Drucksache Nr. 2257/2025:
Neubau Quartier- und Pflegezentrum Willy-Platz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2257/2025
2 (nur Online)
 

Neubau Quartier- und Pflegezentrum Willy-Platz

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen,
  1. das bestehende Willy-Platz Heim abzureißen und an dem Standort einen Neubau für ein Quartier- und Pflegezentrum Willy-Platz auf Basis eines abgestimmten Raumprogramms zu errichten,
  2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als Öffentlich-Private-Partnerschaft- (ÖPP)-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeit zu verifizieren sowie
  3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen
  4. zwei Vollzeitstellen Architekt*in/Bauingenieur*in TGA zusätzlich außerhalb des Stellenplanes als Projektbegleiter*innen einzustellen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit dem Beschlussantrag ist keine geschlechtsspezifische Betroffenheit verbunden. Die mit der Beschlussempfehlung ausgesprochene Zielsetzung wirkt sich gleichermaßen auf alle Geschlechter aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung ergibt ein negatives Ergebnis. Versiegelung und Ressourcenverbrauch führen trotz hochgedämmter Gebäudehülle und PV-Anlage zu einem negativen Ergebnis.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebs städtische Alten- und Pflegezentren - Investitionstätigkeit
Neubau Quartier- und Pflegezentrum Willy Platz
EinzahlungenAuszahlungen
   
Baumaßnahmen €800,000.00
   
Saldo Investitionstätigkeit (€800,000.00)

Teilergebnishaushalt Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebs städtische Alten- und Pflegezentren - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Personalaufwendungen €250,000.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis (€250,000.00)
   
  
Finanzierung
Bereits während der Vorbereitung des ÖPP-Verfahrens fallen Kosten an. Neben den Kosten für die Einmessung der Grundstücke, das Bodengutachten, die Baumaufnahme und -bewertung entstehen ÖPP-spezifische Aufwendungen für die Anfertigung des Eignungstests, der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und, sofern diese positiv ausfällt, die Vorbereitung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens.

Im Wirtschaftsplan der Jahre 2025 und 2026 für den Nettoregiebetrieb Städtische Alten- und Pflegezentren werden in der Investitionsmaßnahme (Willy-Platz-Heim, Im Heidkampe 20, Neubau) die erforderlichen Mittel in Höhe von 800.000 € für die ÖPP-Vorkosten des Neubaus in 2026 bereitgestellt. In der Mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2027 und 2028 sind weitere Mittel in Höhe von 3 Mio. € vorgesehen. Diese Mittel enthalten auch die erforderlichen Personalkosten, welche zur Deckung der ausgewiesenen Stellenmehrbedarfe unter anderem dem FB 19 zur Verfügung gestellt werden.

Da Finanzmittel für die nicht durchgeführte Sanierung des Daches und der Fassade im Wirtschaftsplan des Nettoregiebetriebs städtische Alten- und Pflegezentren eingestellt sind, werden Teile dieser Mittel in die Baumaßnahme übertragen. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahme wird ein kostendeckender Investitionskostensatz zur Abdeckung der jeweiligen Baukosten angestrebt. Die Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen erfolgt im Rahmen der Drucksache im Rahmen des Vergabeverfahrens.

Begründung des Antrages

Allgemeines
Das Bestandsgebäude Willy-Platz-Heim weist einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Die Gebäudesubstanz ist nicht mehr zeitgemäß und müsste umfassend saniert werden. Hervorzuheben sind die notwendigen Fassaden- und Dachsanierungen mit Anpassung an geltende energetische Anforderungen (Wärmedämmung), der unzureichende Brandschutz, eine Erneuerung der veralteten technischen Anlagen (Heizungsanlage, Küchentechnik, Aufzugsanlagen) sowie eine Kellersanierung.

Hinsichtlich der aktuellen Nutzungsmöglichkeiten und insbesondere der zukünftig ab 2033 einzuhaltenden Anforderungen an Pflegeheime entsprechen die Gebäude nicht den zukünftigen Vorgaben. Insbesondere die zu geringe Größe der Bewohner*innenzimmer, die enge Flursituation und die fehlende Barrierefreiheit bedingen notwendige Anpassungen.

