Informationen:
verwandte Drucksachen:
2248/2016 (Originalvorlage) |
> 1. Neufassung der Originalvorlage |
> 2. Neufassung der Originalvorlage |
Beratungsverlauf:
- 17.11.2016: Ratsversammlung: Einstimmig
2248/2016 (Originalvorlage) |
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Beschlussdrucksache | ||||||||||
In die Ratsversammlung |
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Für das Berufungsverfahren gilt die Verordnung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 17.10.1996. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen von der Vertretungskörperschaft des Schulträgers nach Vorschlägen der zuvor genannten Gruppen berufen; die Vorschläge sind bindend.
Für die drei gemäß Geschäftsordnung des Rates aus 15 Mitgliedern bestehenden Betriebsausschüsse sind nach § 110 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Niedersachsen auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten der städtischen Eigenbetriebe zu wählen. Das Hannover Congress Centrum (HCC) hat die genannten Beschäftigtenvertreter nach den erfolgten Wahlen mitgeteilt. Bei den Eigenbetrieben Stadtentwässerung und Städtische Häfen finden die Wahlen erst in Kürze statt.
Die dem Rat zustehenden 10 Sitze sind nach dem Verfahren Hare/Niemeyer zu verteilen, sofern der Rat nicht einstimmig ein anderes Verfahren beschließt.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören nach KJHG, der Satzung für das Jugendamt in der z.Z. gültigen Fassung und der Geschäftsordnung des Rates stimmberechtigt an:
a) 9 Mitglieder auf Vorschlag der Fraktionen (Ratsfrauen oder Ratsherren und in der
Jugendwohlfahrt erfahrene oder tätige Männer und Frauen)
b) 3 Vertreterinnen oder Vertreter auf Vorschlag der freien Vereinigungen der
Jugendwohlfahrt
c) 3 Vertreterinnen oder Vertreter auf Vorschlag der Jugendverbände.
Weitere 14 Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme an, davon sind 9 Mitglieder gesetzlich vorgeschrieben sowie 5 aufgrund der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Hannover zu berufen.
Darüber hinaus ist die Fraktion auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, berechtigt, je ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Vertreterin oder einen Vertreter. Die stimmberechtigten Mitglieder müssen zum Rat wählbar sein. Bei den von den Jugendverbänden vorgeschlagenen Mitgliedern und Stellvertretern genügt es, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet und ihre Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Hannover haben. Die Fraktionen können bestimmen, dass sich die Stellvertreter untereinander vertreten.
Die Sitze der zu a) zu benennenden Mitglieder werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. Die Sitze unter b) und c) werden auf Vorschlag der freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt und der Jugendverbände besetzt, dafür ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
Beim Umlegungsausschuss ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich, da die Sitze der Ratsfrauen und Ratsherren an die Funktion von Ausschussvorsitzen und stellvertretenden Ausschussvorsitzen des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses gekoppelt sind.