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Einziehung von Teilflächen der Borriesstraße und der Wiehbergstraße
Antrag,
1. der Einziehung der Teilfläche der Borriesstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, und
2. der Einziehung der Teilfläche der Wiehbergstraße, wie in Anlage 2 dargestellt,
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Zu 1. Das ca. 245 m² große Teil des Flurstückes 87/13, Gemarkung Döhren, Flur 6 gehört
zur Borriesstraße und hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Zu 2. Das ca. 135 m² große Flurstück 22/105, Gemarkung Döhren, Flur 3 gehört zur
Wiehbergstraße und hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Für beide Bereiche gibt es keinen Bebauungsplan.
Die eingezogenen Flächen sollen verkauft werden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, drei Monate vor der öffentlichen Bekanntmachung zunächst die Absicht zur Einziehung bekannt zu machen. Werden innerhalb dieser Frist Einwände oder Bedenken erhoben, die nicht ausgeräumt werden können, wird eine Drucksache zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
Die Neufassung wurde notwendig, weil die Drucksache für den falschen Stadtbezirksrat ausgezeichnet war.
66.11
Hannover / 19.12.2006