Drucksache Nr. 2250/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Einleitungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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2250/2014
4
 

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1816, Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße
Einleitungsbeschluss

Antrag,

gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1816 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Deutsche Reihenhaus AG beabsichtigt, auf dem zur Zeit brachliegenden ca. 4.000 m² großen Grundstück Am Mittelfelde / Ecke Karlsruher Straße eine Reihenhausbebauung zu errichten. Gegenwärtig setzt der Bebauungsplan Nr. 1261 für das Grundstück Mischgebiet mit teilweise eingeschossiger Bebauung in geschlossener Bauweise fest. Zur Umsetzung der Wohnbebauung ist daher eine Änderung des Planungsrechtes notwendig. Am 1. Oktober 2014 wurde der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB eingereicht (siehe Anlage 2).

Bereits im Jahr 2004 bestand die Planungsabsicht eine Reihenhausbebauung auf dem Grundstück zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde im Mai 2004 mit der Drucksache Nr. 15-0959/2004 der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren Nr. 1261, 1. Änderung gefasst. Die Durchführung erfolgte im Zeitraum 17.06.-16.07.2004. Hieraus liegen keine Stellungnahmen vor. Aufgrund unklarer Eigentumsverhältnisse (Insolvenz) wurde das Verfahren jedoch nicht weiterverfolgt. Dieses Bauleitplanverfahren soll nun mit verkleinertem Geltungsbereich unter neuer Nummer als vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgeführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen.

Die Verwaltung beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1816 im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB. Dies wird dem Verwaltungsausschuss in einer gesonderten Drucksache zum Beschluss vorgelegt.

61.12 
Hannover / 09.10.2014