Antrag Nr. 2262/2024:
Antrag von Herrn Lars Mesch (Stadtjugendring Hannover e. V.): Dauerhafte Erhöhung der Zuwendungen für Ferien- und Freizeitvorhaben ab dem 01.01.2025

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Herrn Lars Mesch (Stadtjugendring Hannover e. V.): Dauerhafte Erhöhung der Zuwendungen für Ferien- und Freizeitvorhaben ab dem 01.01.2025

Antrag

der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen,

  • die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Teil B im folgenden Punkt dauerhaft zu ändern


2.2.2.3 Die Höhe der Zuwendung für Ferien- und Freizeitvorhaben beträgt je Übernachtung und TN 8,00 €. Förderfähige ehrenamtliche Betreuende nach 2.2.1.3 erhalten 10,00 € je Übernachtung.

  • Die Erhöhung der Beträge wird zum 01.01.2025 dauerhaft wirksam.

Der Haushaltsansatz selbst wird nicht erhöht

Begründung


Durch Antrag Nr. 2643/2023 wurde die Höhe der Zuwendung für Ferien- und Freizeitvorhaben je Übernachtung auf 8,00 € bzw. auf 10,00 € erhöht. Diese Erhöhung endet laut Antrag am 31.12.2024.

Um eine Finanzierungslücke zu vermeiden ist es demnach unumgänglich die dauerhafte Erhöhung bereits ab dem 01.01.2025 umzusetzen.

Die in der Corona-Zeit und danach durch DS Nr. 1084/2021 und 0107/2022, Antrag Nr. 0413/2023 und Nr. 2643/2023 erhöhten Zuschüsse für Freizeitvorhaben bedeuteten eine Entlastung für die Jugendverbände und die Teilnehmenden, indem dadurch die Mehrkosten durch die Corona-Pandemie und anschließend durch die massiv gestiegenen Energie-, Lebensmittel- und Lebenshaltungskosten aufgefangen und die Teilnehmer*innen Beiträge geringgehalten werden konnten. Jugendverbände haben weiterhin, auch in diesem Jahr mit z.T. horrenden Mehrkosten zu kämpfen, bei Reiseunternehmen haben sich die Preise für z.B. einen Reisebus vervielfacht, für Unterkünfte gilt das analog. Gleichzeitig ist die beschlossene Erhöhung der Zuschüsse für Fahrt und Lager auf 10 Euro pro Tag und Teilnehmer*in ausgelaufen und beträgt ab 2024 nur noch 5 Euro pro Tag und Teilnehmenden, bzw. 8 Euro pro Betreuer*in. Für die Verbände bedeutet das in der Kalkulation, dass die Teilnehmer*innen-Beiträge deutlich erhöht werden müssen und damit die Zugangshürden steigen und manchen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabechance verweht wird, dem soll mit diesem Antrag entgegengewirkt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Keine Angaben im Antrag

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung:

Keine Angaben im Antrag

Lars Mesch

Stadtjugendring Hannover e. V.