Informationen:
verwandte Drucksachen:
2271/2021 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 27.10.2021: Organisations- und Personalausschuss: Einstimmig
- 11.11.2021: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
- 25.11.2021: Ratsversammlung: Einstimmig
2271/2021 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Organisations- und Personalausschuss In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung |
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Die Verwaltung wird beauftragt als Grundlage der Zusammenarbeit, Zweckvereinbarungen nach dem Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) mit der Regionsverwaltung und den regionsangehörigen Gemeinden abzuschließen.
Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen:
Einzahlungen | Auszahlungen | ||
Zuwendungen für Investitionstätigkeit | 0,00 | Erwerb von Grundstücken und Gebäuden | 0,00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit | 0,00 | Baumaßnahmen | 0,00 |
Veräußerung von Sachvermögen | 0,00 | Erwerb von bewegl. Sachvermögen | 13.000,00 |
Veräußerung von Finanzvermögen | 0,00 | Erwerb von Finanzvermögensanlagen | 0,00 |
Sonstige Investitionstätigkeit | 0,00 | Zuwendungen für Investitionstätigkeit | 0,00 |
Sonstige Investitionstätigkeit | 120.000,00 | ||
Saldo Investitionstätigkeit | -133.000,00 | ||
Sonderfeld für FB 20 | Sonderfeld für FB 20 | ||
Saldo Sonderfelder | 0,00 |
Teilergebnishaushalt 18:
Produkt 11109 Informations- und Kommunikationssysteme
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||
Zuwendungen und allg. Umlagen | 0,00 | Personalaufwendungen | 268.000,00 |
Sonstige Transfererträge | 0,00 | Sach- und Dienstleistungen | 248.500,00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte | 0,00 | Abschreibungen | 0,00 |
Privatrechtl. Entgelte | 316.500,00 | Zinsen o.ä. (TH 99) | 0,00 |
Kostenerstattungen | 200.000,00 | Transferaufwendungen | 0,00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) | 0,00 | Sonstige ordentliche Aufwendungen | 0,00 |
Sonstige ordentl. Erträge | 0,00 | ||
Saldo ordentliches Ergebnis | 0,00 | ||
Außerordentliche Erträge | 0,00 | Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis | 0,00 | ||
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen | 0,00 | Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen | 0,00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen | 0,00 | ||
Saldo gesamt | 0,00 |
· Arbeitsplatzausstattung in Höhe von 13.000,00€
· Schulungen und Personalauswahlverfahren in Höhe von 100.000,00€
· Externe Beratung in Höhe von 100.000,00€
· Weiterleitung an die zuständigen Fachbereiche und Bereiche der Stadtverwaltung (Second-Level)
· Beantwortung von Anfragen im First-Level
· Aufnahme und Weiterleitung interner IuK-Störungen
· Leitstelle für den städtischen Ordnungsdienst (SOD)
Die Landeshauptstadt Hannover befindet sich mit der TIZ seit längerem auf dem Weg zu einem ServiceCenter mit zusätzlichen Aufgaben (z. B. Terminvergabe für Ausländerstelle und Bürgerämter) und möchte in Zukunft die Standards des D115-Verbundes anwenden, ohne die zentrale Nummer 168-0 aufzugeben.
Die Organisationseinheit soll in Zukunft den Titel "DialogCenter" nutzen, da sowohl bei der Landeshauptstadt Hannover als auch bei der Region die Bezeichnung "ServiceCenter" schon anderweitig belegt ist.
Das DialogCenter bietet Auskünfte für die Einwohnerinnen und Einwohnern der Landeshauptstadt und der Region Hannover an, indem sie Informationen aus verschiedenen Bereichen bündelt, strukturiert und unter Nutzung modernster Informationstechnologien den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stellt.
Die TeleInfoZentrale bietet hierfür mit ihrem jetzigen Standard gute Voraussetzungen für dieses Ziel. Daher haben sich die Regionsverwaltung und alle 21 Regionskommunen darauf verständigt, ein gemeinsames DialogCenter bei der Landeshauptstadt Hannover einzurichten.
Der Aufbau eines gemeinsamen DialogCenter bietet Vorteile für beide Seiten. Als Dienstleister für die Regionsverwaltung und die regionsangehörigen Gemeinden will die Landeshauptstadt Hannover mit dem DialogCenter einen zentralen Zugang zur kommunalen Landschaft für die Einwohner*innen der Region schaffen. Durch die Kooperation mit der Regionsverwaltung und den regionsangehörigen Gemeinden ergeben sich folgende Synergieeffekte
Zur Kooperation mit der Regionsverwaltung und den regionsangehörigen Gemeinden auf interkommunaler Ebene ist es notwendig eine Zweckvereinbarung nach dem Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) abzuschließen.
2. Aufgaben der angeschlossenen Verwaltung (bspw. Regionsverwaltung o. Stadt Langenhagen)
3. Technische Voraussetzungen
4. Datenschutz
5. Kostenübernahme der erbrachten Dienstleistungen
6. Laufzeit
Zeitplan
2. Regionsverwaltung Januar 2022
3. Gemeinde Isernhagen Februar 2022
4. Stadt Laatzen März 2022
5. Stadt Burgwedel April 2022
6. Stadt Barsinghausen Mai 2022
7. Gemeinde Wedemark Juni 2022
8. Stadt Wunstorf Juli 2022