie eine lange Lebensdauer.
Die Brücke besitzt zwischen den Geländern eine Breite von 3,50 m. Dies entspricht den Empfehlungen der H RSV (Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten) für einen kombinierten Geh- und Radweg.
Eine größere Brückenbreite wurde von der Verwaltung geprüft. Dadurch ergäben sich erhebliche Herausforderungen bei der Anlieferung der vorgefertigten breiteren Brückensegmente, eine bedeutend aufwändigere Montage und eine starke Einschränkung des Herstellerkreises. Dies birgt hohe zeitliche und monetäre Risiken. Aus diesen Gründen und den bauzeitlichen Rahmenbedingungen wird seitens der Verwaltung eine größere Brückenbreite für nicht sinnvoll erachtet.

Abmessungen
Das Bauwerk hat folgende Abmessungen:
Lichte Weite zwischen den Widerlagern: 55,70 m
Stützweite: 32,77 + 23,35 m
Gesamte Breite (in Achse der Leine gemessen): 3,90 m
Brückenbreite zwischen den Geländern: 3,50 m

Brückenausstattung
Der Geh- und Radweg erhält einen rutschhemmenden Belag aus kugelgestrahltem Aluminium (R13). Die anschließenden Geh- und Radwege werden asphaltiert ausgeführt.
Es wird ein 1,30 m hohes Füllstabgeländer mit Handlauf berücksichtigt.

Bauablauf

Die erforderlichen Genehmigungsverfahren sind bereits angeschoben. Nach derzeitiger Planung sollen die Anträge auf wasserrechtliche Genehmigung sowie der naturschutzrechtliche Fachbeitrag voraussichtlich Ende 2026 bei der Region Hannover eingereicht werden. Die Ausschreibung kann – vorbehaltlich eines reibungslosen Verfahrensverlaufs - im ersten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden. Ein Baubeginn ist nach aktueller Einschätzung im Sommer 2026 möglich.

Nach der Herstellung der Tiefgründung und der massiven Unterbauten ist vorgesehen, die vorgefertigten Brückenelemente Ende 2026 über das Üstragelände „Glocksee“ anzuliefern und mit einem Autokran vom Freigelände des Rudervereins „Angaria“ einzuheben.

Der Einfluss auf den öffentlichen Verkehr ist äußerst gering. Lediglich für den 1-2 Tage andauernden Brückeneinhub und die daraus resultierende Sperrung der Straße Weddigenufer zwischen Justus-Garten-Brücke und Wilhelmshavener Straße wird für die Fußgänger*innen und Radfahrenden eine Umleitung eingerichtet.

Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.000.000,- €.


Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft.
66.3 
Hannover / Nov 4, 2025