Drucksache Nr. 2264/2015:
Straßenausbaubeitrag Sutelstraße von Burgwedeler Straße bis Böckerstraße -Aufwandsspaltung-

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2264/2015 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2264/2015
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Straßenausbaubeitrag Sutelstraße von Burgwedeler Straße bis Böckerstraße -Aufwandsspaltung-

Antrag,

für die in der Anlage gekennzeichnete Sutelstraße von Burgwedeler Straße bis Böckerstraße den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn, der Gehwege, der Parkflächen und Entwässerungseinrichtungen (Abläufe und Gossen) sowie für die entstandenen Kosten für das Versetzen der Beleuchtungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Der beantragte Teilabrechnungsbeschluss sichert den Bestand eines angefochtenen Beitragsbescheides ab.

Begründung des Antrages

Die Verwaltung hat im Juli 2015 für die in den Jahren 2010 und 2011 entstandenen Kosten für den Ausbau der Sutelstraße von Burgwedeler Straße bis Böckerstraße die Bescheide über die Erhebung der Straßenausbaubeiträge erlassen.

Einer der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer hat gegen die Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover erhoben. In dem Klageverfahren vertritt der Kläger die Auffassung, dass für die Sutelstraße bislang noch keine sachlichen Beitragspflichten entstanden seien, da die Teileinrichtungen Beleuchtung und Entwässerung nicht erneuert oder verbessert worden seien. Soweit bei dem Straßenausbau Kosten für das Versetzen der Beleuchtungseinrichtungen entstanden seien, handele es sich lediglich um beitragsfähige Folgekosten für den Ausbau der Teileinrichtung Gehwege. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenabläufe und Gossen würden zu den Kosten der Teileinrichtung Fahrbahn zählen. Da die Sutelstraße folglich nicht in allen Teileinrichtungen erneuert oder verbessert worden sei, würden deshalb auf der Grundlage der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sachliche Beitragspflichten für den Ausbau der Sutelstraße erst mit einem Ratsbeschluss über die Aufwandsspaltung entstehen.

Die Verwaltung empfiehlt, zur Verringerung des Prozess(kosten)risikos für die Stadt und aus Gründen der Prozessökonomie den o.a. Aufwandsspaltungsbeschluss zu fassen.
66.03 
Hannover / 07.10.2015