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Mit Änderungsantrag zum Zuwendungsverzeichnis des Haushalts 2005 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umstellung auf eine vertragliche Basis für einzelne ausgewählte Zuwendungen aus den Bereichen Soziales, Kultur und Jugend zu prüfen und Leistungsvereinbarungen vorzubereiten.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Abschluss von Verträgen im Rahmen eines Modellprojekts zur Erprobung veränderter Strukturen der Mittelgewährung für eine Laufzeit von 3 Jahren möglich.
Für einen Abschluss von Verträgen anstelle der Bewilligung durch Zuwendungsbescheid kommen jedoch nur öffentlich-rechtliche Zuwendungsverträge in Betracht.
Leistungsvereinbarungen sind auszuschließen, da diese nur abgeschlossen werden
sollten, wenn der öffentliche Träger den freien Träger mit seinen Einrichtungen und Diensten in Anspruch nimmt, um seine Leistungspflicht im Sinne von Einzelleistungen gegenüber dem Bürger zu erfüllen. Bei Zuwendungen handelt es sich dagegen um freiwillige Leistungen an denen der öffentliche Träger zwar ein erhebliches Interesse hat, jedoch keine Leistungspflicht gegenüber dem einzelnen Bürger besteht.
Um die Verpflichtung der Landeshauptstadt Hannover zur Einhaltung der hauswirtschaftlichen Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel sicherzustellen, müssen für den Abschluss von Zuwendungsverträgen die gleichen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden wie bei der Bewilligung durch Zuwendungsbescheid. Die Verwaltung legt in der Anlage den Entwurf eines entsprechenden Mustervertrages vor, der gleiche rechtliche Bedingungen für Zuwendungsempfänger mit und ohne Vertrag gewährleistet.
Als Vertragspartner für den Abschluss von Zuwendungsverträgen im Rahmen eines Modellprojekts werden vier Träger vorgeschlagen:
- Bürgergemeinschaft Roderbruch / Kulturtreff Roderbruch
- Kunstverein Hannover e.V.
- STEP gGmbH / Jugend- und Suchtberatungszentrum (Drobs)
- Naturfreundejugend Hannover / Kleiner Jugendtreff Bornum
Über den als Muster beigefügten und für alle Zuwendungen verbindlichen Vertragsteil hinaus, sind gemeinsam mit den Vertragspartnern die Zuwendungsziele, Kriterien der Zielerreichung sowie Qualität und Quantität der Aufgabendurchführung für die einzelne Zuwendung zu formulieren. Die Ergebnisse werden in den Anlagen zum Zuwendungsvertrag festgelegt.
In die Zuwendungsverträge ist ein gleichstellungsspezifischer Ansatz zu integrieren.
Bei den Ausgaben handelt es sich um die geplanten Haushaltsansätze im Verwaltungsentwurf 2006 für die genannten vier Zuwendungen, unabhängig davon ob die Förderung über einen Bewilligungsbescheid oder einen Zuwendungsvertrag erfolgt. Bei Abschluss eines Vertrages wird die Zuwendung nicht erhöht.