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Bebauungsplan Nr. 1551, 3. Änderung, nördlich Feldbuschwende
Bebauungsplan der Innenentwicklung, Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 1551, 3. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit dem Bebauungsplan wird ein für Familienwohnen besonders geeigneter Standort entwickelt. Wohnungsnahes Einkaufen ist möglich. Das Baugebiet ist durch die Stadtbahnlinie in der Oheriedentrift gut an den ÖPNV angeschlossen. Schulen und Kindertagestätten sind vorhanden.
Kostentabelle
Die entstehenden Kosten sind der Anlage 2 (Abschnitt 6 der Begründung) zu entnehmen.
Begründung des Antrages
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1551, 3. Änderung hat vom 26. Juli bis
7. September 2007 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.12
Hannover / Sep 17, 2007