Drucksache Nr. 2273/2024:
Kalkulation der Benutzungsgebühren 2025/2026 für die Städtischen Friedhöfe sowie Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Friedhöfe

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
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2273/2024
4 (nur online)
 

Kalkulation der Benutzungsgebühren 2025/2026 für die Städtischen Friedhöfe sowie Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Friedhöfe

Antrag,

die als Anlage beigefügte Kalkulation der Benutzungsgebühren 2025/2026 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen
1. die Friedhofsgebühren zu erhöhen, um den Zuschussbedarf konstant zu halten und
2. der Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gebührenkalkulation und die Gebührensatzung gelten für alle Kund*innen der Städtischen Friedhöfe gleichermaßen. Eine Benachteiligung bestimmter Personen ist nicht gegeben.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Gebührensatzung hat keinen Einfluss auf die Klimawirkung.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden in der anliegenden Gebührenkalkulation ausführlich dargestellt.

Begründung des Antrages

Zu 1.) Mit Ablauf des bisherigen Kalkulationszeitraums zum 31.12.2024 ist dem Rat entsprechend den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes eine aktualisierte Gebührenkalkulation vorzulegen. Auf der Basis der Haushaltsplanung für die Jahre 2025/2026 wurde daher eine Kalkulation der Friedhofsgebühren vorgenommen (Anlagen 1 und 2).

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im März 2023 angehoben. Den steigenden Zuschussbedarf konnte diese Gebührenerhöhung jedoch nicht auffangen. Durch Kostensteigerungen würde sich bei gleichbleibenden Gebühren der Zuschussbedarf um 445.000 € erhöhen. Um den Zuschussbedarf auf dem bisherigen Niveau zu halten, ist eine Erhöhung der Gebühren um rund fünf Prozent erforderlich.

Zu 2.) An der Gebührensatzung wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie die neu kalkulierten Gebühren den bisherigen Gebühren gegenübergestellt (Anlage 3).

Der Satzungstext in Reinschrift findet sich in Anlage 4.
67.4 
Hannover / Nov 15, 2024