Informationsdrucksache Nr. 2272/2019:
Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Sozialausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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2272/2019
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Sachstandsbericht zu dem Europäischen Hilfsprojekt für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

Bereits im Jahr 2018 wurde mit der Informationsdrucksache 0875/2018 ein Zwischenbericht vorgelegt. Die nunmehr vorliegende Drucksache wird zunächst einen kurzen Rückblick auf die 1. Förderperiode geben. Anschließend werden die Ziele, die Projektstruktur sowie die Darstellung der konkreten Umsetzung der 2. Förderperiode innerhalb der LHH vorgestellt. Informationen zur Finanzierung des Projektes in der 2. Förderperiode finden sich im letzten Abschnitt.

Der „Europäische Hilfsfond für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland“ (EHAP) wurde erstmalig für die Förderperiode 2014-2020 eingerichtet und wird in Deutschland in zwei Förderrunden umgesetzt. Ziel des EHAP in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Der EHAP leistet somit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Aus Mitteln des EHAP werden Menschen in Deutschland unterstützt, die unter Armut leiden und keinen oder nur unzureichenden Zugang zu den Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems haben. Es soll eine Brückenfunktion zwischen den Zielgruppen und bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten des regulären Hilfesystems geboten werden.
Damit leistet der EHAP einen wichtigen Beitrag zur Europa-2020-Strategie, die eine deutliche Senkung der Anzahl der betroffenen Menschen bis zum Jahr 2020 vorsieht, sowie zur europäischen Säule sozialer Rechte, die neue und wirksamere Rechte für die Bürger*innen gewährleisten soll.
Gefördert werden zusätzliche Personalstellen, insbesondere Berater*innen für aufsuchende Arbeit oder in lokalen Beratungsstellen. Sie sollen den Betroffenen helfen, Zugang zu bestehenden Angeboten zu finden, z.B. Sprachkursen oder medizinischer Beratung. Kinder von EU-Zugewanderten sollen an bestehende Angebote der frühen Bildung und der sozialen Betreuung wie Kindertagesstätten oder andere vorschulische Angebote oder Freizeitangebote herangeführt werden. Rein materielle Leistungen können aus Mitteln des EHAP nicht gefördert werden. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist das Eingehen einer Kooperationsvereinbarung zwischen Kommunen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder anderen freigemeinnützigen Träger*innen. In Hannover ist die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa in Kooperation mit Migrant*innenselbstorganisationen und Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege für die Umsetzung verantwortlich.

1. Rückblick auf die 1. Förderperiode

Allgemein

Die 1. Förderperiode hatte eine Laufzeit vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018.
In dieser Förderperiode war die LHH in zwei Teilprojekten vertreten:
1. Unterstützungsnetzwerk bei der Integration von Zuwander*innen aus der EU in die Gesellschaft und in die Regelsysteme.

2. Gelingende Integration und Erhöhung der Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürger*innen über verstärkte Beratung hinsichtlich der Systeme der frühkindlichen Bildung.


Die Umsetzung des Projektes erfolgte im Kooperationsverbund mit dem Caritas-Verband Hannover e.V., dem Diakonischen Werk Hannover, Can Arkadas e.V. im ersten Teilprojekt und mit der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V., dem Deutschen Roten Kreuz Region Hannover e.V., Kargah e.V. im zweiten Teilprojekt.

Zielgruppen waren besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen und deren Kinder.


Die LHH und ihre Projektpartner*innen haben sich dabei auf neuzugewanderte EU- Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien fokussiert.

Die Finanzierung setzte sich aus 85 % EHAP-Mitteln, 10 % Bundesmitteln und 5 % Eigenmitteln der einzelnen Projektpartner*innen zusammen. Die Landeshauptstadt hat als Antragstellerin mit den nichtstädtischen Träger*innen Verträge geschlossen, die die Weiterleitung der Zuwendungen für die Teilprojekte entsprechend des Zuwendungsbescheides regelt. Es handelt sich somit um durchlaufende Gelder. Entsprechend der beiden Zuwendungsbescheide zu den beiden Teilprojekten wurden für das erste Teilprojekt eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 735.340,01 € und für das zweite Teilprojekt in Höhe von bis zu 578.493,04 € bewilligt. Diese Summen sind jeweils für alle vier Teilprojektpartner*innen innerhalb der Teilprojekte vorgesehen und galten für den gesamten Bewilligungszeitraum. Durch den zum Teil zeitverzögerten Beginn der Projekte im Jahr 2016 wurden die bewilligten Zuwendungssummen nicht in voller Höhe ausgeschöpft.