Anstelle einer Grundsanierung, die keine veränderte Kubatur und mithin auch nicht die wirtschaftliche und zeitgemäße pflegerische/ gesundheitliche und teilhabeorientierte Versorgung ins Quartier ermöglicht, mit zudem zahlreichen und kostenintensiven Risiken (wie z. B. weniger Bewohner*innenzimmer aufgrund der Neuregelungen der Bauverordnung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NUWG-BauVO), Defekte in der Technik, Heizung etc.) sowie erforderlichen Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Funktionalität, wird die Errichtung eines Neubaus zur Umsetzung eines modernen, zukunftsgerichteten Wohn- und Pflegekonzepts als Quartierszentrum in Bothfeld vorgeschlagen.

Standort
Der Standort des Willy-Platz-Heims ermöglicht die Weiterentwicklung zu einem Quartierszentrum mit Nutzung der gegebenen Nähe zu den städtischen Einrichtungen Luise-Blume-Stiftung und Klaus-Bahlsen-Haus für ein modernes und integriertes Versorgungskonzept im Quartier.

Das Versorgungskonzept beinhaltet neben der vollstationären Pflege mit integrierten Kurzzeitpflegeplätzen, einer eingestreuten Tagespflege und dem betreuten Wohnen, ein umfassendes Angebot für die Anwohnenden im Quartier. Neben einer ärztlichen Versorgung z. B. durch ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), einer physio- und ergotherapeutischen und/oder logopädischen Versorgung und einem inklusiven Bistro, ist auch die Beratung von anwohnenden Senior*innen sowie An- und Zugehörigen geplant.

Es soll dort zudem ein Ort der Begegnung, der Kommunikation und des inter- und intragenerativen Austauschs mit Kultur- und Freizeitangeboten entstehen. Dazu gehören die Öffnung für unterschiedliche Anwohner*innengruppen mit Förderung der Vielfalt und dem Zusammenschluss unterschiedlicher Angebote mit Nutzung der Pflegeeinrichtung für die Senior*innen im Quartier, wie zum Beispiel eines Frühstücks- und Mittagstischangebotes.

Außerdem ist geplant, sektorenverbindende Versorgungs- und Unterstützungsstrukturen aus der Pflegeeinrichtung in die Häuslichkeit im Quartier einzurichten.

Planungs- und Baurecht
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 636 aus dem Jahr 1978. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) – Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Art der baulichen Nutzung bestimmt als Altenwohnheim im Sinne von § 8 der Baunutzungsverordnung in der für diesen Bebauungsplan gültigen Fassung (BauNVO 1977).

Das abgestimmte Raumprogramm kann auf dem Grundstück unter Einhaltung des Planungs- und Baurechts abgebildet werden. Eine geringfügige Überschreitung der GRZ / GFZ wurde im Vorfeld mit der Stadtplanung abgestimmt und als genehmigungsfähig bewertet.

ÖPP-Modell
Aufgrund der vorhandenen und absehbar weiterhin hohen Bedarfe für Baumaßnahmen bei gleichzeitig begrenzten Investitionsmitteln sollen in der Landeshauptstadt Hannover für geeignete Vorhaben (z. B. umfangreiche Neubaumaßnahmen) alternative Beschaffungsmodelle (z. B. ÖPP) zur Anwendung kommen. Planung, Bau und Finanzierung erfolgen durch einen privaten Partner, Betrieb und Unterhaltung erfolgen durch die Landeshauptstadt Hannover. Eine intensive Kontrolle von Planung und Bauausführung durch die Projektbegleiter*innen sichert die Realisierung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen und beauftragten Qualitäten.

Bei prognostizierter Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen einer Voruntersuchung wird ein EU-weiter Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anschließend werden die hierbei ausgewählten Bieter*innen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.

Die Verwaltung erwartet von den Bieter*innen wirtschaftliche Angebote unter Berücksichtigung optimierter Fertigstellungstermine. Die Angebote werden ausgewertet und dienen als Grundlage für die Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bieter*innen.

Die Verwaltung erstellt nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens eine weitere Beschlussdrucksache und schlägt den politischen Gremien vor, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich anhand vorab bekannt gegebener qualitativer Kriterien wie Funktionalität, Städtebau, Architektur, Nachhaltigkeit sowie dem Preis.

Nach Zustimmung durch den Rat und anschließender Prüfung durch die Kommunalaufsicht kann der Auftrag erteilt werden.

Aufgrund der Erfahrungen mit den in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführten ÖPP-Projekten erwartet die Verwaltung insbesondere bei Neubauvorhaben wie diesem wirtschaftliche Lösungen.

