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Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuorganisation von Flächen der öffentlichen Infrastruktur geschaffen werden. Es ist beabsichtigt in Bemerode-Ost insbesondere Kindertagesstätten, Schulen und Sportanlagen am Bedarf orientiert weiter zu entwickeln.
Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen im Hinblick auf den Zeitaufwand für Wege zum Sport, zur Kita und zur Schule werden optimiert.
Die Flächen des Plangebietes befinden sich komplett im Eigentum der Stadt Hannover, Grunderwerbskosten entstehen nicht. Der Bolzplatz ist vorhanden, so dass auch für die Herstellung keine Kosten entstehen. Die Anschlüsse an den Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanal sind vorhanden.
Die Kosten für die Errichtung der Schule, der Kita, der erforderlichen Verlegung des Back-
boneknotens des stadtinternen Telekomunikationsnetzes, die Verlegung der Stationsstand-
orte für Gas und Strom und für den Ausbau der Bezirkssportanlage inclusive der Kosten für die Ersatzpflanzungen nach Bauschutzsatzung sind nicht Gegenstand dieses Rechtssetz-
ungsverfahrens und erfordern einen besonderen Beschluss. (siehe Anlage 2 zur Druck-
sache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt).
Durch den Bevölkerungszuwachs und die Zunahme an Haushalten im Stadtgebiet wird nicht nur der Bedarf an neuen Wohneinheiten ansteigen, sondern auch die öffentliche und soziale Infrastruktur muss den gestiegenen Anforderungen gerecht werden.
Folge des Bevölkerungswachstums ist, dass in den Schulen mehr Kinder unterrichtet werden müssen und die Kapazitätsgrenzen einiger Schulen erreicht oder auch schon überschritten sind. Gleiches gilt für Kindertagesstätten und Sportanlagen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 1861 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Neuorganisation von Flächen der öffentlichen Infrastruktur schaffen. Zur Befriedigung des gestiegenen Bedarfs sollen die öffentlichen Infrastrukturen, insbesondere Kindertages-
stätten, Schulen und Sportanlagen, am Bedarf orientiert in Bemerode-Ost entwickelt werden.
Bei der Standortsuche sind die Hauptkriterien Wirtschaftlichkeit, Größe, kurzfristige Verfügbarkeit, die Lage im Stadtteil und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die zwischen dem gewachsenen Siedlungskörper Bemerodes und dem Kronsberg gelegenen Schul- und Sportflächen östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße und des Friedrich-Wulfert-
Platzes sind unter diesen Aspekten sehr gut als Standort geeignet, so dass hier auf den bereits bestehenden wie auch den zukünftigen Bedarf reagiert werden kann.
In der Sitzung am 12.09.2018 des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode wurde die Drucksache Nr. 1399/2018 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Änderungsantrag beschlossen. Der zeitgleich eingebrachte Aufstellungsbeschluss wurde in den Gremien des Rates zunächst nicht gefasst und bis zum Vorliegen eines Verkehrsgut-
achtens für den Bereich Wülferoder Straße / Wilhelm-Göhrs-Straße sowie einer Programm-
drucksache zur Infrastrukturentwicklung in Bemerode zurückgestellt.
Mit der Drs. 2067/2020 wurde die Verwaltung beauftragt im Zuge der Neuordnung des Gebietes östlich der Wilhelm-Göhrs-Straße
- das Verkehrsgutachten vorzulegen und darzustellen,
- präventiv intensive Verkehrssicherungsmaßnahmen vorzusehen,
- vorhandenes Grün soweit wie möglich zu erhalten und ggf. Ersatzpflanzungen auf
diesem Gebiet und nur in Ausnahmefällen auf nahegelegenen Ausgleichsflächen
vorzunehmen,
- die Kostenschätzung zu aktualisieren und
- den Life-Tower zu erhalten.
Sowohl die Programmdrucksache als auch das Verkehrsgutachten wurden dem Stadt-
bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode in der Sitzung am 09.12.2020 vorgestellt, die Programmdrucksache 2669/2020 mit Änderungen einstimmig beschlossen (15-3021/2020).
Der Erhalt des Life-Towers und die Kostenschätzung sind nicht Gegenstand des Bebau-
ungsplanverfahrens. Der Erhalt des vorhandenen Grüns und präventive Verkehrssicher-
ungsmaßnahmen sind bei dem Bebauungsplanverfahren eingeflossen und werden Grundlage bei der Straßenplanung. Die Empfehlungen des Verkehrsgutachtens wurden dem weiteren Planungsverfahren zugrunde gelegt.
Am 18.03.2021 wurde die „Programmdrucksache zu den Infrastrukturmaßnahmen im Stadtteil Bemerode - weiterer Ausbau des Angebotes an Schulen, Kindertagesstätten und Sportflächen“ (2669/2020 N1) vom Rat beschlossen.
Die Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fand in der Zeit vom 19.03.2021 bis 19.04.2021 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 29.03.2022 bis 02.05.2022 statt.
Am 15.06.2023 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Drs.0987/2023). Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1861 wurde vom 13.07.2023 bis 28.08.2023 im Internet veröffentlicht und hat öffentlich ausgelegen.
Während der Veröffentlichungsfrist sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die von den im Rahmen der Auslegung benachrichtigten Trägern öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen werden in der Anlage 3 behandelt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Begründung in den Punkten 1, 4.3, 5.2 und 5.4 aktualisiert.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 4 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.