Drucksache Nr. 2274/2021:
Zukunftsvertrag Beschäftigungssicherung

Inhalt der Drucksache:

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2274/2021
1
 

Zukunftsvertrag Beschäftigungssicherung

Antrag,


den zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Vereinigten
Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) vereinbarten Zukunftsvertrag
Beschäftigungssicherung für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 1)
vorbehaltlich der Zustimmung des KAV Nds. zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Auf Gender-Aspekte hat diese Maßnahme keine Auswirkungen.

Kostentabelle


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den inhaltlichen Ausführungen der
Antragsbegründung

Begründung des Antrages


Der Rat hat am 15.07.2021 der Beschlussdrucksache 1570/2021, mit der der zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di) vereinbarten Zukunftssicherungstarifvertrag Beschäftigungssicherung für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt vorgelegt wurde, zugestimmt. In der Drucksache wird darauf hingewiesen, dass der Vertragsabschluss ohne die Zustimmung des kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV Niedersachsen) nicht möglich ist und die Zustimmung nach dem Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Hannover eingeholt werden sollte.

Am 04.10.2021 hat das Präsidium des KAV Niedersachsen dem Abschluss eines Tarifvertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der Gewerkschaft ver.di mit der Maßgabe zugestimmt, dass der in dem Vertragsentwurf enthaltene § 6 Abs. 3 ersatzlos entfällt. Der bisherige § 6 Abs. 3 enthielt folgende Regelung:

„Die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet sich, alle Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von 24 Monaten in ein Arbeitsverhältnis in Vollzeit zu übernehmen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen“.

Zur Begründung verweist der KAV darauf, dass diese Regelung in bestehende Regelungen des Flächentarifvertrages für die Auszubildenden im Öffentlichen Dienst (TVAöD) eingreifen würde. Dieser sieht vor, dass Auszubildende nach einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung bei dienstlichem Bedarf für die Dauer von 12 Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden dürfen. Die im Zukunftsvertrag enthaltene 24-monatige Übernahme greift in bestehende Tarifverträge ein, eine Zustimmung sei deshalb nicht möglich.

Nach alledem ist ein Festhalten an dem mit der Ursprungsdrucksache vorgelegten Tarifvertrag nicht möglich. In dem in der Anlage erneut beigefügten Vertragsentwurf ist der bisherige § 6 Abs. 3 ersatzlos gestrichen worden. Mit Vertreter*innen der Gewerkschaft ver.di und dem bei der Landeshauptstadt Hannover gebildeten Gesamtpersonalrat ist über diese Änderung gesprochen worden. Eine Unterschrift steht von dort noch aus.

Die mit der Beschlussdrucksache 1570/2021 vorgelegte Kostentabelle ist entsprechend zu korrigieren.
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Hannover / 18.10.2021