Drucksache Nr. 2271/2015:
Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Übertragung von 50% der Anteile der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 3.950 € auf die Region Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2271/2015
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Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH – Übertragung von 50% der Anteile der Landeshauptstadt Hannover in Höhe von 3.950 € auf die Region Hannover

Antrag,

den/die Stimmführer/in der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH anzuweisen,
1. der Abtretung und Übertragung des Stammkapitals an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH in Höhe von 3.950 € an die Region Hannover mit Wirkung vom 01.07.2016 und
2. der damit verbundenen Neufassung des § 3 (2), § 4 (2) und § 10 (3) des Gesellschaftervertrages der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Begründung ausführlich dargestellt.

Begründung des Antrages

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der Kommunen bei lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der Kommunen und der wesentlichen Institutionen in der Region Hannover im Sinne einer möglichst abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit.

Aus § 3 des Gesellschaftsvertrages ergibt sich die Verteilung des Stammkapitals, aus § 4 ergibt sich die Verpflichtung der Gesellschafter zur Erbringung der jährlichen Nebenleistungspflichten. Gem. § 4 Abs. 4) des Gesellschaftsvertrages wird nach Ablauf der folgenden fünf Geschäftsjahre – also zum 30.06.2016 - über die Höhe der Nebenleistungspflichten neu verhandelt.

zu 1. Abtretung von Stammkapitalanteilen
Die Landeshauptstadt Hannover ist mit einer Stammeinlage von 7.900 € an der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH beteiligt. Mit Beschluss der DS 1916/2014 zum Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2017 (HSK IX) wird die Landeshauptstadt Hannover ihre jährliche Nebenleistungsverpflichtung von derzeit 100.000 € auf 50.000 € zum 30.06.2016 reduzieren. Die Region Hannover hat sich bereit erklärt, diese 50.000 € zu übernehmen und ihre Nebenleistungsverpflichtung auf 150.000 € zu erhöhen. Im Gegenzug zur Verlagerung der jährlichen Nebenleistungsverpflichtung in Höhe von 50.000 € von der Landeshauptstadt Hannover auf die Region Hannover ist beabsichtigt, der Region Hannover das Stammkapital in entsprechender Höhe – also ebenfalls der Hälfte – mit Wirkung zum 01.07.2016 zu übertragen. Durch den Anteilsverkauf reduziert sich die derzeit gehaltene Stammeinlage der Landeshauptstadt Hannover von 7.900 € bzw. 25,45% auf 3.950 € bzw. 12,72 %.

Die Übertragung von Stammkapital bedarf gemäß § 5 und § 6 des Gesellschaftsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung aller übrigen Gesellschafter. Der Beschluss erklärt die Zustimmung der Landeshauptstadt Hannover zu der Abtretung des Geschäftsanteils.

zu 2. Neufassung des Gesellschaftsvertrages
Bedingt durch den o.g. anteiligen Gesellschafterwechsel ist eine Änderung des § 3 – Stammkapital und Stammeinlagen in Abs. 2) a) und b) sowie des § 4 - Nebenleistungen in Abs. 2 a) und b) des Gesellschaftsvertrages mit Wirkung zum 01.07.2016 notwendig. Weiter wird zukünftig der Vorsitz der Gesellschafterversammlung ausschließlich von der Region Hannover wahrgenommen, sodass eine Änderung des § 10 in Abs. 3) des Gesellschaftsvertrages notwendig ist.

Eine sinngemäß gleichlautende Drucksache wird parallel in den Gremien der Region Hannover beraten.
20.20 
Hannover / 08.10.2015