Drucksache Nr. 2267/2022:
Widmung eines Parkplatzes an der Wittekindstraße im Stadtbezirk Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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2267/2022
1
 

Widmung eines Parkplatzes an der Wittekindstraße im Stadtbezirk Linden-Limmer

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße als Gemeindestraßen zuzustimmen.

Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannte Straßenverkehrsfläche ist bereits für den Verkehr freigegeben. Sie kann daher als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Für Verkehrsflächen, die derzeit noch nicht hergestellt sind, gilt die Widmung ab dem Tag der Verkehrsfreigabe.
Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 1 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 30.08.2022