Informationsdrucksache Nr. 2278/2020:
Kulturentwicklungsplan 2030 - Ressourcenplan

Inhalt der Drucksache:

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2278/2020
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Kulturentwicklungsplan 2030 - Ressourcenplan

Der Rat hat am 23.4.2020 mit der Drucksache „Vorwärts nach weit – der Kulturentwicklungsplan 2030 für Hannover“ (Drucks. Nr. 0837/2020) den Kulturentwicklungsplan 2030 beschlossen. Grundlage für die Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans 2030 war der Beschluss des Dringlichkeitsantrages der Fraktionen zur Bewerbung um den Titel "Kulturhauptstadt Europas 2025" (Drucks. Nr. 0439/2018), mit der der Rat den Auftrag erteilte, eine Strategie zur Kulturentwicklung zu erarbeiten, die „den spezifischen Stärken, Bedürfnissen und Interessen der Stadt Rechnung trägt und die gesamtgesellschaftliche Stadtentwicklung positiv begleitet und fördert“.

In einem großangelegten Beteiligungsverfahren mit rund 500 Kulturakteur*innen wurde der Kulturentwicklungsplan zwischen August 2018 und März 2020 erarbeitet, der als Fahrplan des Wandels der Stadt Hannover zur internationalen Kulturmetropole gelten soll.

Mit der Verabschiedung des Kulturentwicklungsplans 2030 war der Auftrag an die Verwaltung verbunden, „die Handlungsfelder, Modellprojekte, Ziele und Maßnahmen des Kulturentwicklungsplans 2030 vor Beginn der Umsetzung mit konkreten Ressourcenplanungen zu hinterlegen. Handlungsfelder, Modellprojekte, Ziele und Maßnahmen sind dem Auftrag entsprechend als Bestandteil der zukünftigen Kulturentwicklung in geeigneten Schritten umzusetzen, soweit sie innerhalb der jährlichen Steigerungsraten des Budgets abgebildet werden können“.

Diesem Beschluss kommt die Verwaltung mit der vorliegenden Drucksache noch vor der Entscheidung über die Titelvergabe Kulturhauptstadt Europas 2025 nach. Der Kulturentwicklungsplan ist eine Voraussetzung für die Bewerbung, zugleich ist das Kulturhauptstadtjahr wesentlicher Bestandteil der Kulturentwicklung der Landeshauptstadt bis 2030.

Der Kulturentwicklungsplan bietet Grundlage und Inhalte der gesamtstädtischen Kulturentwicklung. Er beschreibt den Handlungsbedarf in der Kulturentwicklung in vier Handlungsfeldern mit 18 Zielen, acht Modellprojekten und insgesamt 136 Maßnahmen. Die Handlungsfelder sind thematische Richtungsangaben und Schwerpunktsetzungen, innerhalb derer die jeweiligen Ziele durch die Umsetzung von Maßnahmen und Modellprojekten in Form einer rollenden Planung bearbeitet werden. Grundlage für die Umsetzung ist ein partizipatives Vorgehen.

Die finanziellen Leitplanken für die Umsetzung wurden in der Informationsdrucksache „Kommunales Budget für die Kulturhauptstadt Bewerbung 2025“ (Drucks. Nr. 1387/2019) sowie der Beschluss-Drucksache Nr. 0837/2020 festgeschrieben: In den Jahren 2021 bis 2026 ist eine jährliche Steigerung für den Teilhaushalt des Fachbereichs Kultur in Höhe von 1,5 % vorgesehen. Dies entspricht, unter Ausklammerung von Tariferhöhungen und Gebäudekosten, einer freien Summe für notwendige Entwicklungsaufgaben im Fachbereich Kultur in Höhe von ca. 400.000 EUR jährlich.

