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Förderung der Kindertagesstätten nach Änderung des Trägernamens
Antrag,
die Kindertagesstätten in bisheriger Trägerschaft des "Evangelisch-lutherischen Stadtkirchenverbandes Hannover", nach Änderung des Trägernamens in "Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis Hannover", weiterhin zu fördern.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Da der Träger seinen Trägernamen geändert hat, bedarf es eines neuen Förderbeschlusses.
Weder das Platzangebot, noch die laufende Förderung sind von der Änderung des Namens betroffen.
Das pädagogische Konzept und die personelle Ausstattung der Einrichtung bleiben ebenso unverändert.
In der Anlage 1 sind die Kindertagesstätten in der Trägerschaft des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Hannover benannt.
51.42
Hannover / Nov 8, 2024