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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Gemeindestraßen zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Die Widmung hat keine maßgeblichen Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bei den Straßen handelt es sich um Gemeindesstraßen, die laut Bebauungsplan Nr. 1535 als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt sind. Diese werden nach Fertigstellung durch den Erschließungsträger gemäß Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 in das Eigentum der Stadt Hannover übergeben und erstmalig für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Die Widmung wird ab dem Zeitpunkt der schriftlich erklärten Übernahme der Erschließungsanlagen durch die Stadt wirksam. Die Straßen- bzw. Wegeflächen befinden sich in der Straßenbaulast der Stadt Hannover.
66.11
Hannover / Nov 2, 2023