Informationsdrucksache Nr. 2256/2007:
Zwischenbericht
Arbeitsgruppe Alkohol auf öffentlichen Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Sozialausschuss
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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2256/2007
 

Zwischenbericht
Arbeitsgruppe Alkohol auf öffentlichen Plätzen


Alkoholkonsum bestimmter Gruppen in der Öffentlichkeit, speziell auf öffentlichen Plätzen, führt zunehmend zu Problemen mit Nachbarschaften und örtlichem Gewerbe. Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch benachbarter Einzelhandel fühlen sich durch Personengruppen mit Alkohol – und/oder Drogenproblematik belästigt. Aus der öffentlichen Wahrnehmung dieser Probleme ergibt sich, dass die Anwohnerinnen und Anwohner die Plätze meiden, weil sie sich bedroht fühlen bzw. die Nutzungsqualität (Ruhe, Entspannung, Treffpunktcharakter) aus ihrer Sicht nicht mehr gegeben ist.

Unter Federführung des Fachbereiches 61 - Planen und Stadtentwicklung - wurde eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernat, Jugend- und Sozialdezernat, Wirtschafts- und Umweltdezernat sowie der Bauverwaltung gebildet. Diese Gruppe wird durch die Teilnahme von Experten zu einzelnen Themenbereichen unterstützt.

Die Arbeitsgruppe „Alkohol auf öffentlichen Plätzen“ (AG) hat dabei die Aufgabenstellung erhalten, den Schünemannplatz in Ricklingen als Pilotprojekt zu bearbeiten und ein grundsätzliches Handlungskonzept zu erstellen und zu erproben. Dieses Handlungskonzept wird neben den einzuleitenden Maßnahmen auch einen Vorschlag zur Anwendung des Maßnahmekatalogs enthalten. Parallel dazu wird geprüft, ob und in welchem Umfang finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden müssen, um geeignete Maßnahmen an den betroffen Plätzen durchzuführen. Grundsätzliche Zielsetzung der AG und damit auch die Ausgangslage zu Problemlösungen im Handlungskonzept ist, dass die betroffenen Plätze wieder für alle Bevölkerungsgruppen eine Aufenthaltsqualität erhalten. Hierzu ist sicherzustellen, dass alle potentiellen Nutzergruppen ihre persönlichen Ansprüche im Rahmen des Möglichen verwirklichen können. Eine bloße Verdrängung problematischer Gruppen von den betroffen Plätzen würde dabei lediglich zu einer Verlagerung in benachbarte Bereiche der Quartiere führen und ist daher als Maßnahme nicht geeignet.

Die Situation auf dem Schünemannplatz stellte sich wie folgt dar:

Von Anwohnerinnen und Anwohnern und Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhabern im Umkreis des Platzes wurden immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigung, Verschmutzung des Platzes, Urinieren in der Öffentlichkeit etc. vorgebracht. Die Beschwerden richteten sich dabei überwiegend gegen Personen und Gruppen, die sich häufig bis regelmäßig auf dem Platz aufhielten und durch Alkoholkonsum und dominantes Verhalten auffielen.

Die Einrichtung Karl –Lemmermann – Haus (K-L-H, Diakonisches Werk) wurde von der AG beauftragt, die Möglichkeiten zur Lösung oder zumindest Eingrenzung der vorhandenen Konfliktsituation auf Basis der von der AG definierten Ziele am Schünemannplatz zu ermitteln.

Dabei haben sich folgende Maßnahmen bewährt:
  • Bewertung der angezeigten Problemlage
  • Kontaktaufnahme zu problematischen Nutzern/Nutzergruppen, Befragung zur

  • Nutzungsintention, Anwohnerbefragung und öffentliche Auswertung
  • Durchführung einer Platzbetreuung mit

  • o Einrichtung fester Anwesenheitszeiten auf dem Platz
    o Erarbeitung und Umsetzung von Platzregeln
    o Konfliktschlichtung
  • Initiierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzungssituation

  • o Gemeinsame Müllsammelaktionen
    o Öffnung der Toilettenanlage
  • Initiierung von Gruppenangeboten und Platzfesten

Für die Durchführung der Platzbetreuung wurden durch das Karl-Lemmermann-Haus (K-L-H) eine/n Dipl. Sozialpädagog/in und mehrere Platzbetreuerinnen und Platzbetreuer (1€ - Kräfte) eingesetzt.

Aus dem Stadtteil heraus wurden die durchgeführten Maßnahmen als durchweg positiv und eine Fortführung der Arbeit des K-L-H als zwingend notwendig angesehen. Durch den Stadtteil wurde zur Begleitung und zur Verstetigung der Maßnahme ein Kooperationsverbund aus Mitgliedern des Stadtbezirksrates, der Arbeitsgemeinschaft Ricklinger Vereine (ARV), der Interessengemeinschaft (IG) Ricklingen gebildet, der unterstützt wird durch das ehemalige Stadtbezirksteam der Vernetzten Dienste Ricklingen, die AG und einer Beauftragten der Polizeidirektion Hannover. Zusammen mit dem Träger der Betreuungsmaßnahme (K-L-H) klärt dieser Kooperationsverbund Fragen zu ehrenamtlichem Engagement, Einbindung der städtischen Akteure, Aufbau eines Sponsorenkreises und der Durchführung und Koordinierung weiterer Aktivitäten am Platz. Der Kooperationsverbund konnte die Finanzierung zur Fortführung der Maßnahmen im Jahr 2007 durch Eigenleistungen und eine beantragte Spitzenfinanzierung aus Mitteln der Integrativen Stadtteilarbeit erwirken.

Im Rahmen der Tätigkeit der AG wurde deutlich, dass jeder Platz mit seinen Benutzergruppen eine eigene Charakteristik aufweist, die ein differenziertes Vorgehen notwendig macht.



Für das zu erstellende Handlungskonzept bleibt daher zusätzlich neben den bereits oben genannten Schritten festzuhalten:
  • Es werden Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung für die einzelnen Plätze benötigt, die dann erforderlichenfalls die Fachorganisationseinheiten beteiligen.
  • Die Maßnahmen müssen auf Anwendbarkeit überprüft werden.
  • Ziel muss die Einbindung der Institutionen vor Ort sein.
  • Die Verwaltung sollte nur steuernd eingreifen, die Mitarbeit des Stadtteils/Stadtbezirks ist erforderlich.
  • Finanzielle Ressourcen müssen zur Verfügung stehen.

Die AG Alkohol auf öffentlichen Plätzen wird in Zusammenarbeit mit dem K-L-H das Handlungskonzept erstellen und ihre Arbeit mit einem Bericht abschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten und Aspekten behinderter Menschen


Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von Frauen, Männern sowie von behinderten und nichtbehinderten Menschen werden spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen.


Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen für die Verwaltung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Sie hängen von der Situation vor Ort und dem damit verbundenen Umfang der Aufgabenstellung ab, weiterhin auch davon, ob sich Initiativen aus dem jeweiligen Stadtteil/Stadtbezirk finanziell einbringen.

61.4 
Hannover / 17.09.2007