Drucksache Nr. 2275/2001:
Bebauungsplan Nr. 1411 - Bodestraße -
Auslegungsbeschluss, vorbehaltlicher Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 05.09.2001: Kommission Sanierung Nordstadt: 7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltungen
  • 17.09.2001: Stadtbezirksrat Nord: in die Fraktionen
  • 19.09.2001: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: abgesetzt
  • 28.09.2001: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: in die Fraktionen
  • 29.10.2001: Stadtbezirksrat Nord: 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
  • 21.11.2001: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: in die Fraktionen
  • 03.12.2001: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: in die Fraktionen
  • 07.01.2002: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen: abgesetzt
  • 16.01.2002: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: abgesetzt
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Nordstadt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2275/2001
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1411 - Bodestraße -
Auslegungsbeschluss, vorbehaltlicher Satzungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1411 mit Begründung zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1411 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen und

3. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1411 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO bereits jetzt als Satzung zu beschließen sowie der Begründung des Bebauungsplanes unter dem Vorbehalt zuzustimmen, dass während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen erhoben werden.

Begründung

Neben der Bestandssicherung für die vorhandene Bebauung, grenzt der Bebauungsplan unterschiedliche Nutzungen von einander ab. Planungs- und Sanierungsziel ist es, die Einzelhandelsnutzungen und publikumsintensiven Nutzungen in diesem Bereich auf den Bestand zu begrenzen und die übrigen bisher gewerblich genutzten Bereiche möglichst für Betriebe des be- und verarbeitenden Gewerbes bzw. Handwerkes zu erhalten.

Darüberhinaus sichert der Bebauungsplan die Flächen für die geplante Verlängerung des Weidendammes.

Es ist zweckmäßig, zeitgleich mit dem Auslegungsbeschluss auch den Satzungsbeschluss unter dem Vorbehalt zu fassen, dass im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen gemacht werden. Sollten dennoch Anregungen vorgetragen werden, würde ein neuer Satzungsbeschluss erforderlich. Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen bzw. abschließen zu können und damit die städtebaulichen Ziele der Stadt auf Dauer zu sichern.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1411 wurde bereits am 20. März 1997 gefasst. Die seit dem 3. August 2001 geltenden Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung sind nach den Überleitungsvorschriften des § 245c Abs. 2 BauGB auf den vorliegenden Bebauungsplan nicht anzuwenden, da das Verfahren vor dem 14. März 1999 förmlich eingeleitet worden ist.

Die beabsichtigten Planungen erfordern keine Festsetzungen für Kompensationsmaßnahmen. Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist als Anlage 3 beigefügt.
61.4 
Hannover / 23.08.2001