Antrag Nr. 2250/2022:
Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0081/2022 N1: Fernwärmesatzung Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2250/2022 (Originalvorlage)
0081/2022 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0081/2022 N1: Fernwärmesatzung Hannover

Antrag

Der Antrag wird wie folgt geändert:

Antrag, die Einführung anliegender Fernwärmesatzung einschließlich Anlage (Lageplan Fernwärmeversorgungsgebiet) unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen zu beschließen.

1. Der Anschluss- und Benutzungszwang nach § 6 Abs. 1 gilt nur für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Versorgungsgebiet, deren Bebauung nach Inkrafttreten der Satzung beantragt wird. Der Anschluss- und Benutzungszwang tritt ferner erst dann in Kraft, wenn Leitungen zur Versorgung mit Fernwärme betriebsfertig hergestellt sind und der Versorger die Belieferung der Kunden zu wirtschaftlichen Preisen sicherstellen und gewährleisten kann, dass die gelieferte Fernwärme CO2-neutral erzeugt wird.

2. Die Landeshauptstadt Hannover verstärkt ihr Engagement, finanzielle Anreize für den Umstieg auf Fernwärme zu schaffen. Dafür setzt sich die Stadtverwaltung in Absprache mit den Gesellschaftern des Enercity-Fonds „proKlima“ dafür ein, die Förderquote für Wärmenetzanschlüsse sowie das Gesamtvolumen des Fonds nennenswert zu erhöhen.

Begründung

Der Aufbau eines flächendeckenden Fernwärmenetzes zur Wärmeversorgung der Haushalte und Gewerbe in der Landeshauptstadt ist zweifelsfrei ein Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2035. Aber die Energiewende muss sozialverträglich gestaltet werden und alle Menschen abholen. Unser gemeinsames Engagement für den Klimaschutz sollte nicht erzwungen, sondern durch Anreize erweckt und auf Freiwilligkeit aufgebaut werden. Eine kommunale Fernwärmesatzung mit Anschluss- und Benutzungszwang lehnen wir aus diesem Grunde prinzipiell ab.

Der Aufbau des Fernwärmenetzes endet nicht an den Hausanschlüssen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten Grundstücken stehen vor der gewaltigen Herausforderung, die bestehenden Anlagen zur Wärmeversorgung mittelfristig gegen Fernwärmeanlagen auszutauschen. Damit gehen finanzielle Aufwände und zuweilen Härten einher, die nicht kleinzureden sind. Aus diesem Grund halten wir es für unumgänglich, den Anschluss- und Benutzungszwang lediglich für Grundstücke auszusprechen, deren Bebauung nach Inkrafttreten dieser Satzung beantragt wird. Fernwärme ist die Wärmeversorgung der Zukunft. Wir vertrauen auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, die ihrem Eigentum gegenüber in der Pflicht stehen, und darauf, dass sie den Weg, der ihnen durch das Recht auf einen Anschluss an das Fernwärmenetz eröffnet wird, aus eigenem Antrieb einschlagen.

Die Stadtverwaltung steht bei ihrem ehrgeizigen Ziel, die Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt auf Fernwärme umzustellen, bei den Bürgerinnen und Bürgern in der Pflicht. Die Wärmeversorgung durch CO2-neutrale Fernwärme muss gesellschaftlich akzeptiert sein und auf Freiwilligkeit beruhen – durch die Anordnung bloßer Zwänge ist Akzeptanz nicht zu erwarten. Stattdessen müssen auch finanzielle Anreizsysteme ausgebaut oder neugeschaffen werden. Die Landeshauptstadt ist mit dem Enercity-Fonds „proKlima“ an einem wirkungsvollen Instrument beteiligt. Durch eine Erhöhung der zur Verfügung stehenden Fördermittel und der maximalen Förderquoten kann die Attraktivität der Wärmeversorgung über Fernwärme gezielt gesteigert werden. Mit diesem zusätzlichen Anreiz sollen private und gewerbliche Verbraucher im anliegenden Fernwärmeversorgungsgebiet zum freiwilligen Umstieg auf Fernwärme bewegt werden.

Felix Semper

Vorsitzender