Drucksache Nr. 2280/2013:
Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2280/2013
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

der als Anlage 1 beigefügten Bedarfsplanfortschreibung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 12701940
Investitionsmaßnahme 12701901
Fahrzeuge
Sonstige Maßnahmen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 638.900,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -638.900,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12701
Rettungsdienst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 2.256.126,21 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 1.624.281,44 €
Sach- und Dienstleistungen 153.731,00 €
Abschreibungen 105.891,27 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 15.972,50 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 356.250,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Begründung des Antrages

Der Rettungsdienst der Landeshauptstadt Hannover (LHH) stellt als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Notfallversorgung (medizinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten), Intensivtransport (Verlegung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten in eine andere Behandlungseinrichtungen unter intensivmedizinischen Bedingungen) sowie qualifizierter Krankentransport (Beförderung von Kranken, Verletzten und sonstigen Hilfsbedürftigen) werden derzeit durch
· die Landeshauptstadt Hannover als Träger des Rettungsdienstes und eigener Leistungserbringer
gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG mit dem Fachbereich Feuerwehr
· sieben Beauftragte gemäß § 5 Abs. 1 NRettDG
namentlich: Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Ambulanz Rettungsdienst KTG (KTG)
Kranken-Transport-Dienst Grün Weiss (KTD)
Chauffeur – Dienst Ludwig (CDL) erledigt.

Ein genehmigtes Unternehmen außerhalb des öffentlich organisierten Rettungsdienstes gemäß § 19 NRettDG führt qualifizierte Krankentransporte durch (Krankenbeförderung Hille (KBH)).

Die LHH als Träger des Rettungsdienstes hat einen Rettungsmittelbedarfsplan aufzustellen, in dem die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes dargestellt wird. Dieser Rettungsmittelbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben (§ 4 Abs.6 NRettDG).

Die letzte Novellierung wurde zum 01.01.2011 vorgenommen. Basis der Berechnungen waren die Einsatzzahlen des Jahres 2009. Auf Datengrundlage der Einsatzzahlen aus 2012 wurde der Bedarf an Rettungsmittelvorhaltung im Rettungsdienstbereich der LHH in diesem Jahr neu bemessen. Die Umsetzung des Bemessungsergebnisses soll zum 01.04.2014 erfolgen.

Aufgrund der signifikanten Einsatzsteigerung in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport seit der letzten Bedarfsplananpassung ist eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.

Die Eintreffzeit in der Notfallrettung war und ist sichergestellt (15 Minuten bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels in 95 % der Notfalleinsätze). Die Wartezeit im qualifizierten Krankentransport überschritt im Jahr 2012 in mehr als 16 % der Gesamteinsätze den Soll-Wert von 30 Minuten (vgl. BedarfsVO-RettD).

Das Ergebnis der Bedarfsbemessung stellt sich wie folgt dar:

Notfallrettung: + 552 Stunden pro Woche
Notarztdienst: + 24 Stunden pro Woche
Qualifizierter Krankentransport: + 100 Stunden pro Woche

Insgesamt ist ein Mehrbedarf von 676 Wochenstunden abzudecken.

Die Bedarfsplanfortscheibung ist im Benehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) aufgestellt worden. Im Rahmen der Entgeltverhandlungen 2014 sind die der Landeshauptstadt Hannover entstehenden Kosten zu erstatten. Eine diesbezügliche Entgeltvereinbarung wird zurzeit erarbeitet.

Der ausgewiesene Mehrbedarf von 676 Wochenstunden führt im Haushaltsjahr 2014 zu erhöhten Erträgen und Aufwendungen im Teilhaushalt Feuerwehr, Produkt 12701 -Rettungs-dienst-, die bislang nicht Teil der Haushaltsplanungen waren.

Die entsprechenden finanziellen Auswirkungen können der Kostentabelle entnommen werden und setzen sich wie folgt zusammen:

Personalaufwendungen:
Die Feuerwehr besetzt zusätzlich drei zu beschaffende Rettungswagen (RTW) rund um die Uhr (je 168 Wochenstunden). Ein derzeit nur tageszeitabhängig eingesetzter RTW wird zukünftig rund um die Uhr besetzt (+ 60 Wochenstunden). Ein Notarzteinsatzfahrzeug wird nun auch Samstag- und Sonntagnacht besetzt (+24 Wochenstunden). Es ergibt sich ein zusätzlicher Personalbedarf für die Rettungsmittelvorhaltung von 588 Wochenstunden. Dafür sind insg. 34 Stellen im Rettungsdienst bei der Feuerwehr erforderlich.

Bedingt durch die Steigerung der Rettungsmittelvorhaltung und die signifikant zugenommenen Einsatzzahlen ist eine Erhöhung im Bereich der Rettungsdienstverwaltung notwendig. Zur Erledigung der zusätzlichen Vorgänge und Arbeitsinhalte sind zwei Stellen zu schaffen. Die benötigten Stellen werden über das Rettungsdienstbudget 2014 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.

Die zusätzlichen Aufwendungen für Personal betragen in Summe 1.624.281,44 Euro für den Zeitraum 01.04.2014 bis 31.12.2014.


Sach- und Dienstleistungen:
Mehraufwand für Sach- und Dienstleistungen entsteht bei folgenden Positionen:
· Ausstattung der neuen RTW mit medizinischem Verbrauchsmaterial
· Einsatzkleidung für die Mitarbeiter/innen
· Reinigung der zusätzlichen Einsatzkleidung
· Fortbildung der Mitarbeiter/innen
· Fahrzeugbetriebskosten (Betriebsstoffe, Reparatur) für zusätzliche Rettungsmittel
· Reparatur- und Wartungskosten der medizinischen Geräte
Die Summe der kalkulierten Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen beträgt 153.731,00 Euro.

Sonstige ordentliche Aufwendungen:
Als sonstige ordentliche Aufwendungen fallen Mehrkosten für die Beauftragten (zusätzliche 88 Wochenstunden) sowie Mehrkosten für die Notarztvergütung (zusätzliche 24 Wochenstunden) an. Die Verträge werden im Jahr 2014 entsprechend angepasst. Diese Aufwendungen werden mit 356.250,00 Euro kalkuliert.

Abschreibungen:
Die erhöhte Vorhaltung bedingt die zusätzliche Beschaffung von drei RTW inkl. Medizingeräten bei der Feuerwehr mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 638.900,00 Euro. Die daraus resultierenden Abschreibungen werden mit 105.891,27 Euro jährlich angesetzt.

Zinsen:
Es ergibt sich ein zusätzlicher Aufwand für Zinsen i.H.v. 15.972,50 Euro.

Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt Hannover wird durch die Fortschreibung des Bedarfsplans erhalten. Somit kommt die LHH ihrem Sicherstellungsauftrag gem. § 4 Abs. 2 NRettDG nach.
37.0 
Hannover / 21.10.2013