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zu beschließen:
1) Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater im Haushaltsjahr 2012 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirates Zuwendungen in nachstehender Höhe:
I. Grundförderung
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 60.000 €
Commedia Futura 50.000 €
Figurentheater Filou Fox
Figurentheater Marmelok
Figurentheater Seiler
Als Zusammenschluss THEATRIO insgesamt 40.000 €
Theater an der Glocksee 35.000 €
Theater fensterzurstadt 35.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 30.000 €
Compagnie Fredeweß 25.000 €
Landerer & Company 20.000 €
295.000 €
(in dieser Höhe bereits für das vorangegangenen Förderjahr 2010 und 2011 so beschlossen und bewilligt)
II. Produktions-, Gastspiel-/Kooperationsförderung für 2012(einmalig)
Klecks-Theater / Hannoversche Kammerspiele 30.000 €
Commedia Futura 24.000 €
Theater fensterzurstadt 21.300 €
Theaterwerkstatt Hannover 18.000 €
Theater an der Glocksee 16.000 €
Compagnie Fredeweß 10.000 €
Theater Erlebnis/ Theater in der List 9.000 €
Landerer & Company 9.000 €
Theater systema 8.000 €
Fräulein Wunder AG 7.000 €
Figurentheater Filou Fox 5.000 €
Text&töne e.V. 5.000 €
Agentur zur Weltverbesserung 4.000 €
166.300 €
2) Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit
werden Honorar- und Sachkosten für 2012 in Höhe von 40.000 € bereitgestellt.
3) Die Zuwendungen an die Freien Theater werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2012 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und in gleich bleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet, auch wenn der Haushalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht genehmigt ist. Theatern, die zugleich Grund- und Produktionsförderung erhalten, wird die gesamte Zuwendung in gleichen Raten quartalsweise ab Beginn des Jahres geleistet. Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 501.300 Euro stehen im Produkt 26101 – Darstellende Kunst im Haushaltsjahr 2012 bereit.
Die Förderung wird von einem paritätisch besetzten Beirat (3 Damen, 3 Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt. Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Drucksache nicht berührt.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) und zuletzt am 23.06.2011 Änderungen dazu (Drucksache Nr. (0442/2011) beschlossen.
Die neuen erweiterten Richtlinien zur Theaterförderung unterscheiden weiterhin grundsätzlich zwischen Grundförderung und Produktionsförderung. Darüber hinaus ist die Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit vorgesehen. Die bisher als eigenständige Förderart genannte Gastspielförderung wurde in einem Förderbereich mit der Produktionsförderung und der Kooperationsförderung integriert.
Bestandteil der Richtlinien bleibt ist die Berufung eines Beirates, der eine künstlerisch beratende Funktion gegenüber Kulturausschuss und Rat hat. Er gibt eine Empfehlung über die Verteilung der Mittel.
Der Beirat hat die als Anlage 1 beigefügten Empfehlungen zur Förderung der Freien Theater auf Grundlage der Förderrichtlinien vorgelegt. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt diesen Empfehlungen.