Mit der vorliegenden Drucksache werden zu den einzelnen Maßnahmen erste Handlungsschritte dargestellt (vgl. Anlage). Diese geben Auskunft über den geplanten Umsetzungsbeginn und beschreiben einen möglichen Zeitplan unter Bezugnahme auf die voraussichtlich im Doppelhaushalt 2021/2022 vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen. Oft geht es bei den Maßnahmen erst einmal darum, die inhaltlichen Grundlagen zu erarbeiten und Konzepte zu erstellen, um dann für 2023 und die Folgejahre Priorisierungen im Hinblick auf den notwendigen personellen und finanziellen Ressourceneinsatz vornehmen zu können.

Eine besondere Bedeutung im Kulturentwicklungsplan kommt den acht Modellprojekten zu. Mit ihnen werden die Zielsetzungen der vier Handlungsfelder „Ein starkes Fundament“, „Für Kultur als Möglichkeitsraum“, „Auf der Weltbühne Hannover“ und „Im Mittelpunkt der Mensch“ anschaulich und greifbar gemacht. An der Umsetzung dieser Modellprojekte, die das Projekt der Digitalen Kulturstadt, die Schaffung von Kulturarealen im Innenstadtbereich, die Weiterentwicklung von Hannover zu einer internationalen und transkulturellen Kulturregion mit u.a. einem 10-Punkte Plan UNESCO City of Music, die Entwicklung eines inhaltlichen und räumlichen Konzepts im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens für das Stadtteilzentrum Döhren und den Aufbau eines neuen Netzwerks Kulturelle Bildung umfassen, wird bereits gearbeitet. Sie sind auch für die Durchführung eines Kulturhauptstadtjahrs 2025 und dessen nachhaltiger Wirkung für die Landeshauptstadt von besonderer Bedeutung.

Aber auch unter den übrigen Maßnahmen, die den insgesamt 18 Zielen zugeordnet sind, finden sich zahlreiche weitreichende und bedeutende Projekte, wie etwa die Erarbeitung eines Masterplans Kulturbauten, die Bewahrung des kulturellen Erbes, die Intensivierung der Kooperationen im Kulturbereich, die Weiterentwicklung des Kulturrats zum „Rat der Künste“, Lebensräume zu Begegnungsorten entwickeln, die Vernetzung und Sichtbarmachung von internationalen Orten, die Entwicklung eines Konzepts zur „Kunst am Bau“ und die Entwicklung von Programmen und Projekten zum Abbau von Teilhabehindernissen.

Ein dauerhaftes, verlässlich installiertes Berichtsverfahren soll dabei helfen, die Umsetzung und Planungsschritte zu bewerten, zu konkretisieren und gegebenenfalls zu ergänzen. Die Berichte zum Kulturentwicklungsplan fassen zusammen, was jeweils im abgelaufenen Jahr geleistet wurde, und geben zudem einen Ausblick auf die Schwerpunktsetzungen der kommenden Jahre. Der erste Bericht ist für das 2. Halbjahr 2021 vorgesehen.

Wie aus der Beschluss-Drucksache Nr. 0837/2020 hervorgeht, soll „nach fünf Jahren zudem eine ausführliche Halbzeitbilanz gezogen werden, die umfassend auf die bis dahin erfolgte Umsetzung blickt und außerdem Gelegenheit für eine gegebenenfalls notwendige grundsätzliche Nachjustierung für die zweite Hälfte der Laufzeit der Kulturentwicklungsplanung 2030 gibt“.

Die Halbzeitbilanz soll mit der Veröffentlichung einer externen, wissenschaftlichen Evaluation verbunden werden, die den Umsetzungsprozess des Kulturentwicklungsplans während der Laufzeit von 2020 bis 2025 umfasst.

Mit dem Kulturentwicklungsplan 2030 hat Hannover eine erste langfristige Kulturentwicklungsstrategie, die ein wertvolles Instrument für eine gesteuerte und transparente Kulturentwicklung der nächsten zehn Jahre sein wird. Die längerfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Umsetzung des Kulturentwicklungsplanes, einschließlich eventuell notwendiger Anpassungen bei den Maßnahmen, sind noch nicht abzusehen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es sind alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Durch die Ressourcenplanung entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / Sep 29, 2020