Informationen:
verwandte Drucksachen:
2240/2020 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 24.09.2020: Ratsversammlung: Mit 55 Ja-Stimmen Antrag auf Nichtbefassung beschlossen.
Antragsteller(in):
Ratsherr Tobias Braune
2240/2020 (Originalvorlage) |
Ratsherr Tobias Braune
Im Christentum geht es um die Entscheidungsfreiheit jedes einzelnen Individuums. Es muss den Glaubenden in der Stadt erlaubt sein, selbst zu bestimmen, wann und wie sie sich versammeln. Vor einigen Jahren gab es die Jahreslosung: „Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Das muss unser Credo der Freiheit blieben. Auf dieser Grundlage wurde unser Grundgesetz geschrieben, mit der Bibel auf dem Tisch! Daher heißt es:“ vor Gott und vor dem Menschen. In dieser Reihenfolge. Wo die Reihenfolge sich ändert haben wir in der Geschichte reichliche gesehen.
Es kann nicht sein, dass es im es im Puff mehr Freiheiten gibt als im Gottesdienst. Auf einer Prostituierten darf man sich bezahlt legen, aber einen Pastor umsonst umarmen nicht? Hat der Finanzminister hier seine Finger im Spiel? Eine groteskere und gottlosere Verordnung ist kaum vorstellbar. Die Freiheit gehört zurück in die Gottesdienste, in Selbstbestimmung! Es kann nicht sein, dass die Linke jammert um die selbstbestimmte Sterbehilfe und die Abtreibungen fröhlich vorantreibt, aber die lebensbejahenden Gottesdienste nicht in Freiheit feiern dürfen. Sollte dieser Antrag nicht stattgegeben werden, rufe ich alle Christen auf sich im Untergrund wie vor 70 Jahren in „Freiheit“ zu versammeln. Ich bitte um Ihre Zustimmung.