Genaue Summen lassen sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern, da die Abrechnung des Gesamtzeitraums mit dem Bundesverwaltungsamt noch nicht abgeschlossen ist.



Abschlusszahlen

Bei der Antragstellung musste der Kooperationsverbund angeben, wie viele Personen in den Jahren der Laufzeit des Projektes voraussichtlich erreicht werden können (Soll-Zahlen).

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Soll-Zahlen und die tatsächlich durch alle Kooperationspartner*innen erreichten Personen beim ersten Teilprojekt (Unterstützungsnetzwerk bei der Integration von Zuwander*innen aus der EU in die Gesellschaft und in die Regelsysteme):


2016
2017
2018
Gesamt
Soll
400 Pers.
450 Pers.
500 Pers.
1.350 Pers.
Ist
748 Pers.
1.154 Pers.
1.081 Pers.
2.983 Pers.

Diese Zahlen zeigen, dass das Ziel, mehr EU-Bürger*innen auf diesem Weg zu erreichen, als gelungen bezeichnet werden kann, da die ursprünglichen Zahlen der vermutlich erreichbaren Personen deutlich übertroffen wurden.

Für das Teilprojekt 2 (Gelingende Integration und Erhöhung der Teilhabe von neu zugewanderten EU-Bürger*innen über verstärkte Beratung hinsichtlich der Systeme der frühkindlichen Bildung) ist bei den Zielzahlen in Eltern und Kinder zu unterscheiden, da durch die Vorgaben bereits bei Antragstellung diese Unterteilung gefordert wurde. Die Zählung unterscheidet in Eltern, die davon überzeugt werden sollen, dass frühkindliche Bildung wichtig ist (z. B. Anmeldung in der Kindertagesstätte) und das Kind, welches tatsächlich angemeldet wird.


2016
2017
2018
Gesamt
Soll - Eltern
250 Pers.
250 Pers.
240 Pers.
740 Pers.
Ist - Eltern
169 Pers.
177 Pers.
181 Pers.
527 Pers.
Soll - Kinder
190 Pers.
190 Pers.
160 Pers.
540 Pers.
Ist - Kinder
123 Pers.
190 Pers.
183 Pers.
496 Pers.
Die anvisierten Zielzahlen wurden somit nicht erreicht. Dies hat aus unserer Sicht ganz entscheidend mit den Lebenswirklichkeiten der zu beratenden Personen zu tun. Die zum Teil existentiellen Sorgen sind so groß, dass die Frage der frühkindlichen Bildung nicht im Vordergrund der zu lösenden Probleme steht. Unabhängig von den reinen Zahlen zeigen die Erfahrungen und der Austausch mit den Projektpartner*innen, dass der niedrigschwellige Zugang zu den betroffenen Personen hilf- und erfolgreich ist. Insbesondere bei den Anlaufstellen der Träger*innen handelt es sich zum Teil um Angebote von konkreter materieller Hilfe, die für die Zielgruppe sehr wichtig ist und daher gut angenommen wird. Wenn die Menschen dort ankommen, ist eine Ansprache und ggf. weitere Hilfestellung gut möglich. Diese materielle Hilfestellung ist der Verwaltung nicht möglich, da dies finanziell nicht leistbar ist. Allerdings ist die Koordinierungsstelle Zuwanderung Osteuropa bereits seit 2014 tätig. In dieser Zeit konnte Vertrauen aufgebaut werden und den Menschen in vielfältiger anderer Weise geholfen werden wie zum Beispiel beim Durchsetzen von Ansprüchen, Ausfüllen von Anträgen oder durch das Bereitstellen von Informationen. Hinzu kommt, dass die Kolleg*innen aus allen Teilprojekten auch aufsuchend tätig wurden. Dies konnte in den Obdachunterkünften ebenso der Fall sein wie in bestimmten Stadtteilen (z.B. Mitte oder Linden-Nord) oder nach Hinweisen von Dritten, wenn die Koordinierungsstelle z. B. einen Anruf erhalten hat, dass an einer bestimmten Stelle Menschen, von denen vermutet wird, dass sie osteuropäischer Herkunft sind unter einer Brücke lagern.

