Drucksache Nr. 2265/2011:
Umsetzung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN - 5. Wettbewerb
1. Integrationspreis des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLBEN der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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2265/2011
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Umsetzung des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN - 5. Wettbewerb
1. Integrationspreis des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLBEN der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

Zuwendungen in der Gesamthöhe von
35.500,00 €

aus dem Ergebnishaushalt 2011, TH 15, Produkt 11103 (Grundsatzangelegenheiten) zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden bei der Entscheidung über die Preisträger berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 15 - Investitionstätigkeit
Produkt 11103
Grundsatzangelegenheiten
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 35.500,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -35.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -35.500,00 €

Begründung des Antrages

Der GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN (GFZ) wurde mit der Drucks. Nr. 0375/2009 befristet auf drei Jahre mit einem Volumen in Höhe von jährlich 150.000,00 € eingerichtet. Er ist Bestandteil des Lokalen Integrationsplanes und verfolgt das Ziel, bürgerschaftliche Aktivitäten in der lokalen Integrationspolitik zu unterstützen, die das Zusammenleben einer zunehmend interkulturell geprägten Stadtgesellschaft verbessern. Die Jury, bestehend aus vier Personen unter Vorsitz von Frau Dr. Koralia Sekler, hat bisher 4 Wettbewerbe unterschiedlichen Inhalts ausgeschrieben.
Der 1. Wettbewerb "Förderung der internationalen Seniorenarbeit" wurde 2009, der 2. Wettbewerb "Stärkung der Vermittlerrolle von Migrantenselbstorganisationen" zur Jahreswende 2009/2010, der 3. Wettbewerb "Stärkung der Rechte von Kindern mit Migrationshintergrund durch die Eltern - Kind - Arbeit" im Sommer 2010 und der 4. Wettbewerb "Möglichkeiten politischer Beteiligung und Mitbestimmungsrechte für Menschen mit Migrationshintergrund" im Frühjahr 2011 ausgeschrieben.
Bewilligt wurden 17 Zuwendungen im 1. Wettbewerb (Drucks. Nr. 2347/2009), 3 Zuwendungen im 2. Wettbewerb (Drucks. Nr. 1381/2010), 13 Zuwendungen im 3. Wettbewerb (Drucks. Nr. 2350/2010 N1), sowie 9 Zuwendungen im 4. Wettbewerb.

Die Jury hat entschieden, zum Ende der Laufzeit des GFZ keinen Wettbewerb zu einem bestimmten Thema durchzuführen, sondern zu Vorschlägen zum 1. Integrationspreis des GESELLSCHAFTSFONDS ZUSAMMENLEBEN der Landeshauptstadt Hannover aufzurufen.
"Hannover ist eine Einwanderungsstadt, die Integration und gleichberechtigte Teilhabe von Eingewanderten fördert."
In Bezug auf diesen Leitsatz aus dem Lokalen Integrationsplan ist die Absicht, zum ersten Mal herausragende Projekte und Ideen zu prämieren, die sich für die Integration und das Zusammenleben in unserer Stadt wirksam einsetzen und sie zu fördern.
Für die Kategorien Kultur, Sport und Medien wurde ein Preisgeld in Höhe von je 10.000,00 € aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 2011 vorgesehen, welches je nach Preisträgerauswahl gestaffelt vergeben wird.
Die Jury hat sich darüber hinaus dazu entschieden, mit Sonderpreisen Personen zu ehren, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement besonders um das gute Miteinander in der Stadtgesellschaft verdient machen. Hierfür sind 5.500,00 € vorgesehen.
Bewerben konnten sich bis zum 31. Oktober 2011 hannoversche Projekte und Initiativen, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine und Institutionen, Gruppen und Privatpersonen, die sich wirksam für die Integration in Hannover einsetzen. Die Bewerbung konnte von den Akteuren selbst oder von Dritten eingereicht werden. Berücksichtigt werden Projekte sowie Aktivitäten, die aktuell durchgeführt werden und bisher nicht durch den GFZ gefördert worden sind. Eingegangen sind bis zum Ende der Ausschreibungsfrist insgesamt 81 Anträge, über die die Jury in mehreren Sitzungen unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien ausführlich beraten hat: integrations- und kommunikationsfördernder Charakter, Innovation, Kreativität, Stärken- und Ressourcenorientierung, Ehrenamtlichkeit sowie langfristige Wirkung. Die vorgesehene Verwendung des Preisgeldes ist ebenfalls in die Beurteilung einbezogen.
Die Preisverleihung durch Oberbürgermeister Weil findet am 8. Dezember 2011 im Rathaus statt.
Bedingt durch das Ende des GFZ und die notwendigen Entscheidungen der zuständigen Ratsgremien noch in diesem Jahr können die einzelnen Preisträger derzeit noch nicht namentlich genannt werden. Dieses erfolgt rechtzeitig vor der Entscheidung des Verwaltungsausschusses.
Die Verwaltung schlägt vor, den oben genannten Betrag zu bewilligen. Der Antrag erfolgt auf der Grundlage des von der Jury erarbeiteten Vorschlages und wird durch den für Integrationsfragen zuständigen Ausschuss für Integration , Europa und internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) und den Verwaltungsausschuss beschlossen.
Finanzielle Mittel sind im Ergebnishaushalt 2011, TH 15, Produkt 11103 veranschlagt.
15.21 
Hannover / 01.12.2011