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Bebauungsplan Nr. 1414, 1. Änderung - Kopernikusstraße / Möhringsberg
Antrag,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Möglichkeiten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in der vorliegenden Bebauungsplanänderung günstig. Hinsichtlich des geplanten Wohn- und Geschäftshauses können insbesondere die Belange von Frauen berücksichtigt werden
(z. B. guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Vorhandensein von sozialen Infrastruktureinrichtungen und öffentlichen Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe).
Im Hinblick auf das geplante Stadtteilparkhaus sind durch technische Vorkehrungen und durch Maßnahmen in der Bauausführung (Zugänglichkeit, Einsehbarkeit, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Frauenparkplätze) Möglichkeiten vorhanden, die Sicherheit insbesondere für Frauen zu optimieren. Weiterhin wird sich das geplante Stadtteilparkhaus in einer belebten Umgebung (Nahversorgermarkt, Wohnen, Werkstätten auf dem Nachbargrundstück) befinden, was für das Sicherheitsgefühl ebenfalls ausschlaggebend ist.
Kostentabelle
Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.
Begründung des Antrages
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2004 bis 07.05.2004. Während dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die gutachterliche Stellungnahme der Landschafts- und Naturschutzabteilung ist als Anlage beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.4
Hannover / 26.10.2004