2. Zweite Förderperiode

Ziele der 2. Förderperiode

Die Zielsetzung des Projektes hat sich in der 2. Förderperiode nicht verändert. Es geht auch in dieser Förderperiode darum, Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände besonders belastet sind, durch die Vermittlung und Weiterleitung an Beratungs- und Unterstützungsangebote des Regelsystems ein besseres Leben und damit die soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Damit wird ein Beitrag zur Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung geleistet.

Projektstruktur

In der 2. Förderperiode sind zwei Teilziele vorgegeben:

· Besonders benachteiligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen, darunter Eltern mit ihren Kindern im Vorschulalter bis zu 7 Jahren

· Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen


Nach wie vor gibt es neuzugewanderte Unionsbürger*innen und ihre Kinder, die aufgrund der persönlichen Lebensumstände besonders belastet sind. Diese Menschen lebten in ihren Herkunftsstaaten in Verhältnissen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung geprägt waren und finden auch in Deutschland nur schwer Zugang in die Gesellschaft. Diese Personengruppen haben bereits in ihren Heimatländern unter oder am Rande des Existenzminimums gelebt und haben bedingt durch den täglichen Kampf um das Lebensnotwendige den Schulbesuch und damit das Thema Bildung als nicht vordringlich betrachtet. Sie leben in der Heimat am Rande der Städte unter schwierigen Wohnverhältnissen (kein Strom, kein fließend Wasser etc.). Gerade unter der Gruppe der Rumän*innen gibt es viele, die bereits vor Jahren nach Spanien ausgewandert sind. Jedoch konnten sie auch dort aufgrund mangelnder Qualifikation oft nur Arbeitsstellen im Niedriglohnsektor z. B. als Erntehelfer*innen besetzen. Durch die Wirtschaftskrise in Spanien waren die Menschen aus Rumänien die Ersten, die ihre Arbeitsplätze verloren und nun auf der Suche nach einem besseren Leben in Deutschland sind. Oft ist zu beobachten, dass Frauen früh heiraten und Kinder bekommen. Daraus resultiert, dass diese Frauen nur sehr eingeschränkten Zugang zu Bildung haben. Viele von ihnen verfügen daher über mangelnde Sprachkenntnisse, haben eine fehlende oder geringe schulische sowie berufliche Qualifikation, sind gesundheitlich eingeschränkt oder leben unter problematischen Wohnbedingungen.

Die LHH Hannover hat zusammen mit allen Partner*innen der ersten Förderperiode bereits Anfang 2018 besprochen, dass Interesse daran besteht, auch in der 2. Förderperiode vertreten zu sein. Lediglich eine Projektpartnerin hat sich aufgrund anderer Schwerpunktsetzung gegen eine erneute Antragstellung entschieden. Es erfolgte daher die Teilnahme an einem Interessenbekundungsverfahren. Insgesamt hatten 149 Träger*innen form- und fristgerecht eine Interessenbekundung eingereicht. Davon wurden 67 Projekte ausgewählt und die LHH, welche sich in Kooperation mit Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege und Migrant*innenselbstorganisationen auf das erste Teilziel beworben hatte wurde ausgewählt. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Interessenbekundungsverfahren erfolgte das Antragsverfahren, in welchem der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Partner*innen ebenfalls der Zuschlag erteilt wurde. Der eingereichte Antrag ist als Anlage 1 dieser Drucksache beigefügt.

Durch einen vorgezogenen Maßnahmenbeginn war der Start auf Januar 2019 festgelegt. Die Dauer des Projektes ist auf zwei Jahre (bis 31.12.2020) angelegt. Da der endgültige Zuwendungsbescheid jedoch erst Ende Juni 2019 erlassen wurde, haben die einzelnen Projektpartner*innen nicht zwingend zum Januar 2019 begonnen.


Die Hauptzielgruppen sind wie in der 1. Förderperiode neuzugewanderte EU-Bürger*innen aus Rumänien und Bulgarien. Aus diesem Grund sollte auch versucht werden, möglichst muttersprachliches Personal zu finden, welches die Beratungen durchführt. Dies ist zumindest teilweise geglückt.

Umsetzung

Die LHH hat sich mit ihren Projektpartner*innen mit dem Projekt „Unterstützung, Beratung und Begleitung mit dem Ziel der selbständigen Lebensführung und Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben – Connected: Verbindung hergestellt“ auf das erste Teilziel beworben.

Bereits vor und während des Interessenbekundungsverfahren hat die LHH in Kooperation mit ihren Partner*innen ein gemeinsames Konzept (Anlage 2) erarbeitet.

