Anfrage Nr. 2276/2024:
Anfrage der AfD-Fraktion zur Änderung der Mietbedingungen für kommunale Einrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der AfD-Fraktion zur Änderung der Mietbedingungen für kommunale Einrichtungen

In der Drucksache 1876/2024 werden unterschiedliche Anpassungen der Miet- und Nutzungsbedingungen für kommunale Einrichtungen, z. B. Stadtteilzentren, Freizeitheime vorgenommen.

Es ist unter anderem folgende Änderung der Nutzungsbedingungen aufgeführt:

B. Änderungen der Miet- und Benutzungsbedingungen: Pkt. 11: Es wurde ergänzt, dass die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Mietpartei oder die Veranstaltung nicht der verfassungsmäßigen Zielsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht oder wenn höhere Gewalt vorliegt.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Nach welchen Kriterien wird die Übereinstimmung der Mietpartei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geprüft und wer führt die Prüfung durch?

  1. Wie wird sichergestellt, dass die Überprüfung objektiv und transparent erfolgt?

  1. Gibt es eine Liste mit Mietparteien die zukünftig ausgeschlossen werden sollen, falls ja, welche Kriterien führen zu deren Ausschluss?

Jens Keller

Fraktionsvorsitzender