Drucksache Nr. 2250/2004:
Bebauungsplan Nr. 1414, 1. Änderung - Kopernikusstraße / Möhringsberg

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An die Kommission Sanierung Nordstadt (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2250/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 1414, 1. Änderung - Kopernikusstraße / Möhringsberg

Antrag,

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 6 Absatz 1 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Möglichkeiten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind in der vorliegenden Bebauungsplanänderung günstig. Hinsichtlich des geplanten Wohn- und Geschäftshauses können insbesondere die Belange von Frauen berücksichtigt werden
(z. B. guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, Vorhandensein von sozialen Infrastruktureinrichtungen und öffentlichen Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe).

Im Hinblick auf das geplante Stadtteilparkhaus sind durch technische Vorkehrungen und durch Maßnahmen in der Bauausführung (Zugänglichkeit, Einsehbarkeit, Übersichtlichkeit, Beleuchtung, Frauenparkplätze) Möglichkeiten vorhanden, die Sicherheit insbesondere für Frauen zu optimieren. Weiterhin wird sich das geplante Stadtteilparkhaus in einer belebten Umgebung (Nahversorgermarkt, Wohnen, Werkstätten auf dem Nachbargrundstück) befinden, was für das Sicherheitsgefühl ebenfalls ausschlaggebend ist.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.03.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1414, 1. Änderung beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 08.04.2004 bis 07.05.2004. Während dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Die gutachterliche Stellungnahme der Landschafts- und Naturschutzabteilung ist als Anlage beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.4 
Hannover / 26.10.2004