Drucksache Nr. 2293/2010:
Bebauungsplan Nr. 1253, 1. Änd. - Entenfangweg Süd
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2293/2010
2
 

Bebauungsplan Nr. 1253, 1. Änd. - Entenfangweg Süd
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1253, 1. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte werden bei der Planung im größtmöglichen Umfang berücksichtigt werden

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1253 vom 22.02.1989, der hier für den ehemaligen Firmensitz der Firma Bode-Panzer Industriegebiet (GI) ausweist. Die angrenzenden Flächen sind im v.g. Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Für die nördlich angrenzenden gewerblichen Flächen bestehen keine Bebauungspläne; sie unterliegen den Bestimmungen des § 34 BauGB, der die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Die bisherigen städtebaulichen Planungen sehen für den nördlichen und südlichen Bereich des Entenfangweges eine langfristige Entwicklung zum Wohngebiet vor. Hierzu wurde im Jahr 2000 mit dem 151. Änderungsverfahren der Flächennutzungsplan rechtswirksam geändert. Zugleich fasste der Verwaltungsausschuss am 02.11.2000 für den v.g. Bereich zusammen mit 2 weiteren Bebauungsplänen für den Bebauungsplan Nr. 1625 entsprechende Aufstellungsbeschlüsse.
Der mit Bebauungsplan Nr. 1253, 1.Änderung zu fassende Aufstellungsbeschluss umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1625. Dieser wird angesichts der genannten Änderung der Planungsziele nicht weiter fortgeführt und daher aufgehoben.


Eine kurzfristige Änderung der verbindlichen Bauleitplanung durch Bebauungspläne mit der Ausweisung von Wohnbauflächen kann u.a. wegen der ansässigen Fa. Linde nicht realisiert werden. Dieser Sachverhalt wurde in der DS-Nr. 1588/2010 anlässlich eines Vorschlages des Stadtbezirksrates Herrenhausen - Stöcken zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens am Entenfangweg von der Verwaltung eingehend erläutert. Der Verwaltungsausschuss hat daraufhin mit Beschluss vom 26.08.2010 den v.g. Vorschlag des Stadtbezirksrates Herrenhausen - Stöcken auf Fortführung eines Bauleitplan- änderungsverfahrens am Entenfangweg abgelehnt.

Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 1253 ermöglicht mit der Ausweisung als Industriegebiet die Ansiedlung stark emittierender Industriebetriebe, die das städtebauliche Ziel zur Entwicklung als Wohnbauland z.B. auf der nördlich des Entenfangweges angrenzenden Fläche langfristig erschweren würde. Im Industriegebiet sind alle Betriebe zulässig, die aufgrund ihres Emissionsverhaltens in anderen Gebietskategorien (z.B. Gewerbegebiet) nicht mehr zulässig sind.

Auf der Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses soll für den gesamten Geltungsbereich Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Damit einhergehend ist beabsichtigt, Betriebsanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen, künftig auszuschließen. Mit diesem planerischen Ziel der Herabstufung und einer Minderung der Emissionsmöglichkeiten soll neben der genannten langfristigen im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauentwicklung auch den Schutzbedürfnissen der bereits bestehenden Wohngebiete Rechnung getragen werden.

Eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich südlich des Entenfangweges zwischen Eilersweg und der Bahnstrecke Hannover - Celle wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
61.11 
Hannover / 05.11.2010