Das Konzept: Wohnen und Pflegen neu denken - Das Quartier- und Pflegezentrum Bothfeld

Ziele


Die drei kommunalen Häuser Klaus-Bahlsen, Luise-Blume und Willy-Platz, die in einem Radius von rd. 400 Metern in Bothfeld stehen, sollen zukünftig ein gemeinsames Quartier- und Pflegezentrum bilden. Mit aufeinander abgestimmten Leistungen der drei Häuser sollen sowohl die Menschen, die im Stadtteil leben, als auch die Bewohner*innen der drei Häuser gut unterstützt und pflegerisch versorgt werden können. Im Vordergrund steht dabei insbesondere, die Gesundheit im Alter zu fördern und die Prävention und Gesundheitsförderung in den sozialen Lebenswelten (Settings) des Quartiers Bothfeld und den Pflegeeinrichtungen auszubauen. Auch soll mit dieser Konzeptionierung die Teilhabe und mithin ein gutes Leben im Alter sowie der Generationendialog gefördert werden. Das Konzept entspricht in besonderer Weise dem Ziel der Landeshauptstadt Hannover, den Auf- und Ausbau von Quartierszentren zu fördern (DS Nr. 2270/2022), um für ältere Menschen in Hannover ein Leben in Würde und Selbstbestimmtheit zu sichern.

Die Ziele, die mit dem Quartier- und Pflegezentrum Bothfeld als Zusammenschluss der drei kommunalen Häuser für den Stadtteil Bothfeld verfolgt werden, sind im Folgenden kursorisch beschrieben:
· Voraussetzungen für den Verbleib in den eigenen vier Wänden verbessern

· innovative quartiersnahe Wohnformen fördern

· Grenzen von ambulanter und stationärer Versorgung aufheben und eine flexible Hinzunahme von Angeboten ermöglichen, ohne dafür umziehen zu müssen (sektorenverbindende Versorgung)

· pflegende An- und Zugehörige entlasten und unterstützen

· Information und Beratung vor Ort verbessern

· Prävention und Gesundheitsförderung stärken

· eine umfassende moderne medizinische und pflegerische Versorgung sichern

· generationenverbindende Begegnung und den Dialog fördern

· Teilhabe der Menschen im Quartier stärken

· außerhäusliche Mobilität als eine zentrale Dimension der Lebensqualität sichern

· Potenziale der Digitalisierung heben und sie in die Pflegearbeit integrieren (Digitalisierung fördern und digitalen Kompetenzerwerb ermöglichen)

· die Attraktivität der Pflegeberufe steigern

· einen Ort der Zukunft, der für viele weitere Quartierszentren in Hannover Modell steht, schaffen



Für das Haus Willy-Platz ist vorgesehen, zusätzlich zu 120 vollstationären Pflegeplätzen auch rd. 25 kleinräumige Wohnungen zu angemessenen Preisen für betreutes Wohnen anzubieten. Neue Wege möchte die Stadt Hannover an diesem Standort sowohl mit einem „eingestreuten“ Tagespflegeangebot im Bereich der stationären Pflege als auch mit sektorenverbindender pflegerischer Versorgung gehen, über die mit einem entsprechenden Versorgungsvertrag ermöglicht werden soll, nicht ausschließlich stationäre Pflege im Haus Willy Platz anzubieten, sondern Pflege- und Betreuungsleistungen auch außerhalb der stationären Pflegeeinrichtung für die Menschen im Quartier zu erbringen.

Dreh- und Angelpunkt des neu zu errichtenden Hauses Willy Platz sollen zudem die Angebote werden, die das Haus zu einem wichtigen konzeptionellen Teil des Quartiers- und Pflegezentrums machen: Neben einem MVZ sowie einer Logopädie-, Ergo- und/oder Physiotherapiepraxis zur Sicherstellung von Prävention und Gesundheitsförderung sowie einer guten Gesundheitsversorgung, sind Räume zur Nutzung durch Vermietung für Veranstaltungen und Begegnungen im Quartier geplant. Für Information und Beratung, Betreuungs- und Unterstützungsangebote wird der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) aus der Luise-Blume-Stiftung ins Haus verlegt und mit vielfältigen zusätzlichen Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen im Quartier geplant.

Ein möglicherweise inklusiv geführtes und vermietetes Bistro soll die bereits aufgeführten Angebote ergänzen und bspw. mit Mittags- und Frühstückstischangeboten für die Menschen im Quartier auch als generationenverbindender Ort der Begegnung dienen.

