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Bericht zur weiteren Umsetzung des Angebotes "Plan B - OK " (Orientierungs- und Klärungsangebot für Wohnungslose)
Die Verwaltung hat mit der Beschlussdrucksache Nr. 2711/2020 die Umsetzung eines Kooperationsprojektes mit der Region Hannover gestartet. Ziel war und ist die Versorgung obdachloser Menschen an der Schnittstelle zu den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII). Nach Beschlussfassung der Regionsversammlung am 15. Dezember 2020 und der Auswahl eines Leistungsanbieters durch die Region Hannover konnte das Projekt am 20. Januar 2021 starten. Es war ursprünglich auf drei Jahre befristet und würde damit planmäßig am 19. Januar 2024 enden.
Kurze Zusammenfassung des Projektablaufes
Für das Projekt wird ein Mehrfamilienhaus in Hannover – Döhren mit insgesamt acht Wohnungen genutzt, eine Wohnung wird vom Deutschen Roten Kreuz (Leistungserbringer) als Büroräumlichkeit genutzt. In den verbleibenden sieben Wohnungen stehen 21 Plätze in Einzelzimmern zur Verfügung. Diese Plätze werden im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Unterbringung von der Landeshauptstadt Hannover / Bereich 56.2 zugewiesen.
Zielgruppe des Angebotes sind wohnungslose Menschen, die eine Veränderungsbereitschaft zur Überwindung ihrer besonderen sozialen Schwierigkeiten haben, neben der ordnungsrechtlichen Unterbringung eine konkrete Perspektive suchen und hieran arbeiten wollen. Zu Beginn des Projektes lag die maximale Verweildauer im Projekt bei 3 Monaten, für Menschen mit ungeklärten Leistungsansprüchen nach dem
SGB XII / SGB II bei einem Monat.
Der Leistungsanbieter in „Plan B - OK“ soll gewährleisten, dass sich die Bewohner*innen zielgerichtet mit ihrer aktuellen Lebenssituation auseinandersetzen können und eine persönliche Anschlussperspektive entwickeln und umsetzen. Keine Bewohnerin und kein Bewohner soll die Unterkunft ohne ein Angebot für einen konkreten Anschluss verlassen. Vor diesem Hintergrund erfolgte die sozialpädagogische Unterstützung durch einen Leistungsanbieter im Rahmen der Hilfen nach §§ 67 ff SGB XII.
Das Projekt wird durch eine Begleitgruppe flankiert, die sich mit allen grundlegenden und richtungsweisenden Fragen bei der Umsetzung des Konzepts auseinandersetzt und das Vorhaben steuert. Ergänzt wird dieses durch eine Praxisgruppe, die sich mit den praxisrelevanten Fragen aus Sicht der Sozialarbeit beschäftigt. Grundsatzfragen sind der Beratung in der Begleitgruppe vorbehalten. Mitglieder der Begleitgruppe sind Vertretungen des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe der Landeshauptstadt Hannover, des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, der Zentralen Beratungsstelle (ZBS) Niedersachsen, der Deutsches Rotes Kreuz – Soziale Dienste gem. GmbH und des Fachbereichs Soziales der Region Hannover. Die ZBS Niedersachsen begleitet und evaluiert das Projekt.
Zum Ende des ersten Jahres der Laufzeit des Angebots wurden unter Einbeziehung eines Erfahrungsberichtes des Leistungserbringers, einer zwischenzeitlich vorgenommenen ersten Auswertung der ZBS Niedersachsen und nicht zuletzt der Aussagen der dort untergebrachten Menschen erste konzeptionelle Änderungen folgende Anpassungen vorgenommen:
Die Akteur*innen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover vereinbarten, dass eine Erweiterung der Kapazitäten auf die ursprünglich angestrebten 70 Plätze über die aktuellen Plätze hinaus aktuell nicht notwendig / sinnvoll ist. Ab dem 1. April 2022 wurde die maximale Aufenthaltsdauer von drei auf sechs Monate verlängert. Hintergrund hierfür waren die Erfahrungen aus der Praxis, die nahelegten, dass viele der dort untergebrachten Menschen diesen Zeitraum brauchen, um eine Entwicklung von Perspektiven erfolgreich umzusetzen.
