Drucksache Nr. 2236/2023:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2024-2025

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2236/2023
3 (nur online)
 

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Gebührenfestsetzung Straßenreinigung 2024-2025

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen,

der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C V B 23/2023 (mit 14 Anlagen) des Zweckverbandes über die Neufassung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und der Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2024 bis 2025 mit den folgenden Beschlussvorschlägen:
1. Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungssatzung) wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
2. Die neue Gebührenperiode wird auf den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025 festgelegt.
3. Die Nachberechnung der Gebührenvorträge 2018 – 2020 wird gemäß Anlage 2 a-d als Kostenüberdeckung festgestellt und in der Gebührenperiode 2024 – 2025 fortgeschrieben.
4. Die Streuleistung auf öffentlichen Fahrbahnen im Winterdienst auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover wird im bisherigen Umfang beibehalten. Die nicht gebührenfähigen Kosten trägt der städtische Haushalt.
zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
   
   
Sach- und Dienstleistungen €12,936,070.00
   
Saldo ordentliches Ergebnis -€12,936,070.00
   
  
Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover (25 %) zur Straßenreinigung und zum Winterdienst beträgt für den Zeitraum 2024-2025 im Mittel 10.651.070 Euro. Im Wirtschaftsplan 2023 hat der Anteil 10.130.000 Euro betragen. Der auf 2024 und 2025 entfallende Anteil ist im Wirtschaftsplan 2024/2025 des Zweckverbandes erfasst.

Darüber hinaus wurde der Winterdienst aufgrund eines Urteils vom OVG Lüneburg neu unterteilt mit der Folge, dass ein erheblicher Teil des Winter-Streudienstes nur noch eine freiwillige Leistung der Kommune darstellt und nicht mehr gebührenrelevant ist. Eine Reduzierung des Winterdienstes in Hannover auf den abrechnungsfähigen Gebührenanteil ist aus Verkehrssicherungsgründen nicht zu verantworten. Gemäß Berechnung von aha betragen die zusätzlichen Kosten bei insgesamt gleichbleibender Leistung 2.285.000 Euro. Die mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung verbundenen zusätzlichen Kosten für den Winterdienst sind bisher nicht im Planwert für das Jahr 2024 berücksichtigt. Eine Deckung wird aus verfügbaren Mitteln innerhalb des Teilhaushaltes 20 sichergestellt

Die neue Gebührenkalkulation beinhaltet die für 2024 bis 2025 zu erwartenden Kostensteigerungen, die in der als Anlage beigefügten Beschlussvorlage des Zweckverbandes erläutert werden. Neben den normalen Kostensteigerungen sind sehr hohe Preis- und somit Kostensteigerungen in den Bereichen Immobilienbewirtschaftung, Technik, Energie, Fuhrpark und Materialien zu verzeichnen. Hinzu kommt eine deutliche Steigerung der Personalaufwendungen durch Tariferhöhungen.

Neben der Fortführung begonnener Reinigungsprojekte beinhaltet die Gebührenkalkulation auch die gebührenfinanzierten Maßnahmen der Weiterentwicklung der hannoverschen Straßenreinigung und eine nachhaltige Stärkung durch die Kampagne Hannover sauber!; auch die nicht aus Gebühren finanzierten Sonderaufgaben der Straßenreinigung, z.B. Abfallahndung, Maßnahmen zur Beseitigung illegalen Abfalls, Sanktionierung von Littering und die Hannoccino-Kampagne werden fortgeführt.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die Änderung der Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover und die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich. Für die Weisung ist in diesem Fall ein Ratsbeschluss erforderlich, da der Rat der Landeshauptstadt Hannover gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 und 7 NKomVG über Satzungen und Verordnungen sowie die Erhebung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, und Steuern) und Umlagen beschließt.

Die Vertreterin / der Vertreter der Landeshauptstadt Hannover ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und bei C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / Oct 27, 2023