Drucksache Nr. 2260/2024:
Entscheidung zum Vorschlag des Stadtbezirksrats Herrenhausen-Stöcken zur Vorstellung eines Konzeptes für die Jugendarbeit im Stadtteil Leinhausen

Inhalt der Drucksache:

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2260/2024
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Entscheidung zum Vorschlag des Stadtbezirksrats Herrenhausen-Stöcken zur Vorstellung eines Konzeptes für die Jugendarbeit im Stadtteil Leinhausen

Antrag,

zum Vorschlag des Stadtbezirksrats Herrenhausen-Stöcken (Anlage 1) folgende Entscheidung zu treffen:

Dem Vorschlag wird teilweise gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung mögliche Bedarfe im Stadtteil Leinhausen und, falls notwendig, Vorschläge zu dessen Deckung vorzulegen. Die Ergebnisse sollen anschließend dem Bezirksrat zur Verfügung gestellt werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII sind grundsätzlich die Bedarfe aller Geschlechter zu berücksichtigen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Durch den Prüfauftrag entstehen zunächst keine Kosten. Durch Vorschläge zur Deckung möglicher Bedarfe können Kosten entstehen, die beim Vorlegen des Prüfergebnisses zu berücksichtigen sind.

Begründung des Antrages

Der Bezirksrat Herrenhausen Stöcken hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 14 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover einen Vorschlag zur Erstellung eines Konzeptes für die Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Leinhausen und insbesondere den Bereich Leinhäuser Markt beschlossen (DS 15-1545/2024; Anlage 1). Gemäß § 71 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII fällt die Jugendhilfeplanung in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses, weshalb er nun eine Entscheidung zum Vorschlag des Stadtbezirksrats treffen muss.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag teilweise zu folgen. Vor der Planung konkreter Maßnahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII sollte zunächst der Bedarf geprüft werden.
Sollte ein Bedarf festgestellt werden, könnte dann in einem zweiten Schritt ein entsprechendes Konzept entwickelt werden. Da auch die Entscheidung, ob Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe umgesetzt werden, in die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses fallen, sollte das Ergebnis der Prüfung zunächst hier vorgelegt werden.
51.5 
Hannover / Nov 14, 2024