Drucksache Nr. 2265/2004:
Bebauungsplan Nr. 1181 - Lebenshilfe Büntepark
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2265/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 1181 - Lebenshilfe Büntepark
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1181 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein für die Belange behinderter Menschen besonders geeigneter Standort entwickelt. Über die in unmittelbarer Nähe befindliche Haltestelle der Stadtbahnlinie D sowie eine Buslinie ist der Standort an das ÖPNV-Netz angebunden. Bei einem Ausbau der Nebenanlage des Bünteweges im Bereich des Bebauungsplanes kann eine noch fehlende durchgehende Fußwegverbindung auch auf der nördlichen Straßenseite erstellt werden.

Kostentabelle

Siehe hierzu den Abschnitt 9 der Begründung (Anlage 2 zur Drucksache).

Begründung des Antrages

Die Waldsiedlung Lebenshilfe für Behinderte e.V. als Träger und Treuhänder der Pickerdstiftung (im folgenden als Lebenshilfe bezeichnet) möchte ihre bestehende Einrichtung Bünteweg 3, die der Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung dient, erweitern. Sie hat einen Gebäudeentwurf vorgelegt mit der Bitte, die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung zu schaffen.

Mit dem Bebauungsplan-Verfahren für die Erweiterung der bestehenden Einrichtung der Lebenshilfe wurde bereits 1992 mit einer vorgezogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger begonnen, die der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 09.12.1992 beschlossen hat. Die Darlegung der Planungsziele hat in der Zeit vom 05.01.1993 bis zum 04.02.1993 stattgefunden. Der BUND hat während dieser Zeit Anregungen zur Planung vorgetragen, diese Anregungen hat der Rat in seiner Sitzung am 15.06.1993 im Zuge des Aufstellungsbeschlusses zurückgewiesen (Drucksache 628/93). Da diese Drucksache nicht im Ratsinformationssystem enthalten ist und die Anregungen des BUND grundsätzlich auf das neue Projekt übertragbar sind, werden sie zur Information hier kurz wiedergegeben:


Im wesentlichen weist der BUND auf den hohen Wert des Geländes hin, der in der Vielfalt der Lebensräume sowie in seiner Funktion zur Vernetzung weiterer bestehender Lebensräume läge. Diese Bedeutung komme dem Gelände besonders im Hinblick auf die zunehmende Bautätigkeit im Südosten Hannovers zu. Für die Lebenshilfe seien keine Alternativstandorte in Hinblick auf das Vermeidungsgebot nach § 8 NNatG in Erwägung gezogen worden. Es fehlten Angaben über das als Ausgleichsfläche vorgesehene Grundstück des Schwedenheimes in der Eilenriede, das außerdem als Ersatzmaßnahme nicht geeignet sei. Der BUND lehne deshalb jegliche weitere Bebauug des Grundstückes ab und empfehle die Prüfung anderer Standorte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die seinerzeitige Stellungnahme der Verwaltung entspricht den in der jetzt vorliegenden Begründung gemachten Ausführungen, vor allem im Abschnitt 3.2 sowie im Abschnitt 6.1.

Der nun von der Lebenshilfe vorgelegte Gebäudeentwurf weicht wesentlich von dem ursprünglichen Entwurf ab, für den bereits damals ein positiver Bauvorbescheid gem. § 33 Abs. 2 BauGB erteilt wurde, der aber aus finanziellen Gründen nicht zur Ausführung gekommen ist. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1181 konnte deshalb nicht fortgeführt werden. Aufgrund des langen Zeitraumes, der seit der ursprünglichen Beschlussfassung des Rates zur Aufstellung des Bebauungsplanes vergangen ist und der abweichenden Planung, sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens entfallen. Das Bebauungsplan-Verfahren wurde deshalb auf der Grundlage des neuen Gebäudeentwurfes wieder aufgenommen.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 11.02.2004 beschlossen, auf der Grundlage des nun vorgelegten Entwurfes und der entsprechend überarbeiteten Ziele und Zwecke der Planung erneut die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 11.03.2004 bis zum 13.04.2004 statt. Anregungen gingen in dieser Zeit nicht ein.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2004 den Aufstellungsbeschluss wiederholt und gleichzeitig Anregungen des Nds. Forstamtes Deister und der Region Hannover nicht berücksichtigt (Drucksache Nr. 0823/2004). Diese Anregungen sind in der anliegenden Begründung in den Abschnitten 3.1 und 6.1 dargestellt. Die Gründe, die zur Nichtberücksichtigung des Rates führten, sind den Abschnitten 3.2 und 6.1 zu entnehmen.

Mit der am 07.07.2004 erfolgten Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 01.07.2004 ist das Bebauungsplanverfahren förmlich eingeleitet worden. Gemäß der Übergangsregelung des § 233 Abs.1 i. V. mit § 244 Abs. 1 BauGB in der seit dem 20.07.2004 geltenden Fassung wird das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes in der bisher geltenden Fassung zu Ende geführt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplan-Verfahren fortführen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

61.2 alt / 61.12 neu
Hannover / 27.10.2004