Drucksache Nr. 2277/2011:
Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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2277/2011
2
 

Grunderneuerung der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße

Antrag,



1. dem Umbau der Wiehbergstraße zwischen Neckarstraße und Brückstraße, wie in
Anlage 1 und Anlage 2 dargestellt, zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit
§ 10 Abs. 1 Ziffer 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme: I.54101.009
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Wiehbergstraße


Ansatz 2011, (anteilig) 500.000 €
Verpflichtungsermächtigung z.L. 2012, (anteilig): 294.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme besonders beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung), der Querbarkeit und der Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen sowie die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.009
Gemeindestraße / Wiehbergstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 345.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 794.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -449.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 8.625,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 19.850,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 11.225,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -22.450,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -22.450,00 €
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 794.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 66.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Die Straße wird als Straße, die dem innerörtlichen Verkehr dient, eingestuft.

Begründung des Antrages und Darstellung der Baumaßnahme


1. Ausgangslage

Die Wiehbergstraße ist eine wichtige Straße im Stadtbezirk Döhren-Wülfel und erschließt große östlich und westlich angrenzende Wohngebiete. Als Haupterschließungsstraße bindet sie diese Wohngebiete an die Hildesheimer Straße im Süden und die Brückstraße im Norden an. Neben ihrer Funktion zur verkehrlichen Erschließung der angrenzenden Gebiete stellt sie auch eine Verbindung zwischen der Brückstraße und der Hildesheimer Straße dar.

Die Wiehbergstraße befindet sich zwischen Brückstraße und Neckarstraße schon seit Jahren in einem sanierungsbedürftigen Zustand und soll nun grunderneuert werden. Die ersten beiden Abschnitte im Bereich zwischen Kastanienallee und Hildesheimer Straße sind bereits im Jahr 2006 grunderneuert worden.

Auf der östlichen Seite der Wiehbergstraße ist zwischen Einmündung Brückstraße und Weichselstraße ein stark sanierungsbedürftiger unzureichend befestigter Gehweg vorhanden, über den die anliegenden Wohnhäuser erschlossen werden. Als westliche Nebenanlage gibt es zwischen Neckarstraße bis hin zur Brückstraße einen durchgehenden befestigten Gehweg.

Die Fahrbahn hat zurzeit eine Breite von ca. 6,00 m – 6,50 m und ist bituminös befestigt. Die gesamte Verkehrsfläche ist durch Verschleiß stark zerstört. Eine Grunderneuerung der Fahrbahn und die Herstellung der Nebenanlagen ist zwingend erforderlich.
Die Ergebnisse aus dem vorangegangenen Verkehrsversuch dienten als Grundlage für die weiteren Planungen. Mit den Beschlussdrucksachen 0459/2011 und 0459/2011 E1 N1 wurden die politischen Beschlüsse zur Erarbeitung dieser Beschlussdrucksache als Grundlage festgelegt.

2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Grunderneuerung wird der Straßenraum neu gestaltet. Durch bauliche Maßnahmen wird eine wirksame Verkehrsberuhigung erzielt und es ist eine maßgebliche Reduzierung des Durchgangsverkehrs zu erwarten.
Der Umbau der Kreuzung Wiehberg-, Brück-, Landwehr- und Abelmannstraße gehört nicht zum dritten Bauabschnitt der Wiehbergstraße. Dieser Kreuzungsbereich wird jedoch im Zusammenhang mit dem dritten Bauabschnitt der Wiehbergstraße berücksichtigt.
Es ist geplant, nach Beendigung der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wiehbergstraße den Umbau der Kreuzung in einem weiteren Schritt zu realisieren. Für den Kreuzungsbereich legt die Verwaltung eine gesonderte Baubeginnsdrucksache vor.

Der östliche Gehweg wird in Breiten von 2,00 m bis 5,00 m ausgebaut und über den Einmündungsbereich zur Brückstraße an die Abelmannstraße angeschlossen. Dabei wird die Planung zum Umbau der Kreuzung berücksichtigt. Es werden 4 neue Bäume gepflanzt und der Gehwegbereich wird in diesem Bereich auf ca. 5 m verbreitert. Die Radwegführung erfolgt separat mit 0,7 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn und wird an den vorhandenen Radweg entlang der Abelmannstraße angeschlossen.

Der westliche Gehweg erhält Breiten von 1,50 m bis ca. 6,00 m im Einmündungsbereich zur Brückstraße. Die Gehwege werden mit Betonplatten 40 x 40 cm befestigt. Die Überfahrten werden mit Betonsteinpflaster 20 x 10 cm befestigt.

Die Fahrbahn erhält durchgängig eine Breite von 6,50 m und wird bituminös befestigt. Insgesamt wird der Einmündungsbereich zur Brückstraße, um die untergeordnete Anbindung zu verdeutlichen, erheblich schmaler gestaltet als bisher. Beidseitig der Fahrbahn wird auf gesamter Länge ein mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster befestigter 2,00 m breiter Längsparkstreifen angeordnet.

Im Bereich zwischen Brückstraße und Oderstraße können aufgrund der günstigen Breitenverhältnisse des Verkehrsraumes, als entsprechendes Angebot an den ruhenden Verkehr, Senkrechtparkflächen angeordnet werden. Eine Ausnahme bildet die Fläche vor der Metallbaufabrik „Bender“. Dort wird die Vorfläche als Gehweg befestigt. Es sind keine Parkplätze vorgesehen, da aufgrund des häufigen Anlieferverkehrs mit LKW und Sattelschleppern der Parkraum von der Straße aus nicht anzufahren und verstellt werden würde und somit nur eingeschränkt nutzbar wäre.

Im Zuge der Maßnahme sind auf beiden Seiten der Straße aufgrund im Untergrund vorhandener Leitungen und zahlreicher Grundstückszufahrten nur wenige Baumpflan-
zungen möglich. Auf gesamter Länge sollen dennoch, dort wo die Profilbreiten und die Untergrundverhältnisse dies zulassen, ca. 14 neue Bäume gepflanzt werden.

Um die Querung der Straße für Fußgänger und Kinder im Bereich des Kindergartens gut und sicher zu ermöglichen und gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung in der Wiehbergstraße beizutragen, ist im Einmündungsbereich der Brückstraße eine Aufpflasterung mit einer Länge von ca. 20 m vorgesehen. Dadurch wird die Wiehbergstraße optisch von der durchgehenden Fahrbahn der Abelmann- und Brückstraße abgehängt.

Zur weiteren Verkehrsberuhigung werden auf Höhe der AWO Kita Wiehbergstraße Nr. 11 und auf Höhe der Volkswagenstiftung geteilte Plateauaufpflasterungen angeordnet, die von größeren Fahrzeugen wie z. B. Bussen ungehindert passiert werden können, aber bei Pkw eine geschwindigkeitsdämpfende Fahrweise bewirken.

Die am Knoten Wiehberg-, Neckarstraße, Am Lindenhofe bestehende Lichtsignalanlage bleibt auch nach dem Umbau erhalten.

Die Straßenbeleuchtung wird ebenfalls erneuert. Die Leuchten werden in der östlichen Nebenanlage angeordnet.

3. UVP

Durch die Grunderneuerung wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert. Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität wird für alle Verkehrs-
teilnehmer erhöht.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der geplanten Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit / Bauablauf

Die Baumaßnahme soll im Sommer 2012 begonnen werden. Vorbereitender Leitungsbau ist vor Beginn der Maßnahme erforderlich.

66.21 
Hannover / 01.12.2011