Drucksache Nr. 2269/2017:
Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2269/2017
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Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

1. der als Anlage 1 beigefügten Rettungsmittelbedarfsplanfortschreibung für die Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die Bedarfsplanfortscheibung ist im Benehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung) aufgestellt worden. Im Rahmen der Entgeltverhandlungen 2017 ist der entstehende Mehraufwand der Landeshauptstadt Hannover (LHH) von den Kostenträgern zu erstatten. Eine entsprechende Entgeltvereinbarung für das Budgetjahr 2017 wird zurzeit erarbeitet und anschließend den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Der Rettungsdienst der LHH stellt als medizinische, funktionale und wirtschaftliche Einheit die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicher. Notfallversorgung (medizinische Versorgung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten), Intensivtransport (Verlegung von lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten in eine andere Behandlungseinrichtung unter intensivmedizinischen Bedingungen) sowie qualifizierter Krankentransport (Beförderung von Kranken, Verletzten und sonstigen Hilfsbedürftigen) werden derzeit durch
· die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes und eigener Leistungserbringer
gemäß § 3 Abs. 2 NRettDG mit dem Fachbereich Feuerwehr
· sieben Beauftragte gemäß § 5 Abs. 1 NRettDG
namentlich: Arbeiter-Samariter Bund (ASB)
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Malteser Hilfsdienst (MHD)
Ambulanz Rettungsdienst KTG (KTG)
Kranken-Transport-Dienst Grün Weiss (KTD)
Chauffeur-Dienst Ludwig (CDL)
erledigt.

Zwei genehmigte Unternehmen (Krankenbeförderung Hannover (KBH) und Ambulanz Service Hannover (ASH)) führen gemäß § 19 NRettDG qualifizierte Krankentransporte außerhalb des öffentlichen organisierten Rettungsdienstes durch.

Die LHH als Trägerin des Rettungsdienstes hat einen Rettungsmittelbedarfsplan aufzustellen, in dem die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes dargestellt wird. Dieser Rettungsmittelbedarfsplan ist regelmäßig fortzuschreiben (§ 4 Abs.6 NRettDG).

Die letzte Novellierung wurde zum 01.08.2015 vorgenommen. Basis der Berechnungen waren die Einsatzzahlen des Jahres 2014. Auf Datengrundlage des Jahres 2016 wurde der Bedarf an Rettungsmittelvorhaltung nunmehr neu bemessen. Die Umsetzung des Bemessungsergebnisses soll zum 01.10.2017 erfolgen.

Aufgrund der Einsatzsteigerung in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport seit der letzten Bedarfsplananpassung ist eine Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung erforderlich.

Die Eintreffzeit in der Notfallrettung ist weiterhin sichergestellt (15 Minuten bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels in 95 % der Notfalleinsätze). Der Plan-Wert von 30 Minuten für die Wartezeit im qualifizierten Krankentransport (vgl. BedarfsVO-RettD) konnte im Jahr 2016 lediglich in 66,4 % der Gesamteinsätze eingehalten werden.

Das Ergebnis der Bedarfsbemessung führt zu einer Steigerung der Vorhaltung in der Notfallrettung (+ 96 Vorhaltestunden pro Woche) sowie im Notarztdienst (+ 60 Vorhaltestunden pro Woche). Für den Bereich qualifizierter Krankentransport werden vier zusätzliche Genehmigungen (vier Krankentransportwagen gem. § 19 NRettDG) erteilt.

Mit Umsetzung der Bedarfsplananpassung werden erstmals zusätzlich Notfallkrankenwagen (NKTW) als zusätzliches Rettungsmittel im Rahmen eines Pilotprojektes implementiert. Dieses Projekt wird durch den Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen (gem. § 13 NRettDG) begleitet und soll die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes bedarfsgerechter machen. Es werden zwei NKTW mit insg. 336 Vorhaltestunden pro Woche in Dienst gestellt.

Insgesamt erhöht sich die Vorhaltung im öffentlichen organisierten Rettungsdienst um 492 Stunden pro Woche.


Die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt Hannover wird durch die Fortschreibung des Bedarfsplans erhalten. Somit kommt die LHH ihrem Sicherstellungsauftrag gem. § 4 Abs. 2 NRettDG im vollen Umfang nach.
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Hannover / 06.09.2017