Drucksache Nr. 2242/2020:
Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022- 2023

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2242/2020
1
 

Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022- 2023

Antrag,

1. die Verwaltung zu beauftragen, die Stromlieferung für die Abnahmestellen der Landeshauptstadt Hannover inkl. der Straßenbeleuchtung und ihrer Eigenbetriebe / Gesellschaften für die Jahre 2022 und 2023 gemeinsam mit der Region Hannover europaweit im offenen Verfahren auszuschreiben.

2. als Zulassungsvoraussetzung für die zu liefernde Energie die kernenergie- sowie kohlestromfreie Erzeugung und einen maximalen CO2- Emissionsfaktor von 400g/ kWh festzulegen. Zusätzlich soll anteilig Ökostrom aus Post-EEG Anlagen ausgeschrieben werden, wodurch sich der CO2- Emissionsfaktor bis zum Jahr 2023 schrittweise auf ca. 260g/ kWh reduziert und die Elektromobilität in Hannover sinnvoll gestützt wird.

3. zur Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung die Verwaltung zu ermächtigen, die Einkaufskooperationsvereinbarung mit der Region Hannover fortzusetzen.

4. die Verwaltung zu ermächtigen, den Zuschlag jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Die Kosten für die Stromversorgung der zur Ausschreibung kommenden städtischen Abnahmestellen belaufen sich in diesem Jahr voraussichtlich auf ca. 20 Mio. € (brutto). Dies beinhaltet u.a. auch die Stadtbeleuchtung und die Lichtsignalanlagen. Die zukünftigen Kosten ergeben sich aus den Angeboten der Energieversorgungsunternehmen.
Der Zusatzbeitrag für den anteiligen Ökostrom (aus Post-EEG Anlagen) liegt im Promille-Bereich und kann der Anlage 1 entnommen werden.

Begründung des Antrages

Zu 1)

Seit dem Jahr 2005 wird die Stromlieferung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben für Stromabnahmestellen der LHH europaweit ausgeschrieben. Der aktuelle Vertrag läuft zum 31.12.2021 aus. Die jetzt geplante Ausschreibung bezieht sich auf die Stromlieferung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023.

Seit der Liberalisierung des Strommarktes unterliegt die Strombeschaffung durch die Kommunen dem gültigen EU-Vergaberecht. Sie muss daher bei einer Überschreitung des Schwellenwertes europaweit im offenen Verfahren ausgeschrieben werden.

Zu 2)

Bereits seit 2005 ist allein kernenergiefrei erzeugter Strom Gegenstand der Ausschreibungen. Zusätzlich wurde 2016 kohlefrei erzeugter Strom mit zuletzt maximalen CO2 - Emissionen von 400 g/ kWh ausgeschrieben. Aufgrund des zukünftigen Betriebs städtischer Ladesäulen für Elektromobilität (Stichwort H-stromert) ist der Einkauf von 25% Ökostrom für das Jahr 2022 und von 35% für das Jahr 2023 geplant.

Da es sich bei den Bedingungen der Kernenergie- und Kohlestromfreiheit, der maximalen CO2- Emission sowie einer derzeit sinnvollen Beimischung von Ökostrom (aus Post-EEG-Anlagen, siehe Anlage 1) um Zulassungskriterien in der Ausschreibung handelt, bleibt alleiniges Zuschlagskriterium der Preis. Von diesen zusätzlichen Vorgaben werden finanziell relativ geringe Auswirkungen erwartet, gleichwohl wird ein umweltpolitisches Zeichen gesetzt und so die CO2-Bilanz der Landeshauptstadt Hannover den Vorgaben des Klimaschutzrahmenprogramms entsprechend verbessert.

Zu 3)

Die Landeshauptstadt strebt an, diese Ausschreibung – wie auch die bisherigen Ausschreibungen – gemeinsam mit der Region Hannover und ggf. weiterer Eigenbetriebe/ Gesellschaften der Region Hannover durchzuführen. Begründet wird dies mit einem geringeren Prozessaufwand und dass aufgrund der größeren Abnahmemengen aller Voraussicht nach günstigere Preise erzielt werden können. Um für eine gemeinsame Ausschreibung eine rechtliche Grundlage zu schaffen, muss mit den anderen Beteiligten eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen bzw. fortgesetzt werden. Beim letzten Mal trat die LHH im Außenverhältnis als Vergabestelle auf, diesmal soll die Region im Außenverhältnis als Vergabestelle auftreten.

Zu 4)

Es ist davon auszugehen, dass die Bieter angesichts der Preisschwankungen bei einer Ausschreibung Risikozuschläge auf ihre Angebote erheben, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung vorgesehen ist. Die Frist bis zur Vorabmitteilung an die Bieter muss deshalb so kurz wie möglich bemessen werden. Daher ist es erforderlich, dass die Verwaltung durch Delegationsbeschluss zusätzlich ermächtigt wird, die wirtschaftlichsten Angebote anzunehmen. Nach den haushalts- und vergaberechtlichen Vorschriften, deren Einhaltung vom Rechnungsprüfungsamt kontrolliert wird, besteht die Verpflichtung, bei der Auftragserteilung nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit auszuwählen.

Die Verwaltung wird die zuständigen Ratsgremien über das Ergebnis der Ausschreibung informieren.

19 .3
Hannover / 23.09.2020