Drucksache Nr. 2239/2016:
Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2239/2016
2
 

Bebauungsplan Nr. 1825, Wohnbebauung östlich der Hermann-Ehlers-Allee
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1825 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar und im weiteren Verfahren zu prüfen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteils Badenstedt zwischen Hermann-Ehlers-Allee, Karl-Thürmer-Weg, Bundesstraße 65 und der Kleingartenkolonie Neues Leben. Südöstlich tangiert die Bahnstrecke Hannover-Hameln das Gebiet. Den überwiegenden Teil des Geltungsbereiches bildet das Grundstück des ehemaligen Zentralinstituts für Versuchstierzucht. Überdies sind ein Regenrückhaltebecken im nördlichen sowie eine Waldfläche im südwestlichen Bereich mit einbezogen.

Seit Aufgabe der Institutsnutzung im Jahr 1994 liegt das Grundstück brach. Verschiedene Ideen für eine Umnutzung sind über die Jahre entstanden, führten allerdings nie zu umsetzungsfähigen Konzepten.

Nun soll dieser Bereich im Zuge der Wohnbauflächeninitiative für eine Wohnbebauung entwickelt werden. Darüber hinaus soll aufgrund der bisherigen Zielsetzungen für die Fläche und der Lage im Stadtgebiet ein gewerblicher Anteil integriert werden.

Die günstige Lage zum S-Bahnhof Bornum und zum Anschluss an die B 65 legen es nahe, hier im Sinne der „produktiven City“ mit neuen funktionalen Nutzungsmischungen zu experimentieren. Es ist vorgesehen, die Fragen zur räumlichen Organisation dieser funktionalen Mischung und zu möglichen geeigneten Wirtschaftsstrukturen im Rahmen eines städtebaulichen Wettbewerbs klären zu lassen. Die HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG beabsichtigt den Kauf des Grundstücks und wird diesen Wettbewerb als Investorin durchführen lassen.

Um die städtebaulichen Zielsetzungen planungsrechtlich umsetzen zu können und die Bebauung vorzubereiten, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich überwiegend als gewerbliche Baufläche dar und ist parallel zum Bebauungsplanverfahren entsprechend zu ändern.

Der Aufstellungsbeschluss soll den förmlichen Beginn des Verfahrens dokumentieren.

61.12 
Hannover / 02.11.2016