Drucksache Nr. 2253/2015:
Jahresabschluss 2014 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

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2253/2015
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Jahresabschluss 2014 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2014 der ZVK Hannover (Anlage 1) mit den Teilen

· Bilanz 2014
· Gewinn- und Verlustrechnung 2014
· Anhang 2014
· Anlagenspiegel 2014
· Lagebericht 2014
zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars (Anlage 2 und 3) zuzustimmen,

· den Fehlbetrag in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage auszugleichen,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,



3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2014 gelten, nach der Gesetzesanpassung des § 130 Abs. 4 NKomVG und der 12. Änderung der Satzung der ZVK (DS 1492/2015), die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 23.09.2015 dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
a. Geschäftsbericht 2014 nebst
1. Bilanz des Jahres 2014 (Seite 42/43)
2. Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2014 (Seite 44)
3. Anhang zum Jahresabschluss (ab Seite 45)
4. Lagebericht 2014 (ab Seite 11)
5. Risiko- und Prognosebericht 2014 (ab Seite 35),
b. Bericht des Verantwortlichen Aktuars zur Finanzlage der Kasse und zur Überschussverwendung des Jahres 2014 vom 23.06.2015 sowie das versicherungsmathematische Gutachten zur Bestimmung der Deckungsrückstellung vom 02.06.2015.

Das Geschäftsjahr 2014 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 20,4 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 17,4 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 3,0 Mio. €. Diese Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Daneben hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, für die Deckungsrückstellung der freiwillige Versicherung einen zusätzliche Zuführungsbetrag in Höhe von 211,2 T€ ermittelt, der zunächst als Fehlbetrag ausgewiesen wird.
Das über dem Planwert (13,8 Mio. €) liegende Ergebnis konnte trotz des weiterhin bestehenden niedrigen Zinsniveaus am Kapitalmarkt erzielt werden. Im Wesentlichen haben ertragsseitig die Mehrerträge bei den Umlagen und ein höherer Ausgleichsbetrag dazu beigetragen, währenddessen aufwandsseitig insbesondere niedrigere Aufwendungen für Versicherungsfälle zum Ergebnis beitrugen. Eine weitere Ergebnisverbesserung konterkarierte die außerplanmäßige Erhöhung einer bestehenden Prozesskostenrückstellung in Höhe von 1,15 Mio. €.

Das zur Bestimmung der Höhe der Deckungsrückstellung vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungstechnische Gutachten (Anlage 3) sieht für die Pflichtversicherung die Verwendung der tarifvertraglich vorgegebenen Rechnungsgrundlagen (Richttafeln 1998) als nicht mehr angemessen an. Die Aufstellung einer fiktiven versicherungstechnischen Bilanz ergäbe unter Berücksichtigung modifizierter Ansätze (Richttafeln 2005G + 4 Jahre, 70% Invalidisierung) einen Anpassungsbedarf von 78,1 Mio. €. Dennoch kann von einer Stärkung der Deckungsrückstellung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband der Pflichtversicherung abgesehen werden, da die Ermittlung allein zum Zweck der Aufstellung einer fiktiven versicherungstechnischen Bilanz dient. Die Bewertung der Deckungsrückstellung für den kapitalgedeckten Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung erfolgt bereits auf Grundlage modifizierter, an die Verhältnisse der ZVK Hannover angepasster biometrischer Ansätze, so dass eine ergänzende Stärkung aus diesem Grund nach Angaben des Aktuars nicht erforderlich ist.

Aus dem Bericht zur Finanzlage (Anlage 2) des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2014 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Fehlbetrag in Höhe von 3,12 Mio. €, wodurch sich die Rückstellung für Leistungsverbesserung entsprechend reduziert. Aus dem verbleibenden Betrag dieser Rückstellung sieht der Aktuar im Hinblick auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen, insbesondere durch das niedrige Zinsniveau sowie der biometrischen Risiken, keine Möglichkeit für die Gewährung von Leistungsverbesserungen/Bonifizierungen.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich ein versicherungstechnischer Fehlbetrag in Höhe von 211,2 T€. Dies begründet sich darin, dass für den Tarif 2002 nach der Berechnung der Deckungsrückstellung eine Verzinsung von 3,75 % benötigt wird, welche im Jahr 2014 nicht mehr erreicht werden konnte. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, diesen Fehlbetrag mit einer Buchung gegen die Verlustrückstellung der freiwilligen Versicherung auszugleichen. Eine Bonifizierung ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Landeshauptstadt Hannover ist zu entnehmen, dass keine Bedenken bestehen, die Geschäftsführung der ZVK Hannover für das Geschäftsjahr 2014 uneingeschränkt zu entlasten. Der Prüfbericht wurde vom RPA gem. § 32 Abs. 3 EigBetrVO an den Oberbürgermeister am 05.08.2015 weitergeleitet.
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Hannover / 05.10.2015