Antrag Nr. 2258/2019:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zum Vorbehalt der Beschlussfassung - Heranziehungsbeschluss - zur Anmietung eines Archiv - Depot- und Bürogebäudes gemäß Ausschreibung vom 24.08.2019

Antrag

Antrag zu beschließen:
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover behält sich gemäß § 58 (3) die Beschlussfassung über die Zuschlagserteilung im Rahmen der oben genannten Ausschreibung vor. Er erwartet zudem vor der Beschlussfassung die Vorlage einer Wirtschaftlichkeitsprüfung, die die Bevorzugung der angestrebten Lösung zweifelsfrei belegt.

Begründung

Die Anmietung eines Gebäudes als gemeinsamer Standort für das Stadtarchiv und ein Zentraldepot stellt nicht nur einen Paradigmenwechsel für die Orte dar, die für die Geschichte unserer Stadt und die Beschäftigung mit dieser eine fundamentale Bedeutung haben, es ist ebenso eine erhebliche, auf Jahrzehnte angelegte, finanzielle Investition für die Landeshauptstadt. Unabhängig von der Frage, ob die Ratsgremien angesichts des finanziellen Volumens nicht bereits vor der Ausschreibung hätten beteiligt werden müssen, gehören die abschließende Diskussion über das Für und Wider der angestrebten Lösung und die Entscheidung über diese zwingend in die Ratsversammlung.
Die Dringlichkeit begründet sich zum einen durch die knappe Frist der Ausschreibung. Zum anderen sind bereits durch die Ausschreibung selbst - ohne vorherige Beteiligung der Ratsgremien u.a. im Rahmen einer bereits beantragten Anhörung - schon Fakten geschaffen worden, die ohne eine zügige Einbindung der Ratsversammlung in den weiteren Prozess vertieft und damit mögliche unbeabsichtigte Fehlentwicklungen nicht mehr geheilt werden könnten.

Jens Seidel
Vorsitzender