Die Projektpartner*innen sind neben der LHH:
- die Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.,
- der Can Arkadas e.V.,
- der Caritas-Verband Hannover e.V.,
- das DRK-Region Hannover e.V. und
- das Diakonische Werk Hannover gGmbH.

Diese Projektpartner*innen waren bereits in der 1. Förderperiode tätig und können somit sowohl auf praktische Erfahrungen mit EHAP als auch auf entsprechendes Personal zurückgreifen. Die Teilnahme so vieler Organisationen eröffnet außerdem ein breites Spektrum schon vorhandener Regelangebote sowie eine fast flächendeckende Vernetzung über das Stadtgebiet.

Durch die verschiedenen Trägerschaften kann eine sinnvolle Aufgabenteilung im Hinblick auf spezifische Themenschwerpunkte, z. B. Unterbringung, Sprache und Bildung und Gesundheit gewährleistet werden. Zudem garantiert die Vielfalt der Träger*innen und Akteur*innen innerhalb eines stabilen Netzwerkes, dass ein großer Teil der Zielgruppe erreicht werden kann.

Alle Projektpartner*innen werden sich im Rahmen ihrer Tätigkeit individueller Beratung, Begleitung aber auch aufsuchender Arbeit widmen.
Die Anlaufstellen, die bereits in der 1. Förderperiode dafür gesorgt haben, dass eine Kontaktaufnahme mit den Personen der Zielgruppe gut funktionierte werden auch weiterhin Ausgangspunkt für die Beratenden sein.





Aus den Erfahrungen der bisherigen Förderperiode fokussiert sich der Kooperationsverbund zusätzlich auf zentrale Schwerpunkte innerhalb der Förderperiode 2019/2020:
(1) Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnsituation

(2) Verbesserung im Bereich Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung

(3) Frühkindliche Bildung

(4) Erhöhung des ehrenamtlichen Engagements für die Zielgruppe und Teilhabe

(5) Infoveranstaltungen, Schulungen, Kurse


Weitere Ausführungen dazu sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Zielzahlen

Auch bei der Antragstellung für die 2. Förderperiode musste der Kooperationsverbund angeben, wie viel Personen in den Jahren der Laufzeit des Projektes voraussichtlich erreicht werden können. Zu unterscheiden ist hierbei in


- Anzahl der neuzugewanderten Personen ohne Kinder (TZ 1)

- Neuzugewanderte Eltern / Erziehungsberechtigte (TZ 2) und

- Neuzugewanderte Kinder bis zu 7 Jahre (TZ 3).


Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Soll-Zahlen



2019
2020
Gesamt
TZ 1
420 Pers.
380 Pers.
800 Pers.
TZ 2
380 Pers.
320 Pers.
700 Pers.
TZ 3
250 Pers.
200 Pers.
450 Pers.

Die Zahlen ergeben sich aus den Erfahrungen der letzten Jahre, aber auch aus einer gewissen Erwartungshaltung des Fördergebers abhängig von der beantragten Zuwendungssumme.






Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In der Frage der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter an Lebenschancen besteht bei den Zuwander*innen zum Teil deutliche Unterschiede zur ansässsigen Bevölkerung. Zudem kommt ein Großteil der Zuwander*innen in größeren Familienverbänden, was besondere Ansprüche an die Beratungstätigkeit stellt, da sich die Anforderungen im Vergleich zu Einzelpersonen deutlich unterscheiden. Hierauf wird in der Praxis bei den verschiedenen Thematiken jeweils eingegangen.

Kostentabelle



Die Finanzierung setzt sich aus 85 % EHAP-Mitteln, 10 % Bundesmitteln und 5 % Eigenmitteln der einzelnen Projektpartner*innen zusammen. Die LHH hat als Antragstellerin mit den nichtstädtischen Träger*innen Verträge geschlossen, die die Weiterleitung der Zuwendungen für die Teilprojekte entsprechend des Zuwendungsbescheides regelt. Es handelt sich somit um durchlaufende Gelder. Entsprechend des Zuwendungsbescheide wurde eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 897.701,24 € bewilligt. Diese Summe ist für alle sechs Teilprojektpartner*innen über den gesamten Projektzeitraum (01.01.2019 – 31.12.2020) vorgesehen.
In welcher Höhe diese Zuwendungen tatsächlich abgerufen werden, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen.

Eine unmittelbare Entscheidung über Haushaltsmittel ist mit dieser Information nicht verbunden.

50 .61
Hannover / 30.08.2019