Weiteres Vorgehen im Projekt
Zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover bestand die Absprache, dass die Entscheidung über die Zukunft des Projektes im Rahmen und auf Basis einer Evaluation durch die ZBS Niedersachsen erfolgt. In der Begleitgruppe wurde in der Sitzung am 22. Mai 2023 von der ZBS dargestellt, dass der maßgebliche Bericht erst nach Abschluss der aktuellen Erprobungsphase und unter Berücksichtigung der Nachbereitungsphase nicht vor Ende Mai 2024 vorliegen wird. Zu diesem Zeitpunkt wäre das Angebot Plan B - OK bereits einige Zeit beendet gewesen. Gleichzeitig wäre schon ab Juli 2023 eine Zuweisung von Menschen schwierig gewesen, da die Restlaufzeit des Angebots kürzer als die mögliche Verweildauer (sechs Monate) der einzelnen Personen gewesen wäre.
Region und Landeshauptstadt Hannover haben daher eine befristete Verlängerung des Erprobungszeitraums als unumgänglich angesehen und verständigt, eine Verlängerung des Angebots Plan B - OK mindestens bis zum 31. August 2024. vorzunehmen. So ist voraussichtlich ausreichend Zeit, auf Grundlage des Abschlussberichts eine Empfehlung zur Weiterentwicklung vorzulegen und eine Entscheidung abzustimmen.
Weitergehende konzeptionelle Überlegungen
Unabhängig von der Zukunft des Projektes Plan B - OK hat der Bereich Gesellschaftliche Teilhabe die bisherigen Erfahrungen für folgende konzeptionelle Planungen genutzt:
Der gute Standard des Gebäudes, die integrierte Lage und vor allem das Angebot von Einzelzimmern sind nach den bisherigen Erfahrungen Erfolgskriterien für die Umsetzung des Projektes. Sie bieten den untergebrachten Menschen die Möglichkeit, „anzukommen“, zur Ruhe zu finden und dann mit einer optionalen Unterstützung durch Sozialarbeiter*innen Perspektiven zu entwickeln.
Aus Sicht des Fachbereichs Gesellschaftliche Teilhabe ist es sinnvoll und zielführend, diese positiven Rahmenbedingungen als flächendeckendes Ziel für den zukünftigen Standard der Unterbringung zu definieren. Es ist daher vorgesehen, dieses in ein derzeit in Arbeit befindliches Unterbringungskonzept einzubeziehen.
Die intensivere individuelle Unterstützung von untergebrachten Menschen im Rahmen der Hilfe nach §§ 67 ff SGB XII zur Entwicklung von Perspektiven abseits der ordnungsrechtlichen Unterbringung scheint ein weiteres Erfolgskriterium zu sein. Die Frage, wie diese Schnittstelle zwischen Unterbringung und den Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gut bearbeitet werden kann, steht bundesweit im Fokus von konzeptionellen Überlegungen und wird aktuell auch durch den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bearbeitet.
Der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe hat dieses Thema schon länger diskutiert und entwickelt hierzu aktuell eine Strategie unter dem Arbeitstitel „Auszugsmanagement“. Es werden für die Schnittstelle zur Hilfe nach §§ 67 SGB XII intern zwei Stellen umgeschichtet und so personelle Kapazitäten für die Beratung und Bearbeitung geschaffen. Ziel ist es, untergebrachte Menschen noch besser und strukturierter über die Möglichkeit der individuellen Unterstützung durch Leistungsanbieter der Hilfen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zu informieren sowie bei der Beantragung und Umsetzung zu unterstützen. Diese Steuerung in das Hilfesystem wird es betroffenen Menschen ermöglichen, sich unabhängig von den für das konkrete Unterbringungsobjekt tätigen Betreiber*innen die gewünschte Unterstützung über einen individuell bevorzugten Leistungsanbietenden zu suchen. Je nach endgültigem Ergebnis der Evaluation des Projektes Plan B - OK könnte dieses neue Angebot „Auszugsmanagement“ daher auch eine Verstetigung dieses Teilaspektes von Plan B - OK in die Fläche darstellen.
Detailliertere Informationen zum neuen Angebot „Auszugsmanagement“ werden in den nächsten Monaten vorlegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot Plan B - OK steht allen Personen unabhängig von ihrem Gender und Geschlecht offen. Genderaspekte werden insofern berücksichtigt.
Kostentabelle
Über die Kosten der städtischen Unterbringung hinaus fallen für die Landeshauptstadt Hannover durch die Umsetzung des Projektes Plan B - OK keine zusätzlichen Kosten an.
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Hannover / Nov 2, 2023