Drucksache Nr. 2274/2020:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2021-2023

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2274/2020
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2021-2023

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen,

der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C IV B 443/20207 (mit 9 Anlagen) des Zweckverbandes über die 7. Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 bis 2023 mit den folgenden Beschlussvorschlägen:
1. Die 7. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 14.12.2017) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen;
2. Die neue Gebührenperiode in der Straßenreinigung wird auf den Zeitraum 01.01.2021 bis zum 31.12.2023 festgelegt;
3. Die Nachberechnung der Gebührenkalkulation 2018-2020 wird gemäß Anlage 2c festgestellt und die nach vollzogenem Jahresabschluss 2020 endgültigen Ergebnisse werden in die fortfolgende Gebührenperiode 2024 bis 2026 übertragen.
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 9.158.484,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.158.484,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -9.158.484,00 €
Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover (25 %) zur Straßenreinigung und zum Winterdienst beträgt für den Zeitraum 2021-2023 im Mittel 9.158.484 Euro. Im Wirtschaftsplan 2020 hat der Anteil 8.590.000 Euro betragen. Der auf 2021 entfallende Anteil ist im Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes erfasst.

Die neue Gebührenkalkulation beinhaltet die für 2021 bis 2023 zu erwartenden Kostensteigerungen, die in der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage des Zweckverbandes erläutert werden. Neben den normalen Kostensteigerungen (planerisch 2%) ist hier vor allem eine deutliche Steigerung der Abschreibungen durch die in 2020 erfolgte Inbetriebnahme der neugebauten Betriebsstätte Gertrud-Knebusch-Str. 7 in der Nordstadt und dem sukzessiven Austausch der Winterdienstfahrzeuge (Sole statt Salz) zu nennen. Für die Gebührenperiode 2018-2020 wird zurzeit ein Überschuss von ca. 238 T€ prognostiziert, der in die neue Gebührenperiode übertragen wird. Die endgültige Abrechnung erfolgt mit dem Jahresabschluss 2020.

Neben der Fortführung begonnener Reinigungsprojekte beinhaltet die neue Gebührenkalkulation auch die gebührenfinanzierten Maßnahmen der Weiterentwicklung der hannoverschen Straßenreinigung und eine nachhaltige Stärkung durch die Kampagne Hannover sauber!; auch die nicht aus Gebühren finanzierten Sonderaufgaben der Straßenreinigung, z.B. Abfallfahndung, Maßnahmen zur Beseitigung illegalen Abfalls, Sanktionierung von Littering und die Hannoccino-Kampagne werden fortgeführt.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich. Für die Weisung ist in diesem Fall ein Ratsbeschluss erforderlich, da der Rat der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 und 7 NKomVG über Satzungen und Verordnungen sowie die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, und Steuern) und Umlagen beschließt.

Die Vertreterin / der Vertreter der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und bei C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / 28.09.2020