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- Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der geplanten Streichung der Bundesförderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen auf den Bedarf in Hannover?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt Hannover, um den wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, zu decken?
- Welche alternativen Fördermöglichkeiten prüft die Verwaltung auf kommunaler Ebene, um den Umbau bestehender Wohnungen barrierefrei zu unterstützen?
Der Bund streicht in seinem Haushaltsentwurf 2025 die bisherige Förderung von bis zu 5.000 Euro für barrierefreie Umbauten. Diese Fördermaßnahme war besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, da der Umbau der eigenen Wohnung teuer ist. Trotz steigender Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum, die durch den demografischen Wandel noch verstärkt wird, droht ohne staatliche Unterstützung eine Verschärfung der Wohnsituation für diese Bevölkerungsgruppen. Es ist daher dringend erforderlich, auf kommunaler Ebene Lösungen zu finden.
Ratsherr Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter, DIE LINKE.
Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der geplanten Streichung der Bundesförderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen auf den Bedarf in Hannover?
Nach telefonischer Rücksprache der Verwaltung mit der KfW gibt es derzeit keine Hinweise zur Streichung einschlägiger Investitionszuschüsse. Es erfolgt derzeit eine enge Abstimmung mit dem Bund – Förderanträge können weiterhin und wie üblich gestellt werden. Mittel können drei Jahre nach Antragsbewilligung weiterhin abgerufen werden. Aufgrund der haushaltspolitischen Lage erfährt die KfW derzeit viele Anfragen. Es gibt aber aktuell keine konkreten Investitionskürzungen.
Generell ist die Schaffung von altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum für die Landeshauptstadt Hannover natürlich ein großes Anliegen, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, einer steigenden Lebenserwartung sowie der Ermöglichung sozialer Teilhabe. Zur Abschätzung des Bedarfes an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum stehen der Landeshauptstadt Hannover verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie kleinräumige Bevölkerungsprognosen, die auch die Altersstruktur der Bevölkerung abbilden, kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung sowie Bevölkerungsbefragungen.
Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Stadt Hannover, um den wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, zu decken?
Die Landeshauptstadt Hannover hat den gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in ihrer Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035 festgehalten. Für Neubauten schreibt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bereits jetzt vor, dass für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein müssen sowie jede achte Wohnung rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Damit liegt auf Landesebene bereits ein wirkmächtiges Instrument vor, um aktuelle und künftige Bedarfe abzudecken.
Die Verwaltung ist sich der Preisspanne dieser Wohnungen sowie der Konkurrenz verschiedener Nachfragegruppen um neu errichtete Wohnungen bewusst. Über kommunale Wohnraumförderprogramme, Sozialquoten sowie die Partnerschaft mit (kommunalen) Wohnungsunternehmen, wie etwa der HANOVA, versucht die Landeshauptstadt Hannover daher bedarfsgerechten, preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu sichern.
Im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover ist eine Sonderförderung vorgesehen, wenn zusätzliche rollstuhlgerechte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen über die baurechtlichen Anforderungen hinaus neu geschaffen werden. Diese Sonderförderung wird sehr selten in Anspruch genommen, da der Bedarf mit den gesetzlich vorgeschriebenen rollstuhlgerechten Wohnungen gedeckt werden kann und keine zusätzlichen gebaut werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen können nach den Regelungen des SGB XII gewährt werden, soweit sie angemessen sind und durch sie die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert werden kann oder eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann. Maßnahmen können bspw. Türverbreiterungen oder ein pflegegerechter Umbau des Badezimmers sein. Das Sozialrecht bietet auf kommunaler Ebene insoweit auch – wenn nicht ausschließlich – Möglichkeiten der Förderung barrierefreien Wohnens. Eine Prüfung und Bewilligung der Mittel erfolgt in der Einzelfallentscheidung durch die Verwaltung.
Darüber hinaus besitzt die Region Hannover als Sozialhilfeträger sog. „Wohnberater*innen“, die vorwiegend im Bereich der Eingliederungshilfe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Häuslichkeit eruieren. Ein klassischer Anwendungsfall ist seit einigen Jahren die Anpassung des Bades, um eine angemessene Körperhygiene und selbstständige Körperpflege zu gewährleisten.
Frage 3: Welche alternativen Fördermöglichkeiten prüft die Verwaltung auf kommunaler Ebene, um den Umbau bestehender Wohnungen barrierefrei zu unterstützen?
Die Verwaltung wird die strategischen Ansätze der Fortschreibung des Wohnkonzeptes 2035 weiterhin konsequent verfolgen. Gleichzeitig wird die Entwicklung des Bedarfs an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen weiter beobachtet und prognostiziert. Bereits vorhandene kommunale Fördermöglichkeiten barrierefreien und altersgerechten Wohnens (siehe Antwort auf Frage 2) werden beibehalten.