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Widmung eines Parkplatzes an der Wittekindstraße im Stadtbezirk Linden-Limmer
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße als Gemeindestraßen zuzustimmen.
Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannte Straßenverkehrsfläche ist bereits für den Verkehr freigegeben. Sie kann daher als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Für Verkehrsflächen, die derzeit noch nicht hergestellt sind, gilt die Widmung ab dem Tag der Verkehrsfreigabe.
Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Der jeweilige Umfang der Widmung ist in Anlage 1 dargestellt.
66.11 .2
Hannover / 30.08.2022