Das Klaus-Bahlsen-Haus soll sich auch weiterhin für Menschen mit Demenz, die im Quartier leben, öffnen. Neben neuen Modellen der Einbindung An- und Zugehöriger in die Betreuung, der Einrichtung einer Tagesgruppe sind zusätzlich ein Stammtisch sowie eine Sprechstunde für An- und Zugehörige von Menschen mit Demenz geplant.

Das Haus Luise-Blume-Stiftung soll neben betreutem Wohnen auch ein inklusiver Ausbildungsstandort für junge Menschen werden, die eine hauswirtschaftliche Ausbildung absolvieren. Angebote zur Unterstützung und Begegnung der Menschen im Quartier werden dort weiterhin durchgeführt. Insbesondere der Garten und der historische Pavillon bleiben für die Quartiersnutzung wie bisher geöffnet.

Bedarfsprognose:
Etwa 77 % der pflegebedürftigen Menschen in Hannover werden derzeit in ihrer eigenen Häuslichkeit und zum Großteil fast ausschließlich von Angehörigen gepflegt. Etwa 23 % der pflegebedürftigen Menschen leben derzeit in stationären Einrichtungen.

Prognosen zufolge werden die Zahlen der pflegebedürftigen Menschen und damit auch jener, die einen Platz in einer stationären Einrichtung benötigen, in den nächsten 25 – 30 Jahren deutlich ansteigen.

Ein lediglich quantitativer Auf- und Ausbau stationärer Pflegeeinrichtungen stellt indes keine zeitgemäße Antwort auf die Frage, wie Wohnen und Pflege zukunftsorientiert bei einer ansteigenden Zahl älterer und hochaltriger Menschen gestaltet werden können, dar. Denn auch zukünftig werden die eigenen „vier Wände“ der Ort bleiben, an dem Menschen auch bei Pflege- und Unterstützungsbedarf weiterhin wohnen und alt werden möchten.

Mit dem Quartier- und Pflegezentrum Bothfeld soll zukunftsorientiert die häusliche Versorgung gestärkt werden.

Umzugsprozess der Bewohner*innen:


Nach Beschluss über den Abriss des Willy-Platz-Heimes und des Neubaus Quartier- und Pflegezentrum Willy-Platz ist die weitere Planung zum Umzug der Bewohner*innen fortzuführen. Es werden dazu keine neuen Pflegeverträge mit Interessent*innen geschlossen. Die Bewohner*innen, deren Zu- und Angehörige, sowie Betreuer*innen und die Mitarbeiter*innen werden kontinuierlich über die weitere Planung unterrichtet und informiert, so dass ein Umzug vor dem Abriss des Gebäudes in eine andere Einrichtung des Betriebes erfolgen kann. Persönliche Wünsche werden dabei soweit es möglich ist berücksichtigt, auch ein Umzug in Einrichtungen anderer Träger.

Beteiligungsprozess:
Im Rahmen der weiteren Planung und inhaltlichen Ausgestaltung des Quartiers- und Pflegezentrums Bothfeld ist ein Beteiligungsprozess im Rahmen eines Ideenworkshops mit anschließender Präsentation der Ergebnisse im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Die Ergebnisse werden bei der Realisierung soweit möglich berücksichtigt.

Eingeladen werden einerseits die Anwohnenden aus dem Quartier, andererseits die Mitarbeitenden. Hierzu können bspw. die bestehenden Netzwerke der Senior*innenarbeit genutzt werden. Der Beteiligungsprozess wird vom Fachbereich Senioren organisiert.

Barrierefreiheit und Inklusion
Sämtliche Erfordernisse aus barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzung von Gebäuden und Freiflächen sowie für diese Nutzungen zutreffender Aspekte von Inklusion sollen im Zuge der Planung Berücksichtigung finden. Die Planungen werden mit dem Beauftragten der LHH für Menschen mit Behinderungen abgestimmt.

Energetischer Standard
Die Neubauten sollen in Anlehnung an städtische Standards errichtet werden.

Terminplanung
Sofern die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Modells im Rahmen der Voruntersuchungen (Antragspunkte 2 und 3) nachgewiesen werden kann, wird mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen begonnen. Die Ausschreibungs- und Vergabephase einschließlich der Gremienbefassung soll im Frühjahr 2028 abgeschlossen werden. Weitere Termine können zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden, da diese abhängig sind von den Verhandlungsergebnissen im Vergabeverfahren.

Der konkrete Terminplan als Teil dieser Ergebnisse wird in der Vergabedrucksache vorgestellt.
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Hannover / Oct 30, 2025